Marktplätze und Vergleichsportale bieten Händlern einen unkomplizierten Kanal, ihre Ware einer großen Zahl von Usern präsentieren zu können. Kommt es dabei jedoch zu einem rechtlichen Problem, ziehen sich die Online-Plattformen zurück. Sie tragen keine Verantwortung. Stattdessen sind die Händler auf sich allein gestellt, das Problem zu lösen. Das findet der Verbraucherzentrale Bundesverband nicht fair. Was bemängeln die Verbraucherschützer? Und welche Lösung schlagen sie vor?

Was bemängelt der Verbraucherzentrale Bundesverband?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht verschiedene Probleme, wenn Online-Plattformen Händler und Käufer zusammenbringen. So sei Verbrauchern oftmals nicht klar, an wen sie sich wenden können, wenn sie ein Problem bei einem Kauf haben. Die grundsätzliche Frage dabei: Ist der Händler oder die Online-Plattform verantwortlich? Daneben würden sich viele Kunden darüber beschweren, dass der Kundenservice von Vermittlungsplattformen nur schlecht oder gar nicht erreichbar sei. Das komme zum Beispiel bei der Vermittlung von Mietwagen vor. Darüber hinaus hätten Kunden immer wieder Ärger mit der Zahlungsabwicklung und unberechtigten Inkasso-Forderungen. Und: Unbequeme Kunden, die von Plattformen gesperrt werden, könnten ihre Gewährleistungsrechte nicht mehr in Anspruch nehmen.
Für diese Bestandsaufnahme sichteten die Verbraucherschützer Beschwerden zur Produktqualität sowie zum Widerruf und zu Retouren. Zudem führten sie selbst Testkäufe durch.
Verbraucherschützer geben Gutachten in Auftrag
Um die aktuelle Situation einschätzen zu lassen und mögliche Lösungen zu erarbeiten, beauftragte der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Gutachten. Prof. Christoph Busch vom Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück kam dabei zu dem Schluss: Online-Plattformen wie Marktplätze und Vergleichsportale tragen zu wenig rechtliche Verantwortung.
Diese Lösung sieht das Gutachten vor
Damit Verbraucher entlastet werden, müssten Online-Plattformen, die Verkäufer und Käufer zusammenführen, rechtlich stärker in Haftung genommen werden. Hierfür müsste der Gesetzgeber das Vertrags- und Verbraucherrecht anpassen, so das Gutachten.
Fazit
Otmar Lell, Leiter des Teams Recht und Handel beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sieht auch die Europäische Kommission in der Pflicht. Sie müsse im „Digital Service Act“ konkret aufführen, wie Online-Plattformen ihr Angebot gestalten müssen. Dabei sei es wichtig, dass diese klarstellen, wer der Vertragspartner der Verbraucher ist.





