Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bescherte Unternehmen und Händlern in 2018 eine Menge Arbeit und Ärger. Was erwartet sie im neuen Jahr? Wir werfen einen Blick auf anstehende rechtliche Neuerungen, die 2019 zu beachten sind.
Das müssen Händler zum Verpackungsgesetz wissen
Bereits seit dem ersten Januar gilt das neue Verpackungsgesetz. Händler, die Verpackungen für den Endverbraucher erstmalig in Deutschland in den Verkehr bringen, mussten sich daher bereits bis Neujahr im Verpackungsregister LUCID anmelden. Wer das verpasst hat und trotzdem Verpackungen in Umlauf bringt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro.
Neue Marktplatzhaftung in Kraft getreten
Ebenfalls zum ersten Januar hat der Gesetzgeber die Haftung für Umsatzsteuerausfälle auf Marktplätzen verändert. Bisher gingen den deutschen Steuerbehörden bis zu einer Milliarde Euro durch die Lappen, weil vor allem Händler aus Drittstaaten die Umsatzsteuer nicht abführen. Marktplatzbetreiber stehen daher nun in der Pflicht, Verkäuferdaten wie Steuernummer und Details zu getätigten Umsätzen zu erheben. Verletzt ein Händler eine steuerliche Vorgabe, haften Marktplatzbetreiber dafür, wenn sie den Steuersünder auf ihrer Plattform nicht sperren. Was deutsche Händler dabei beachten müssen: Sie benötigen eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung vom Finanzamt nach § 22f UStG.
E-Privacy-Verordnung vor Start
Eigentlich sollte die E-Privacy-Verordnung zusammen mit der DSGVO in Kraft treten. Nun ist es geplant, dass sie in diesem Jahr startet. Die E-Privacy-Verordnung soll personenbezogene Daten in der elektronischen Kommunikation besser schützen. Auf diese Weise sollen Nutzerdaten im Web sicherer sein. Damit ist die Verordnung eine Ergänzung zur DSGVO.
Haften Seitenbetreiber für den Facebook Like-Button?
Bisher ist nicht eindeutig geklärt, ob Betreiber von Facebook-Fanpages für einen mangelnden Datenschutz des Like-Buttons mithaften. Der EuGH-Generalstaatsanwalt hatte Ende letzten Jahres bereits für Unruhe gesorgt, als er eine Haftung bejahte. Das letzte Wort hat jetzt der EuGH, der in den nächsten Monaten darüber urteilen wird.
Fazit
Nach der DSGVO in 2018 warten auch in 2019 wichtige rechtliche Änderungen, auf die Unternehmen achten sollten. Dabei könnte sogar die DSGVO Unternehmen und Händler noch einmal einholen. Denn: Bisher sind die genauen Ausmaße der rechtlichen Pflichten noch nicht geklärt. In 2019 sind daher erste höchstrichterliche Urteile zu erwarten, die die Vorgaben präzisieren könnten.
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