Über das Thema Filesharing & Abmahnung haben wir in der Vergangenheit häufig berichtet. Immer wieder geht es bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um den angemessenen Streitwert von Filesharing-Abmahnungen.
Zu diesem Thema hat sich nunmehr auch das Landgericht Frankfurt am Main mit seinem Beschluss vom 16. Juni 2009 (Az. 2-06 O 296/09) geäußert.
Was war passiert?
Ein Internet-Nutzer hatte den Song „Hard To Say I’m Sorry 2k9“ der deutschen Musikgruppe Aquagen im Rahmen von Filesharing unautorisiert zum Download angeboten und wurde daraufhin vom Rechteinhaber auf Unterlassung in Anspruch genommen. Nachdem der Internet-Nutzer die Abgabe einer entsprechenden Unterlassungserklärung verweigert hatte, beantragten die Rechtevertreter den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das Landgericht Frankfurt am Main gab dem Antrag statt und setzte den Streitwert auf 10.000 EUR fest.
Fazit:
Die Streitwert-Festsetzung des Gerichts zeigt nochmals auf, dass Filesharing nach wie vor eine teure Angelegenheit werden kann – es kann daher jedem Leser nur empfohlen werden, unautorisiertes Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Je aktueller ein Film oder Musikstück ist, um so teurer können die Folgen der Rechtsverletzung sein.
Vorsicht bei selbst modifizierten Unterlassungserklärungen!
Liegt eine Abmahnung im Briefkasten, ist der erste Schock groß. Viele Abgemahnte suchen dann schnelle Hilfe im Internet. Manche Vorschläge und Tipps aus Internetforen können für die Abgemahnten aber teuer werden.
Rechtsanwalt Sören Siebert erklärt, was Sie zur modifizierten Unterlassungserklärung wissen müssen und wie Sie Fehler vermeiden.




