Lange waren sich Unternehmen und Shop-Betreiber unsicher, wie sie ihre Cookie-Banner gestalten müssen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist klar: Sie dürfen User nicht mehr nur darauf hinweisen, dass sie Cookies setzen. Das Urteil passt jedoch nicht zu den Vorgaben des deutschen Telemediengesetzes (TMG). Wie könnte die Bundesregierung das TMG anpassen? Dazu hat die FDP jetzt erste Vorschläge eingereicht.
So entschied der EuGH über Cookies
Der EuGH kam zu dem Schluss: Webseiten dürfen nur Cookies auf den Rechnern der User speichern, wenn diese das vorher ausdrücklich genehmigt haben. Und: Seitenbetreiber müssen User im Detail darüber informieren, wenn sie Cookie-Daten an Dritte weitergeben.
Was sagt das Telemediengesetz zu Cookies?
Das TMG sagt: Es reicht aus, wenn Seitenbetreiber Nutzer informieren, dass sie Cookies verwenden und dass Nutzer dem widersprechen können. Diese Vorgabe passt nicht zu den europäischen Datenschutzregeln. Das machte der EuGH in seiner Entscheidung noch einmal deutlich.
So will die FDP das TMG ändern
Die FDP reichte jetzt als erste Partei Vorschläge ein, wie die Bundesregierung das Telemediengesetz anpassen könnte. Dabei machte sie in ihrem Antrag klar: Die Regierung müsse zunächst einmal das Gesetz so ändern, dass Nutzer immer in die Cookie-Verwendung einwilligen müssen. Und: Die Regierung müsse das Telemediengesetz DSGVO-konform machen. Daneben solle die Bundesregierung jedoch auch Ausnahmeregelungen schaffen. Diese könnten zum Beispiel für Session-Cookies gelten. Session-Cookies sorgen lediglich dafür, dass ein Onlineshop userfreundlich bedienbar ist.
Ausnahmeregelungen als Knackpunkt für Bundesregierung
Die Vorschläge der FDP zeigen bereits: Die Ausnahmeregelungen könnten für Diskussionen sorgen. Denn: Der EuGH gibt zwar eindeutig vor, wie die europäischen Datenschutzregeln aussehen. Die jeweiligen Länder haben jedoch einen Spielraum, um diese Regeln umzusetzen. Das könnte vor allem relevant sein, wenn sich User Cookies ausdrücklich wünschen, wie die FDP in ihrem Antrag erklärt.
Fazit
Bereits vor dem Urteil des EuGH hatte die Bundesregierung angekündigt: Sollte es notwendig sein, wolle sie das nationale Gesetz ändern, um das TMG mit den europäischen Regeln in Einklang zu bringen. Der erste Gesetzentwurf dazu wird im Herbst erwartet.
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