Mehr Transparenz für Kunden und strengere Gewährleistungspflichten für Anbieter. Mit diesen und weiteren Maßnahmen will das Justizministerium für besseren Schutz beim Einkauf auf eBay, Amazon und Co sorgen. Zwei jetzt vorgestellte Gesetzentwürfe sollen entsprechende Richtlinien der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.

Was ändert sich beim Erwerb digitaler Inhalte?
Der Referenten-Entwurf sieht umfassende Gewährleistungsrechte für Käufer von Musik-Dateien, E-Books, Games und Software vor. Die Regelungen gelten auch für digitale Dienstleistungen, also beispielsweise die Nutzung von Cloud-Diensten oder sozialen Netzwerken. Dabei spielt keine Rolle, ob die Inhalte aus dem Netz heruntergeladen werden oder auf physischen Datenträgern wie CDs oder DVDs gespeichert sind. Und: Es werden ausdrücklich solche Dienste mit einbezogen, bei denen die Verbraucher nicht mit Geld zahlen, sondern mit ihren Daten – Facebook oder WhatsApp beispielsweise. Ein weiterer wichtiger Punkt bezieht sich auf die Dauer der Nutzbarkeit. Anbieter müssen die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anwendungen durch Updates garantieren – und zwar für einen „Zeitraum, den der Verbraucher erwarten kann“. Was das genau bedeutet, bleibt allerdings offen.
Welche Neuregelungen gelten für Marktplätze?
Kunden müssen erkennen können, nach welchen Gesichtspunkten ihnen Suchergebnisse in einer bestimmten Reihenfolge angezeigt werden. Betreiber sind deshalb verpflichtet, über die einzelnen Kriterien sowie deren Gewichtung zu informieren. Klar zu kennzeichnen sind außerdem personalisierte Preise – also solche, die ein Algorithmus aufgrund bestimmter Nutzungseigenschaften speziell auf eine Person zugeschnitten hat.
Spezialfall: Ticketkauf
Darüber hinaus müssen die Plattformen ihre Anbieter in einem weiteren Punkt in die Pflicht nehmen: Sie haben eindeutig ihren Status als Verbraucher oder Unternehmer offenzulegen. Denn das kann im Gewährleistungsfall den entscheidenden Unterschied machen. Besondere Regeln gelten für den Weiterverkauf von Eintrittskarten. Hier soll verhindert werden, dass illegale Tickethändler ahnungslose Besucher von Konzerten oder Fußballspielen mit Wucher-Angeboten über den Tisch ziehen. Neben dem geforderten Kaufpreis müssen die Anbieter deshalb auch den Original-Preis des Veranstalters angeben.
Fazit
Bei den jetzt veröffentlichten Regelungen handelt es sich noch um Entwürfe des Justizministeriums. Bis Ende November sollen Bundesländer, Verbände und andere Interessierte dazu Stellung nehmen. Mit den Gesetzen sollen die EU-Richtlinie über digitale Inhalte und die vertraglichen Regelungen der Modernisierungs-Richtlinie umgesetzt werden.





