Facebook-Ratgeber für Eltern: Wissen Sie, was Ihr Kind bei Facebook macht?

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Worum geht's?

Facebook ist in aller Munde. Nicht nur Erwachsene, sondern auch immer mehr Jugendliche und sogar Kinder sind auf Facebook angemeldet und nutzen die Plattform täglich bis zu mehreren Stunden, egal ob am Computer oder auf dem Smartphone. Eltern wissen dabei oftmals gar nicht, was Facebook überhaupt ist, was ihre Kinder auf dieser Internetseite machen können und welchen Gefahren sie dabei ausgesetzt sind.

Um diese Fragen verständlich zu beantworten, haben wir diesen Ratgeber für Eltern verfasst: er möchte Eltern anhand der wichtigsten Fragestellungen eine Hilfestellung sowie Tipps & Tricks zur Nutzung der beliebten Plattform an die Hand geben. Damit Facebook auch für Eltern zum Kinderspiel wird... .

 Was ist eigentlich Facebook?

Facebook ist ein sogenanntes “soziales Netzwerk”. Dies sind Internetangebote, die es erlauben, sich anhand der Erstellung eines Profils mit anderen Menschen auf der ganzen Welt zu verbinden. Es zählt mittlerweile mehr als eine Milliarde Mitglieder (rund jeder 7. Mensch auf der Erde ist damit bei Facebook angemeldet!) und insbesondere die Nutzerzahlen von Kindern und Jugendlichen nehmen stetig zu. Es ist besonders dafür bekannt, dass sich Inhalte dort sehr schnell verbreiten und oftmals unerkannt hohe Reichweiten erzielen können.

Wie alt muss ein Kind sein, um Facebook nutzen zu können?

Facebook selbst gewährt Zugang erst ab 13 Jahren. Kinder unter 13 Jahren erhalten offiziell gar keinen Zutritt. Tatsächlich können sich jedoch auch Kinder unter 13 Jahren anmelden, indem sie die Frage “Wie alt bist Du?” einfach nicht wahrheitsgemäß beantworten und sich als entsprechend älter ausgeben. Eine Überprüfung des tatsächlichen Alters durch Facebook findet nämlich nicht statt. Daher sollten auch Eltern von jüngeren Kindern darauf achten, ob und wie ihr Kind Facebook nutzt.

“Gefällt mir”, Teilen, Posten, Chatten – Was kann mein Kind alles auf Facebook machen?

Die meisten Jugendlichen und Kinder nutzen Facebook vor allem für das Veröffentlichen von sog. Statusupdates, insbesondere also das Verfassen von Mitteilungen, das Teilen von Links sowie das Hochladen von Bildern und Videos. Daneben wird Facebook insbesondere als Plattform zum Versenden von privaten Mitteilungen mit den eigenen Freunden verwendet.

Auf vielen Internetseiten haben Nutzer von Facebook zudem die Möglichkeit, mit Hilfe des sog. “Gefällt mir”-Buttons anzuzeigen, dass ihnen bestimmte Artikel, Bilder etc. oder ganz allgemein, bestimmte Webseiten gefallen. Wird diese Schaltfläche von einem Kind betätigt, erscheint die Information sofort auf dessen Facebook Seite und wird allen Freunden mitgeteilt. Diese “Gefällt mir”-Schaltfläche steht aus datenschutzrechtlicher Sicht seit jeher sehr in der Kritik: allein dadurch, dass ein Webseitenbetreiber diese Schaltfläche auf seiner Seite eingebunden hat, werden bei Besuch dieser Seite Information an Facebook übertragen, ohne dass der Nutzer dies will oder etwas dafür tun muss.

Kinder & Jugendliche bei Facebook – Wo liegen die Gefahren?

Die Nutzung von Facebook trägt insbesondere für Kinder und Jugendliche ein großes Gefahrpotential, dessen sie sich diese jedoch in aller Regel nicht bewusst sind. Deshalb ist es umso wichtiger, dass gerade Eltern einen Überblick über alle möglichen Gefahren haben um ihre Kinder darauf hinweisen und schützen können.

