Der Konkurrenzkampf unter Fahrschulen ist groß. Umso besser ist es für Fahrschulen also, wenn sie mit bestimmten Kostenersparnissen für Fahrschüler werben können. Vorsicht ist aber angebracht, wenn es um die Werbung für Fahrschulsimulatoren geht. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Gera hervor.
Fahrschule wirbt mit großer Preisersparnis
Eine Fahrschule warb für einen Fahrschulsimulator. Fahrschüler sollten durch dessen Einsatz bei der Führerscheinausbildung Geld einsparen können. Konkret hieß es in der Werbung:
„Unsere Schüler sparen durch den günstigeren Preis der Simulator-Einheiten bis zu 240,00 Euro pro Kurs“
Die Wettbewerbszentrale hielt die Werbung für unzulässig. Sie beanstandete, dass es für diese Kostenersparnis keine gesicherten Erkenntnisse gab. Deswegen sei die Werbung irreführend. Der Fall landete vor dem Landgericht Gera. Im Februar 2017 folgte nun die Entscheidung im Fall.
LG Gera: Kostenersparnis hängt auch von den Fähigkeiten der Fahrschüler ab
Das Landgericht Gera (Urteil vom 20. Februar 2017, Az. 11 HK O 57/16) verurteilte die Fahrschule und untersagte die Werbung. Das Gericht berücksichtigte zwar, dass es eine Studie des Instituts für Automobilwirtschaft gibt, die sich mit dem Thema der Kostenersparnis bei Fahrschulsimulatoren beschäftigt. Das reichte dem Gericht aber nicht. Wissenschaftliche Belege für die behauptete Ersparnis lieferte die Studie nämlich nicht.
Außerdem wies das Landgericht Gera darauf hin, dass eine solche Kostenersparnis nicht allein nur vom Einsatz eines Fahrschulsimulators abhängt. Denn: Es kommt auch auf die persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers an. Deswegen kann eine Kostenersparnis u.U. sogar komplett wegfallen.
Praxis-Tipps:
1. Generell gilt: Händler und Dienstleister dürfen nur mit solchen Aussagen werben, die auch belegbar sind. Andernfalls werden die Kunden u.U. getäuscht.
2. Immer wieder sind Werbeaussagen rund um Fahrsimulatoren nun schon vor Gericht gelandet. Fahrschulen sollten deswegen darauf achten, nicht mit Kostenersparnissen zu werben, die nicht durch Tatsachen belegt werden können. Nur so lassen sich Abmahnungen vermeiden.




