Thor Steinar ist eine besonders bei Rechtsextremen beliebte Modemarke. Ein Geschäft verkaufte diese im Zentrum von Neubrandenburg. Die Vermieterin des Ladens fand das nicht in Ordnung. Sie gab an, nicht gewusst zu haben, dass die Betreiber die Marke verkaufen würden. Das Landgericht (LG) Neubrandenburg entschied daher im März: Sie müssen den Laden räumen. Jetzt ist klar: Der Streit ist noch nicht beendet. Die Betreiber sind in Berufung gegangen. Warum hatte das LG Neubrandenburg eine Räumung bejaht? Und wann ist mit einer neuen Entscheidung zu rechnen?
Ladenbetreiber verkauft umstrittene Modemarke
Im Januar 2019 hatten die Betreiber ihr Geschäft in bester Lage in Neubrandenburg eröffnet. Sie verkauften dabei unter anderem die Marke Thor Steinar. Das führte zu zahlreichen Protesten linker Gruppen. Die Vermieterin wollte den Verkauf der Marke ebenfalls nicht akzeptieren. Sie klagte im Juni 2019 vor dem LG Neubrandenburg auf Räumung des Ladens. Denn: Sie sah sich von den Ladenbetreibern arglistig getäuscht. Diese hatten sie vorher nicht darüber aufgeklärt, dass sie eine bei Rechtsextremen beliebte Marke verkaufen würden.
Um sich noch vor der Klage gegen die Räumung zu wehren, reichten die Betreiber beim Oberlandesgericht (OLG) Rostock einen Antrag auf Befangenheit gegen den zuständigen Richter ein. Den wies das OLG jedoch ab.
So sah das LG Neubrandenburg den Verkauf der Modemarke Thor Steinar
Die Richter am LG Neubrandenburg kamen zu dem Ergebnis: Die Betreiber des Ladens müssen das Geschäft räumen. Denn: Sie hatten ohne Absprache im Mietvertrag ergänzt, dass sie auch Thor-Steinar-Mode anbieten würden. Im ursprünglichen Vertrag war davon keine Rede. Das stufte das Gericht als arglistige Täuschung ein.
Ladenbetreiber gehen in Berufung
Das Urteil des LG Neubrandenburg von Anfang März war noch nicht rechtskräftig. Die Ladenbetreiber haben jetzt Berufung dagegen eingelegt. Das erklärte ein Sprecher des Gerichts. Damit geht der Streit an das OLG Rostock.
Fazit
Um Geschäfte mit der Modemarke Thor Steinar gibt es immer wieder Streit, unter anderem in Berlin, Rostock und Hannover. Wann das OLG Rostock ein Urteil fällen wird, ist aktuell noch nicht abzusehen.
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