1. Posten von Bildern und Videos

Bei Bildern oder Videos, die das eigene Kind veröffentlicht, sollten Eltern zunächst mal den Grundsatz befolgen, dass nur selbst vom Kind angefertigte Bilder, Grafiken und Videos veröffentlicht werden dürfen. Werden Bilder veröffentlicht, welche irgendwo im Internet aufgefunden wurden (z.B. Bilder aus der Google Bildersuche) oder sonstige bekannte Figuren (z.B. Comic-Figuren) oder Logos (z.B. von Marken) abgebildet sind, wird die Veröffentlichung des Bildes in aller Regel eine Urheberrechts- oder Markenverletzung darstellen und muss unterbleiben.

Hier besteht dann die große Gefahr, dass der Rechteinhaber wegen einer Rechtsverletzung kostenpflichtig abmahnt. Dies gilt sowohl für den Fall, dass ein Bild in einer Statusnachricht hochgeladen wird, aber auch dann, wenn es als Profil- oder Titelbild auf der Facebook Seite des Kindes genutzt wird.

Besonders im Fall von Kindern zeigt sich, dass diese gerne Fotos von Comic- oder Zeichentrick-Figuren auf ihrer Facebook-Seite verwenden. Davon sollten Eltern ihren Kindern in jedem Fall abraten, da diese Figuren in aller Regel urheberrechtlich geschützt sind und damit nicht zulässigerweise verwendet werden dürfen.

Das Gleiche gilt übrigens auch beim Teilen von Links von Webseiten: hier wird durch Facebook ein automatisches Vorschaubild in das eigene Posting eingefügt. Hier sollten Eltern ihre Kinder darauf hinweisen, darauf zu achten, dass diese Miniatur-Ansicht deaktiviert ist, da das dort angezeigte Bild in aller Regel nicht vom Jugendlichen selbst angefertigt wurde. Es ist daher dringend anzuraten, von diesem Vorschaubild beim Teilen von Links abzusehen.

2. Bilder oder Videos mit abgebildeten Kindern und Jugendlichen

Wird hingegen ein Bild oder ein Video auf Facebook veröffentlicht, auf dem bzw. in dem ein bestimmtes Kind erkennbar ist, so haben Eltern als dessen gesetzliche Vertreter das Recht, die Veröffentlichung des Bildes oder Videos zu untersagen, wenn ihnen die Darstellung nicht gefällt. Jeder hat nämlich grundsätzlich das Recht, über Bilder von der eigenen Person zu bestimmen, insbesondere also ob und wie diese veröffentlicht werden dürfen. Da Kinder oder Jugendliche noch nicht volljährig sind, üben die Eltern für ihre Kinder dieses Recht aus. Es ist daher auch anzuraten, dass Kinder und Jugendliche auf keinen Fall Bilder von Mitschülern oder anderen Personen auf Facebook veröffentlichen, ohne deren Einverständnis bzw. das von deren Eltern einzuholen.

3. Textnachrichten und Statusupdates

Auch wenn Kinder oder Jugendliche lediglich Textnachrichten oder Statusupdates auf Facebook schreiben, sollten Eltern sie gleichwohl darauf aufmerksam machen, dass sie keine rechtsverletzenden Beiträge verfassen dürfen. So dürfen Kinder bei Postings auf Facebook insbesondere weder andere Personen (z.B. Klassenkameraden) beleidigen, bedrohen oder sonst wie bloßstellen, in ihrer Ehre verletzen oder belästigen (sog. Cybermobbing). Bei beleidigenden Äußerungen können sich Jugendliche sogar strafbar machen. Bekommen Jugendliche solche Mobbingvorfälle in ihrem Freundeskreis mit, sollten sie sich in jedem Fall raushalten!

4. Datenschutz und Schutz der Privatsphäre

Im Fall von Kindern und Jugendlichen bestand lange Zeit die Standardeinstellung bei Facebook, dass diese Statusupdates, Fotos und Videos lediglich mit "Freunden" und mit "Freunden von Freunden" der Kinder geteilt werden können. Um zu veranschaulichen, welche Reichweite die Einstellung "Freunde von Freunden" nehmen kann: hat ein Kind beispielsweise bereits 200 Freunde, die jeweils im Durchschnitt ebenfalls 200 Freunde haben, so ist es denkbar, dass eine Status-Nachricht zumindest theoretisch mit bis zu 40.000 Menschen geteilt wird.

