Facebook sammelt nicht nur über sein gleichnamiges soziales Netzwerk Daten von Usern. Es erhebt auch Daten über seine Tochterportale WhatsApp und Instagram sowie über Drittanbieter, die Facebook-Tools wie den Gefällt-mir-Button nutzen. Das stuft das Bundeskartellamt als unzulässig ein. Der Fall landete beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hat jetzt einen Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt. Wann sehen sich das Bundeskartellamt und Facebook vor Gericht? Und wie hat die Vorinstanz entschieden?
Das wirft das Bundeskartellamt Facebook vor
Das Bundeskartellamt wirft Facebook vor, Daten von Usern zu bündeln und so Profile von ihnen zu erstellen. Das nehme es auch bei Usern vor, die gar keinen Account bei Facebook haben. Facebook dürfe das Recht dazu nicht weiter in seinen Nutzerbedingungen führen. Facebook missbrauche auf diese Weise seine marktbeherrschende Stellung. Es liege ein Wettbewerbsverstoß vor.
Das Bundeskartellamt erließ daher eine Anordnung. Diese verbot es Facebook, Daten über Drittanbieter ohne Einwilligung zu erheben und automatisch Nutzerinformationen zu verknüpfen.
So entschied das OLG Düsseldorf über Facebooks Datensammeln
Facebook wehrte sich gegen diese Anordnung. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf erklärte diese für rechtswidrig (Beschluss vom 26.08.2019, Az. VI-Kart 1/19 (V)). Die Richter gaben an, dass Facebook seine Nutzer nicht wettbewerbsschädlich ausbeutet, wenn es Daten aus Drittquellen sammelt. Nutzer wissen und wollen, dass das soziale Netzwerk dies vornimmt. Daran ändert nichts, dass viele User die Nutzungsbedingungen von Facebook gar nicht kennen. Das ist nicht auf Facebooks Marktmacht zurückzuführen, sondern auf die Bequemlichkeit oder Gleichgültigkeit der Nutzer. Und: Selbst, wenn Facebook gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen sollte, ist das noch nicht automatisch wettbewerbsrechtlich relevant, so das OLG.
Fazit
Das Bundeskartellamt kündigte nach dem Beschluss des OLG Düsseldorf an, vor den BGH ziehen zu wollen. Kurze Zeit später legte es Rechtsbeschwerde ein. Der BGH gab jetzt den Termin für die mündliche Verhandlung bekannt. Am 23. Juni streiten das Bundeskartellamt und Facebook in Karlsruhe unter dem Aktenzeichen KVR 69/19.
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