Im Juli hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Der Privacy Shield ist unzulässig. Unternehmen können diesen nicht mehr als rechtliche Grundlage nutzen, um Daten von der EU in die USA zu übertragen. Die irische Datenschutzbehörde hatte Facebook daher per vorläufiger Anordnung dazu aufgefordert, keine personenbezogenen Daten mehr auf Basis von Standardvertragsklauseln in die USA zu versenden. Der irische High Court entschied jetzt: Die vorläufige Anordnung muss gerichtlich überprüft werden. Was bemängelt Facebook an der Anordnung der Datenschutzbehörde?
Was bemängelt Facebook an der Anordnung der irischen Datenschutzbehörde?
Facebook bemängelt, dass der Entscheidungsentwurf, den die irische Datenschutzbehörde im August vorgelegt hat, dem Ausgang des Verfahrens vorgreife. Und: Die Behörde hatte Facebook 3 Wochen Zeit gegeben, auf die vorläufige Anordnung zu reagieren. Das sei nicht genug Zeit. Zudem sei es unfair, dass die Datenschutzbehörde nicht auch andere Digitalunternehmen aufgefordert hat, die Datentransfers von Irland in die USA zu unterbrechen. Diese Gründe reichten dem irischen High Court, um die Untersuchung der Datentransfers vorerst zu stoppen.
Das sagt Max Schrems zur Entscheidung des irischen High Court
Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hatte den Privacy Shield vor dem EuGH zu Fall gebracht. Er zeigte sich wenig überrascht von der Entscheidung des irischen High Court. Die Datenschutzbehörde habe erneut kein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt. Daher werde sie jetzt gerichtlich ausgebremst. Ob Facebook damit Erfolg haben werde, sei jedoch unklar.
Wie will Max Schrems auf die Entscheidung des irischen High Court reagieren?
Max Schrems plant mit seiner Datenschutzorganisation NOYB den Fall von Amts wegen anzufechten, wenn die irische Datenschutzbehörde das bisherige Beschwerdeverfahren zu einem großen Teil ersetzen und Schrems nicht anhören will.
Fazit
Deutsche Datenschützer sehen das zögerliche Verhalten der irischen Datenschutzbehörde ebenfalls kritisch. So gab Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, an, kein Vertrauen in die irischen Datenschutzbehörden zu haben. Nachrichten wie die Entscheidung des High Court führten in der Vergangenheit zu langwierigen Verfahren. Brink geht daher davon aus, dass viele Datentransfers weiter illegal bleiben werden.
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