Smarte Lautsprecher reagieren nicht nur auf die einprogrammierten Kommandos. Bei einer technischen Untersuchung fanden Tester der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen heraus, dass die Geräte auch bei ähnlich klingenden Begriffen aktiviert werden. Und nicht nur das: Übertragene Gesprächsinhalte könnten auch inhaltlich ausgewertet werden, um personifizierte Werbeprofile zu erstellen.
Intelligente Assistenten mit Hörfehlern
Eigentlich soll der Amazon-Sprachassistent nur auf die Worte „Alexa“, „Echo“, „Amazon“ und „Computer“ reagieren. In der Praxis allerdings fühlt sich das Gerät auch mit „Alexandra“ oder „Gecko“ angesprochen. Sogar ein hingenuscheltes „Ham wa schon“ klingt dem Kommando „Amazon“ offenbar so ähnlich, dass der kleine Computer in Habt-Acht-Stellung geht. Auch das Pendant vom kalifornischen Internetriesen hört nicht etwa nur auf den Befehl „Okay Google.“ Auch mit „Okay, Kuchen“, „Okay Du“, „Okay, gut“ und „Okay, gucken wir mal“ konnten die Tester das Gerät aktivieren. Das heißt konkret: Nach diesen Worten zeichnen die Assistenten die gesprochenen Worte auf und übertragen sie an große Server. Wer sich mit einem smarten Assistenten im selben Raum befindet, muss also damit rechnen, auch ungewollt aufgezeichnet zu werden.
Werbe-Software läuft mit
Die Verbraucherschützer weisen vor allem deshalb auf die unfreiwillige Aktivierung hin, weil keiner der beiden Anbieter genau erklärt, wie die aufgezeichneten Soundschnipsel genutzt werden. Bei der Installation der Software allerdings werden Nutzer darüber in Kenntnis gesetzt, dass die gewonnenen Daten auch zu Werbezwecken verwendet werden können. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass auch die Inhalte persönlicher Gespräche ausgewertet werden, um daraus persönliche Nutzerprofile zu erstellen.
Erfolgreiche Abmahnung sichert Informationspflicht
Umso wichtiger erscheint es der Verbraucherzentrale, dass Besitzer smarter Lautsprecher auf Wunsch jederzeit über gespeicherte Informationen in Kenntnis gesetzt werden. In diesem Punkt hatte Google bisher Vorbehalte geäußert. Laut Datenschutzverordnung konnte das Unternehmen die Anfragen von Nutzern ablehnen, wenn sie zu häufig erfolgten oder mit zu großem Aufwand verbunden waren. Nach einer Abmahnung durch die nordrhein-westfälischen Verbraucherschützer wurde diese unzulässige Klausel nun gestrichen.
Fazit:
Nicht zum ersten Mal haben die Tester nachweisen können, dass die intelligenten Assistenten auch ohne bewusste Aktivierung anspringen. Besitzer sollten also damit rechnen, dass Geräusche oder Gespräche aus ihrem Haushalt ungewollt aufgezeichnet und auf die Server der Betreiber überspielt werden. Allerdings müssen Google oder Amazon auf Wunsch darüber Auskunft geben, was Alexa und Co. mitgehört haben.




