Bevor ein Gesetz in Kraft tritt, muss der Bundespräsident dies unterzeichnen. Das darf er jedoch nur, wenn das Gesetz nicht verfassungswidrig ist. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier setzt jetzt das Ausfertigungsverfahren zum Gesetz gegen Hasskriminalität aus. Was sagt das Gesetz? Warum unterbricht Steinmeier die Ausfertigung? Und darf er das?
Das sagt das Gesetz gegen Hasskriminalität
Das Gesetz gegen Hasskriminalität gibt vor, dass Betreiber von sozialen Netzwerken Hassbotschaften an das Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Darunter fallen zum Beispiel Morddrohungen, Gewaltdarstellungen, Volksverhetzung, die Verbreitung von Kinderpornografie und die Billigung von Straftaten. Das BKA darf dann auf Nutzerdaten bei Telekommunikationsunternehmen zugreifen.
Warum unterbricht der Bundespräsident die Ausfertigung des Anti-Hass-Gesetzes?
Bundespräsident Steinmeier ließ wissen, dass es nicht streitig sei, dass bestimmte Normen im Gesetz verfassungswidrig seien. Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied kürzlich, dass bestimmte Regelungen zur Datenabfrage gegen das Grundgesetz verstoßen. Diese sind auch im Gesetz gegen Hasskriminalität enthalten. Das Urteil des BVerfG kam jedoch zu spät, um das Gesetz noch anzupassen. Steinmeier unterbrach daher die Ausfertigung des Gesetzes.
Darf der Bundespräsident die Ausfertigung von Gesetzen aussetzen?
Das Bundespräsidialamt geht davon aus: Die verfassungsrechtliche Prüfkompetenz nach Artikel 82 Grundgesetz erlaubt es dem Bundespräsidenten, die Ausfertigung von Gesetzen auszusetzen. Der Artikel sagt das jedoch nicht ausdrücklich. Er gibt lediglich vor, dass der Bundespräsident Gesetze nach Gegenzeichnung ausfertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.
Kritiker bemängeln daher, dass es eigentlich nicht zulässig sei, die Ausfertigung zu unterbrechen. Der Bundespräsident müsse verfassungswidrige Gesetze stoppen. Er habe das Gesetz gegen Hasskriminalität lediglich ausgesetzt, um der Regierung eine Blamage zu ersparen. In der Geschichte der Bundesrepublik lehnte ein Staatsoberhaupt erst 8 Mal ein Gesetz endgültig ab.
Fazit
Die Bundesregierung wolle jetzt Änderungen in den Bundestag einbringen, die das Gesetz gegen Hasskriminalität anpassen sollen, so das Präsidialamt. Steinmeier sei froh, mit der Bundesregierung eine einvernehmliche Lösung gefunden zu haben.
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