Im Sommer 2019 entdeckte ein Unternehmen aus Niedersachsen: Auf dem Dach seines Verwaltungsgebäudes haben Unbekannte ein Hakenkreuz aufgemalt. Das Unternehmen ließ dies sofort entfernen. Bei Google Maps ist das Hakenkreuz jedoch noch zu sehen. Denn: Maps aktualisiert seine Aufnahmen nicht in Echtzeit. Die Firma wendete sich daher an Google. Es bat darum, das Hakenkreuz auch bei Maps zu entfernen. Wie reagierte die Suchmaschine auf die Bitte?
So reagierte Google auf das Hakenkreuz bei Maps
Google reagierte nicht auf die Bitte, das Hakenkreuz bei Maps zu entfernen. Daraufhin forderte das niedersächsische Unternehmen die Suchmaschine auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dem kam sie jedoch nicht nach.
Unternehmen reicht Klage gegen Google ein
Das will das deutsche Unternehmen nicht hinnehmen. Denn: Es sieht sein Ansehen erheblich beeinträchtigt. Es werde so mit der Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole in Verbindung gebracht. Das sei besonders problematisch, da es Geschäftskunden international anspreche und der Sitz bei Google Maps daher häufig aufgerufen werde. Das Unternehmen reichte daher Klage gegen Google ein.
Die Firma will mit der Klage erreichen, dass Google das Hakenkreuz auf seiner Plattform Maps nicht mehr zeigen darf. Das ließ das Landgericht Hannover wissen (Az. 13 O 134/20).
Nicht der erste Ärger für Google Maps
Erst im letzten Jahr handelte sich Google mit seinem Kartendienst Ärger ein. Eine Gaststätte in Bayern hatte gegen die bei Maps angegebenen Wartezeiten geklagt. Google führte teils sehr lange Wartezeiten, obwohl Kunden durchweg die schnelle Bedienung und den sehr guten Service lobten. Gäste könnten so abgeschreckt werden, befürchtete die Gaststätte.
Google wollte die Anzeige jedoch nicht ändern und keine Unterlassungserklärung abgeben. Denn: Es nutze weltweit denselben Algorithmus. Vor dem angesetzten Gerichtstermin unterschrieb Google dann aber doch die Unterlassungserklärung. Die Suchmaschine zeigt für die Gaststätte jetzt nur noch die Öffnungszeiten und Bewertungen an.
Fazit
Google hat bis zum 17. September Zeit, schriftlich auf die Klage des niedersächsischen Unternehmens zu reagieren.
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