Sein laxer Umgang mit den Justizbehörden führt einen deutschen Internet-Star nun voraussichtlich in die Untersuchungshaft. Hintergrund des Prozesses ist ein Video, in dem der Mann einen Bombenangriff auf ahnungslose Passanten vorgetäuscht hatte. Zum Gerichtstermin wegen Körperverletzung, Nötigung und Störung des öffentlichen Friedens war der YouTuber einfach nicht gekommen.
Veröffentlichung wenige Stunden vor dem Terroranschlag von Nizza
„Ich hoffe, die denken, es ist eine Bombe“, erklärt Ahmed Nadim Ahadi, alias ApoRed, lächelnd am Anfang des Videos. Danach ist zu sehen, wie der junge Mann mehrfach eine schwarze Reisetasche neben unbeteiligten Personen fallen lässt. „30 Sekunden Zeit habt Ihr. Rennt lieber“, ruft er.
Was ApoRed als originellen Scherz mit versteckter Kamera verstanden wissen will, versetzt die Opfer in Angst und Schrecken.
Dass das Video auch noch just an dem Tag hochgeladen wird, an dem in Nizza ein Terrorist mehr als 80 Menschen tötet, führt schließlich zu einem Shitstorm im Internet. In Hamburg erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. ApoRed nimmt das Video kurze Zeit später offline und erklärt, solche Prank-Videos kämen eben nicht überall gut an.
ApoRed: „Ihr beunruhigt alle meine Fans!“
Die juristische Seite der Video-Aktion hätte nun vor dem Hamburger Amtsgericht aufgearbeitet werden sollen. Der Angeklagte allerdings erschien nicht zu dem Termin. Was tun Richter und Staatsanwälte in so einem Fall? Sie stellen sicher, dass Zeugen und Prozessbeteiligte nicht ein zweites Mal vergeblich warten müssen: Ein Haftbefehl wird erlassen. Die Unterbringung in Untersuchungshaft hat dabei nichts mit den Tatvorwürfen zu tun. Sie soll lediglich verhindern, dass sich der Angeklagte erneut dem Prozess entzieht.
Ein Zusammenhang, der ApoRed wohl so nicht klar ist. Nach Medienberichten über einen Haftbefehl antwortete er mit einem YouTube-Video: Sein Fehlen bei der Verhandlung sei entschuldigt, und diese Entschuldigung werde noch eingereicht werden. Dass er in U-Haft wandere, sei aber eine Erfindung unseriöser Journalisten.
Fazit:
Wer bei einer Hauptverhandlung unentschuldigt fehlt, kann bis zu einem neuen Termin in Untersuchungshaft genommen werden. Das ist keine Vorwegnahme eines Urteils, sondern sichert lediglich das Arbeiten der Gerichte. Kommuniziert wird von der deutschen Justiz übrigens immer noch schriftlich und nicht über YouTube-Videos.
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