Die Abmahnungen der schweiter Firma The Archive AG waren DAS Thema in der Vorweihnachtszeit. Nahezu jeden Tag gab es neue Nachrichten über die massenhaften Abmahnungen, die wegen Streamings von Erotik-Videos auf der Seite redtube.com durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte versendet worden waren. Jetzt wurde den Abmahnern vorläufig durch das LG Hamburg untersagt, weitere Redtube-Nutzer abzumahnen.
U+C Rechtsanwälte: Streaming verletzt Urheberrechte
Nach der Rechtsauffassung der Kanzlei Urmann & Collegen verletze das Streaming die Urheberrechte des Produzenten der beanstandeten Erotikfilme. Die Folge waren unzählige Abmahnungen für Redtube-Besucher, die bestimmte Videos angesehen hatten. Die Namen zu den IP-Adressen wurden dabei von einem RA Daniel Sebastian aus Berlin in Rahmen von Auskunftsverfahren ermittelt. Die vom Landgericht Köln erlassenen Auskunftsbeschlüsse wurden medial stark kritisiert.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die beiden auf Urheberrecht spezialisierten Zivilkammern des Landgerichts Köln die bei ihnen anhängigen Auskunftsersuchen zurückgewiesen haben. Nach Auffassung der jeweiligen Kammern bestanden Zweifel daran, dass das Ansehen von Video-Streams offensichtlich rechtswidrig war.
Dass dennoch eine Vielzahl von Auskunftsbeschlüssen erlassen wurden, liegt an der Struktur beim Landgericht Köln. Jährlich gehen hier etwa 600 Gestattungsanfragen für die Ermittlung von Realpersonen zu eingereichten IP-Adressen ein, sodass diese aufgrund der Masse auch von Richtern bearbeitet werden müssen, die nicht auf Urheberrecht spezialisiert sind.
Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen The Archive AG
Fürs erste dürfte es nun jedoch erst einmal vorbei sein mit den Abmahnungen von Videos, die auf der Plattform Redtube angesehen worden sind. Der Betreiber von Redtube hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Massenabmahner „The Archive AG“ erwirkt. Demnach hat es der Schweizer Rechteinhaber bis auf Weiteres zu unterlassen, Abmahnungen gegenüber Redtube-Nutzern auszusprechen und dabei zu behaupten, „dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben“.
Fazit:
Die Entwicklung in dem Fall ist zu begrüßen und führt dazu, dass die Abmahnwelle vorerst gestoppt sein dürfte. Dennoch bleibt es in zweierlei Hinsicht spannend:
Zum einen bleibt abzuwarten, ob The Archive AG gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen wird. Und zum anderen steht die Aussage des Rechtsanwaltes Urmann im Raum, nach der bereits weitere Videoportale analysiert worden seien. Es bleibt also abzuwarten, ob man hier einen neuen Abmahn-Vorstoß – fernab von Redtube – wagen wird.
Vorsicht bei selbst modifizierten Unterlassungserklärungen!
Liegt eine Abmahnung im Briefkasten, ist der erste Schock groß. Viele Abgemahnte suchen dann schnelle Hilfe im Internet. Manche Vorschläge und Tipps aus Internetforen können für die Abgemahnten aber teuer werden.
Rechtsanwalt Sören Siebert erklärt, was Sie zur modifizierten Unterlassungserklärung wissen müssen und wie Sie Fehler vermeiden.




