Bewertungen sind für Verbraucher ein wichtiger Anhaltspunkt im Netz, um sich für das richtige Produkt oder die richtige Dienstleistung zu entscheiden. Das Bundeskartellamt untersuchte jetzt 60 große Internetportale, die Userbewertungen aus insgesamt 16 verschiedenen Branchen anzeigen. Es kam zu dem Schluss: Plattformbetreiber unternehmen zu wenig gegen unechte Reviews. Was bewirken Fake-Bewertungen im Web? Und wie sollen Plattformbetreiber dagegen vorgehen?

Das bewirken Fake-Bewertungen
Verbraucher überprüfen Bewertungen, um sich über die Qualität eines Produkts zu informieren. Auf diese Weise wollen sie sich für einen Artikel entscheiden, der ihren Erwartungen entspricht. Fake-Bewertungen können User über die tatsächliche Qualität eines Produkts täuschen. Zudem benachteiligen sie die Unternehmen, die keine Fake-Bewertungen verwenden.
Was fand das Bundeskartellamt zu Bewertungen im Netz heraus?
Das Bundeskartellamt fand heraus, dass Portale Bewertungen unterschiedlich erfassen, filtern und darstellen. Nur einige wenige von ihnen verwenden spezifische Filter, um gefälschte Bewertungen zu identifizieren und systematisch zu bestrafen. Die meisten Portale kontrollieren Reviews vorab nur auf Schimpfwörter, Werbung und Datenschutzverstöße. Nach Veröffentlichung überprüfen sie Bewertungen nur, wenn User diese als kritisch melden. Bei einigen Portalen ist es für Nutzer zudem technisch einfacher, eine positive Bewertung abzugeben als eine negative Bewertung.
Das fordert das Bundeskartellamt von Plattformbetreibern
Das Bundeskartellamt fordert von Plattformbetreibern, mehr Verantwortung zu übernehmen. Sie sollen zielgenauer nach gefälschten und gekauften Bewertungen suchen. Daneben sollen sie auch mehr Transparenz schaffen. So sollen sie beispielsweise darauf verweisen, wenn die Bewertungen von einem Vermittler stammen oder auf kostenlosen Produkttests basieren.
Kann das Bundeskartellamt gegen Plattformen vorgehen?
Das Bundeskartellamt kann beim Verbraucherschutz nur Untersuchungen durchführen und Defizite aufdecken. Es kann keine Rechtsverstöße ahnden.
Fazit
Das Landgericht (LG) München entschied Ende letzten Jahres: Fake-Bewertungen für Hotels sind rechtswidrig (Urteil vom 14. November 2019, Az. 17 HK O 1734/19). Das Urlaubsportal Holidaycheck hatte gegen ein Marketing-Unternehmen geklagt, das erfundene Bewertungen an Hotels verkauft. Das Gericht verurteilte den Anbieter dazu, keine Bewertungen mehr von Nutzern zu verkaufen, die nicht tatsächlich in den Hotels übernachtet haben.





