Wer bei eBay & Co verkaufen will muss darauf achten, wie er auftritt: als privater Anbieter oder Unternehmer? Der Privatanbieter braucht dem Käufer kein Widerrufsrecht einzuräumen und kann die Gewährleistung ausschließen. Ist der Verkäufer Unternehmer, wird er dafür abgemahnt. Aber worauf kommt bei der Unterscheidung privat-gewerblich an?

Privatverkauf oder „gewerblich“?
Die Frage ist also, wann ist der Anbieter Privatperson und wann tritt er als Unternehmer auf? Wer als Verkäufer die Unternehmereigenschaft vermeiden möchte, sollte auf die dafür maßgeblichen Kriterien achten. Online-Auktionen sind Fernabsatzgeschäfte. Der Käufer hat ein Widerrufsrecht, wenn er als Verbraucher eine Ware von einer Person ersteigert, die als Unternehmer auftritt. Unternehmer ist jeder, der bei Vertragsabschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Für die Unternehmereigenschaft ist maßgebend, dass es sich um eine planvolle, auf Dauer angelegte, nach außen in Erscheinung tretende, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit handelt. Sie geht über die rein private Vermögensverwaltung und den „schlichten Verkauf von Gegenständen“ hinaus. Die Unternehmereigenschaft ist anhand des Gesamtbildes der tatsächlichen Verhältnisse zu bewerten. Es genügt eine nebenberufliche unternehmerische Tätigkeit.
Auf die Gewinnerzielung kommt es nicht an. Da online-Auktionen beliebt sind, genügt allein der Umstand, dass der Verkäufer eine Vielzahl von Angeboten tätigt zwar nicht. Meist kann aber aus der Art der Geschäfte auf ein planvolles unternehmerisches Handeln geschlossen werden.
Indizien für die Unternehmereigenschaft bei eBay & Co:
- Auftritt des Käufers: z.B. „Powerseller“ bei eBay
- Professionelle Gestaltung des Angebots
- Kaufgegenstand:
Angebot von Gegenständen, die üblicherweise nicht zum Besitz von Privatpersonen gehören - Eine private Nutzung lässt einen Privatverkauf, eine geschäftliche Nutzung einen gewerblichen Verkauf vermuten (z.B. Büroinventar)
- Bisherige Geschäfte des Verkäufers:
Wie viele Geschäfte der Käufer bisher getätigt? Je mehr und je höher der Organisationsaufwand, desto unternehmerischer das Angebot. - Verhältnis Angebot/Zeitverlauf:
Über welchen Zeitraum wurden die Angebote eingestellt? Vermehrter Handel mit Neuwaren oder Spezialisierung auf gleichartige Gegenstände deuten auf gewerbsmäßiges Handeln hin.

Was müssen Verkäufer bei eBay beachten?
- Wenn Sie nicht nur ab und zu mal rein privat verkaufen treffen Sie als eBay Verkäufer dann zahlreiche Pflichten:
- Sie müssen aktuelle und angepasste Widerrufsdokumente einbinden (Widerrufsbelehrung & Widerrufsformular)
- Sie benötigen entsprechende AGB und/ oder Hinweise zum Vertragsschluss
- Sie müssen die PreisangabenVO beachten (Endpreise, Versandkosten, Grundpreise ...)
- Sie benötigen ein vollständiges Impressum
Praxi Tipp:
Mehr Infos zu den rechtlichen Pflichten eines eBay Händlers finden Sie in unserem Beitrag
Abmahnsicher bei eBay: Was Händler zu AGB, Widerruf & Datenschutz wissen müssen





