Der Dritte Teil unserer Serie „Kundenrechte im E-Commerce“ beschäftigt sich mit den Fragen, wer die Versandkosten bei einem Widerruf zahlen muss, wann der Kunden nach einem Widerruf Wertersatz an den Händler zahlen muss und wer für verloren gegangene Ware haftet.

Kosten für Hin- und Rücksendung
Die Kosten für Hin- und Rücksendung sind bei einem widerrufenen Vertrag häufig ein Streitpunkt zwischen Unternehmer und Verbraucher.
Hinsendekosten:
In den Hinsendekosten sind in der Regel die Versand- und Verpackungskosten enthalten. Versandkosten muss der Verbraucher immer dann tragen, wenn dies zwischen ihm und dem Unternehmer so vereinbart ist. In der Regel wird dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so vereinbart. Wird nun aber der Vertrag durch den Verbraucher widerrufen, kann man nach Meinung des EuGH sowohl die Erstattung des Kaufpreises als auch die Ersattung der Hinsendekosten vom Unternehmer verlangen (EuGH; 15.04.2010; AZ: C-511/08).
Rücksendekosten
Für die Übernahme der Rücksendekosten kommt es darauf an, ob der Unternehmer dem Verbraucher ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht einräumt.
Widerrufsrecht, Rückgaberecht und Wertersatz
Sofern es sich um ein Widerrufsrecht handelt, trägt der Unternehmer ab einem Warenwert von über € 40,00 immer die Kosten für die Rücksendung, sofern der gesamte Kaufpreis (inkl. Versand- und Verpackungskosten) bereits durch den Verbraucher bezahlt wurde.
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Der Verbraucher muss die Rücksendekosten dann zahlen, wenn
- er den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat, oder
- der Warenwert unter € 40,00 beträgt, oder
- der Unternehmer das im Vorfeld mit dem Verbraucher so vereinbart hat.
Vorsicht:
Sofern der Unternehmer auf die Kostentragungspflicht nur im Rahmen des Textes der Widerrufsbelehrung hinweist, reicht dies nach der Rechtsprechung des OLG Hamm nicht aus, um dem Verbraucher die Kosten aufzuerlegen (Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 U 180/09; Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 U 180/09). Rückgaberecht
Sofern der Unternehmer dem Verbraucher jedoch ausdrücklich ein Rückgaberecht gewährt, muss der Unternehmer für die Kosten der Rücksendung aufkommen.
Wertersatz durch den Verbraucher
Der Verbraucher muss dem Unternehmer dann Wertersatz leisten, wenn er die Ware (bei einem Widerruf) in nicht mehr einwandfreiem Zustand zurückgeben kann. Dies wäre dann der Fall, wenn er die Ware ganz normal in Gebrauch genommen hat und nicht nur die Funktionsfähigkeit überprüft hat. Der Unternehmer muss den Verbraucher spätestens bei Vertragschluss darauf hinweisen und diesem auch mitteilen, wie er die Ware überprüfen kann, ohne dass er wertersatzpflichtig wird. Weist der Unternehmer den Verbraucher nicht darauf hin, kann er keinen Wertersatz verlangen, wenn der Verbraucher die Ware so behandelt wie man es in einem Ladengeschäft tun würde.
Verloren gegangene Ware
Der Verbraucher kann keinen Ersatz verlangen, wenn die Ware auf dem Versandweg verloren geht – zumindest unter der Voraussetzung, dass der Unternehmer einen zuverlässigen Spediteur mit der Auslieferung beauftragt hat. Allerdings muss der Verbraucher dann nichts bezahlen, wenn er die Ware überhaupt nicht erhalten hat. Er erst dann bezahlen, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass die Ware ihn erreicht hat. Die Ware muss nicht zwingend dem Besteller persönlich übergeben werden. Vielmehr genügt es, wenn sie an einen Familienangehörigen ausgehändigt wird. Sollte die Ware nach der Übergabe verloren gehen, muss der Verbraucher den Kaufpreis trotzdem zahlen. Wenn der Verbraucher eine falsche Lieferadresse angegeben hat oder sich weigert, die Ware entgegenzunehmen, ist der Versandhändler seiner Verpflichtung in ausreichender Form nachgekommen. Der Verbraucher muss auch in diesem Fall den Kaufpreis zahlen. Sollte allerdings der Lieferant Fehler gemacht haben, muss der Verbraucher den Kaufpreis nicht zahlen. Ein Fehler liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Lieferant die Ware einfach vor der Haustür ablegt oder die Ware bei einer nicht empfangsbevollmächtigte Person abgibt. Bei einem Widerruf oder einer Warenrückgabe trägt der Unternehmer bei Rücksendung das Gefahrenrisiko. Wird die Ware bei der Rücksendung beschädigt, zerstört oder geht sie verloren, so muss der Verbraucher keinen Ersatz leisten. Den Kaufpreis erhält der Verbraucher in diesem Fall ebenfalls zurück.





