Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte weitreichende Folgen für Airbnb-Gastgeber haben. Danach sind nationale Gesetze zulässig, die Vermietungen an Touristen unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Eine solche Regelung gilt zum Beispiel in und um Paris, wo Wohnraum für Einheimische immer knapper wird.
Großstädte besonders betroffen
Im konkreten Fall ging es um zwei Apartments in der französischen Hauptstadt, die im Mai 2017 über Airbnb angeboten worden waren. Da es sich bei Paris um eine Stadt mit mehr als 200.000 Einwohnern handelt, greift hier das französische Bau- und Wohnungsgesetzbuch. Das schreibt vor: Wer regelmäßig möblierten Wohnraum an Kurzzeitbesucher vermietet, benötigt eine Genehmigung. Und die ist nur schwer zu bekommen. Denn auch in französischen Großstädten sind erschwingliche Wohnungen Mangelware. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die vorhandenen Unterkünfte in erster Linie der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden – und nicht den zahlungskräftigen Reisegästen.
Frankreichs Kampf gegen Vermietungsplattformen
Weil die beiden Pariser Vermietungsgesellschaften keine Genehmigung vorweisen konnten, wurden sie von französischen Gerichten verurteilt. Beide sollten jeweils 15.000 Euro Bußgeld zahlen und ihre Apartments nur noch längerfristig vermieten. Nach mehreren Beschwerden landeten beide Fälle vor dem Großen Gerichtshof in Paris. Der wiederum wendete sich an den EuGH (Az. C-724/18 und C-727/18), um klären zu lassen, ob die französische Gesetzgebung in diesem Punkt mit EU-Recht vereinbar ist.
Genehmigungspflicht rechtmäßig
Die Entscheidung der Richter dürfte auch für andere europäische Städte interessant sein. Grundsätzlich sind Regelungen wie in Frankreich demnach zulässig. Denn die Schaffung von Wohnraum stellt laut EuGH einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar. Allerdings muss der Gesetzgeber die Verhältnismäßigkeit wahren. Voraussetzung ist deshalb, dass die Linderung der Wohnungsnot nicht mit milderen Maßnahmen erreicht werden kann. Außerdem müssen die Einschränkungen zeitlich oder räumlich begrenzt sein, was in Frankreich nach Einschätzung des Gerichtshofs der Fall ist.
Fazit
Bei Airbnb äußerte man sich positiv über das Urteil des Gerichtshofs. Es schaffe Klarheit für alle Vermieter, die in Paris eine Zweitwohnung anbieten wollten. Das sei allerdings eine Minderheit. Die meisten Gastgeber in der französischen Hauptstadt seien Wohnungsbesitzer, die ihren Hauptwohnsitz während einer kurzen Abwesenheit zu Verfügung stellten.
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