In den Monaten Juli und August arbeiteten 36 Prozent der Angestellten im Homeoffice. 87 Prozent von ihnen waren dabei „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“. Das fand eine Studie des Bundesarbeitsministeriums heraus. Das Ministerium legte jetzt einen Gesetzesentwurf vor, der Angestellten ein Recht auf Homeoffice geben soll. Wie viele Tage sollen Arbeitnehmer künftig von Zuhause arbeiten dürfen? Und wann sollen Arbeitgeber Homeoffice ablehnen dürfen?
So viel Homeoffice soll erlaubt sein
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor: Vollzeitbeschäftigte haben einen Anspruch darauf haben, 24 Tage im Jahr Homeoffice zu machen. 24 Tage sind dabei jedoch die Untergrenze. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich individuell auf mehr Tage einigen.
Wann dürfen Arbeitgeber das Homeoffice ablehnen?
Arbeitgeber müssen zwingende betriebliche Gründe haben, um das Homeoffice ablehnen zu können. Oder: Sie müssen begründen, warum sich eine Tätigkeit grundsätzlich nicht dafür eignet. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erklärte dazu, dass ein Bäcker die Brötchen in der Regel nicht von Zuhause aus backen kann.
Mobile-Arbeit-Gesetz als Grundlage
Um Homeoffice einzuführen und auszugestalten, dürfen Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte mitbestimmen. Passgenaue Details für betriebliche Regelungen müssen dann die beiden Tarifparteien aushandeln. Arbeitsminister Heil will mit dem neuen Gesetz lediglich einen Ordnungsrahmen ohne Zwang schaffen.
Diese Gefahr birgt Homeoffice
Ohne die Kontrolle von Vorgesetzten und Kollegen arbeiten Arbeitnehmer mehr. Das fand eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung heraus. Arbeitsminister Heil will daher eine digitale Arbeitszeiterfassung verpflichtend machen. Diese soll verhindern, dass Arbeitnehmer auch in den Abendstunden oder am Wochenende noch arbeiten. Arbeitgeber, die die Arbeits- und Ruhezeiten ihrer Mitarbeiter nicht kontrollieren, sollen mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro bestraft werden.
Fazit
Bereits im April hatte Arbeitsminister Heil angekündigt, ein Recht auf Homeoffice gesetzlich festschreiben zu wollen. Diesen Vorstoß hatten Arbeitgebervertreter und Parteien kritisiert. So bezeichnete beispielsweise Alexander Dobrindt (CSU) ein Recht auf Homeoffice als tiefen Eingriff in die Arbeitsabläufe von Unternehmen. Arbeitsminister Heil muss seinen aktuellen Gesetzesentwurf jetzt in die Ressortabstimmung geben.
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