Mitte Oktober 2013 hat Facebook jedoch seine Datenschutzbestimmungen für Jugendliche geändert: damit wird es Facebook-Nutzern zwischen 13 und 17 Jahren nun ermöglicht, Texte, Bilder und Videos auch öffentlich zu posten. Mit der Änderung können Jugendliche ab sofort also Beiträge teilen, die jedermann lesen kann, also auch Personen, mit welchen die Jugendlichen überhaupt nicht angefreundet sind, auch nicht über die Verbindung ihrer Freunde. Die Gefahr dieser Einstellung für die Jugendlichen ist, dass Einträge, welche die Rechte von anderen Personen verletzen, für jedermann einsehbar sind und nicht mehr kontrollierbar ist, wer die Nachricht tatsächlich gelesen hat. Eltern sollten ihre Kinder also auf die Reichweite dieser Einstellung hinweisen und dafür sorgen, dass Kinder diese Einstellung nur in Ausnahmefällen benutzen.

Um die Privatsphäre der Kinder bereits im vornherein zu schützen, sollten persönliche Daten wie der vollständige Name, das Alter, die Adresse, die Handynummer und der Name der Schule so weit wie möglich nicht angegeben werden. Je mehr dieser Daten angegeben werden, umso mehr ermöglichen sie eine Individualisierung des Kindes oder Jugendlichen. Im Bestfall wird sogar kein einziges Bild hochgeladen, auf dem das Kind oder der Jugendliche erkennbar sind.

Mehr Infos zu Facebook und Datenschutz finden Sie in unserem Beitrag "Datenschutz auf Facebook: 10 Tipps, wie Sie Ihre persönlichen Daten schützen können" 

5. Freundschaftsanfragen von Unbekannten

Eltern sollten ihren Kindern dazu raten, sich nur mit solchen Personen anzufreunden, die sie auch aus dem echten Leben persönlich kennen. Es ist nicht auszuschließen, dass hinter unbekannten Personen, die sich bevorzugt mit Kindern oder Jugendlichen anfreunden, Pädophile oder sonstige Kriminelle stecken, die in den Kindern ein leichtes Opfer für strafbare Handlungen sehen.

Indizien für solche Personen können z.B. sein, dass diese ausschließlich in englischer Sprache schreiben, Nachrichten mit Links zu dubiosen Internetseiten versenden oder freizügige Profilbilder verlinken. Kinder sollten also immer nur reale Freunde in die Freundesliste aufnehmen und Erwachsene über solche Freundschaftsfragen informieren.

Fazit:

Der Umgang mit Facebook ist für viele Kinder und Jugendliche heute selbstverständlich.  Eltern sollten sich aber der Risiken bewusst sein, die aus der Nutzung von Facebook resultieren. Auch ohne technisches Detailwissen, das bei Jugendlichen oft mehr als bei den Erziehungsberechtigten vorhanden ist, sollten Eltern die größten Gefahrenquellen kennen und ihre Kinder entsprechend darauf aufmerksam machen.

Eltern müssen nicht über jede Neuerung im Internet im allgemeinen oder bei Facebook im speziellen auf dem neuesten Stand sein. Sie sollten jedoch ihre Kinder an die Hand nehmen und sie bei den ersten Schritten im Netz unterstützen. Insbesondere bei Jugendlichen sollten Eltern Regeln festsetzen, damit Facebook ohne große Risiken eingesetzt werden kann.

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Simone
Ein Unding! Weshalb wird das geduldet?!?
7
Simone
Richtig!! Und weshalb tut das niemand!?!?!?Selbst ein Anwalt schreibt hier darüber, geht aber nicht dagegen vor... ... ...
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Michael L
Ich stimme Timmi N. zu 100% zu. Das betrifft auch den Dienst "WhatsApp". Meine Adresse, Email, persönliche Notizen, Telefonnummern wurde schon 1000fach an FB übermittelt , nur weil Kollegen, Freunde und Verwandte WhatsApp nutzen und nicht verstehen. Wann stellen sich endlich kompetente Menschen vor die Nutzer und verklagen Zuckerberg dafür , dass Daten ungefragt erhoben und verwendet werden?
11
Timmi N.
Uncool. Der Nutzen für jeden einzelnen ist fraglich. Der Nutzen für Facebook ist monetär. Zu Negativ ist FB in der Öffentlichk eit. FB trackt alle, ob User mit Account oder nicht. Das finde ich geht gar nicht. Schon wegen, du musst dicht ja nicht registrieren. Ja, aber getrackt wirste dennoch. Wann kommt jemand, der FB Paroli bietet?
9
Blobfisch
Cool
4

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