Wer abgemahnt wird, sieht sich häufig mit horrenden Forderungen der Abmahner konfrontiert. Aber was ist, wenn man unberechtigt abgemahnt wird? Muss man die Abmahner darauf hinweisen? Oder kann man es auf den Prozess ankommen lassen? Hierzu gibt es ein interessantes neues Urteil.
Anschlussinhaber erhielt unberechtigte Abmahnung
In diesem Fall ging es – wie so oft- nur ums Geld. Aber nicht um die Abmahnkosten, sondern um die Prozesskosten! Der Fall begann mit einer Abmahnung. Der Anschlussinhaber hatte aber mit dem Filesharings nichts zu tun. Er wollte deswegen natürlich weder die Abmahnkosten noch den Schadensersatz bezahlen.
Weil er für das Filesharing nicht verantwortlich war, reagierte er auch auf die Abmahnung nicht. Die Abmahner verklagten ihn deshalb vor dem Amtsgericht Hamburg. Nachdem aber klar wurde, dass der Abgemahnte kein Filesharing begangen hatte und vielmehr Dritte auch Zugriff auf das Internet hatten, nahmen die Abmahner ihre Klage zurück. Sie wollten aber trotzdem, dass der Abgemahnte die bis dahin schon angefallenen Prozesskosten trägt. Sie argumentierten, dass sie ihn gar nicht verklagt hätten, wenn er bereits vorab darauf hingewiesen hätte, dass er für das Filesharing nicht verantwortlich war.
Gericht: Abgemahnter muss Abmahner nicht vorab hinweisen
Das Amtsgericht Hamburg sah die Sache aber anders (Beschluss vom 10.10.2016, Az. 25b C 20/16). Der Abgemahnte musste die Kosten nicht tragen. Den Abgemahnten trifft nämlich keine Pflicht, auf die Abmahnung zu reagieren. Die Abmahnung allein ist keine Grundlage für eine "Sonderbeziehung" aus der der Abgemahnte verpflichtet wäre, den Abmahnern vorab einen Hinweis oder Verteidigungsargumente zu geben.
Das Gericht entschied deswegen, dass die Abmahner für die Kosten des Verfahrens selbst aufkommen mussten.
Praxis-Tipps:
1. Allein die Abmahnung begründet für Sie als Abgemahnte keine Pflicht, mit den Abmahnern in Kontakt zu treten.
2. ABER: Häufig ist es sinnvoll, mit den Abmahnern vorab zu verhandeln. Entgegen vieler Aussagen im Netz ist es nämlich nicht so, dass sich die Abmahnung "von selbst erledigt" wenn man nicht auf sie antwortet.
3. Das Urteil ist eine Ausnahmen. Es ist in den wenigsten Fällen sinnvoll, es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Lassen Sie sich vorab von einem Anwalt beraten, wie sie am besten auf eine Abmahnung reagieren sollten. Jeder Fall ist unterschiedlich, sodass jeweils individuelle Strategien entwickelt werden können.
Vorsicht bei selbst modifizierten Unterlassungserklärungen!
Liegt eine Abmahnung im Briefkasten, ist der erste Schock groß. Viele Abgemahnte suchen dann schnelle Hilfe im Internet. Manche Vorschläge und Tipps aus Internetforen können für die Abgemahnten aber teuer werden.
Rechtsanwalt Sören Siebert erklärt, was Sie zur modifizierten Unterlassungserklärung wissen müssen und wie Sie Fehler vermeiden.





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Ja das ist echt kacke. Man kann sich nur eine VPN Verbindung zulegen oder es einfach lassen. Aber VPN gibt es für 20 Euro pro Jahr, das ist schonmal sicher.
Wenn man dann eine Abmahnung bekommen hat nicht mir Anwälten machen, sondern mit einem Vergleichsservice wie abmahnungshilfe.de, die helfen wriklich