Der Deutsche Fußball- Bund streitet sich weiterhin mit der Supermarkt-Kette Real um die Verwendung des Adler-Wappens auf deren Waren- nun hat Real einen Zwischensieg erreicht.
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DFB geht gegen Real wegen Verletzung ihres Markenrechts vor- Real wehrt sich
Zum bisherigen Verlauf: Die Supermarkt-Kette Real hatte im Zuge der Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer 2014 diverse Fußball-Fanartikel (so auch Auto-Fußmatten und Fan-Shirts) beworben und verkauft. Der DFB ging gerichtlich gegen diesen Verkauf vor und siegte- das LG München erließ eine einstweilige Verfügung zu Gunsten des DFB und sprach für Real ein Verkaufsverbot hinsichtlich der angebotenen Artikel aus. So bestätigte das Gericht die Meinung des DFB, dass das Logo der Real-Artikel dem des DFB so ähnlich sei, das dadurch die Markenrechts des DFB verletzt seien.
Real hat einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt, um feststellen zu lassen, dass der Adler des DFB dem des Bundeswappens zu sehr gleiche und daher gar nicht geschützt werden dürfe.
OLG München hebt Urteil gegen Real teilweise auf
Das OLG München hob in der Berufung durch Real das Urteil des LG München insoweit auf, als das dem DFB die begehrten Unterlassungsansprüche gegen den Verkauf der Auto- Fußmatten durch Real nicht zustehen würden, da hinsichtlich des Adlerlogos auf der Fußmatte von Real keine Verwechselungsgefahr mit dem Adler-Wappen des Deutschen Fußball- Bundes bestehe. Hinsichtlich des Verkaufs des Fan-Shirts bestätigte das OLG das vorher ergangene Urteil des LG München, da das Logo dem des DFB zu sehr gleiche. Dafür bestehe das Verkaufsverbot also weiter.
Fazit:
Das Verkaufsverbot für die Fan-Shirts besteht weiterhin, die Fußmatten darf Real weiterverkaufen. Das letzte Wort ist in diesem Markenrechts-Streit aber noch nicht gesprochen- so bleibt es auf die Entscheidung des Deutschen Marken- und Patentamtes zu warten. Die nächste Runde im Streit zwischen dem DFB und Real steht also an!
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