Über Telefonwerbung wollen Unternehmen Verbraucher zum Abschluss von Verträgen oder Abonnements bringen. Häufig drängen sie ihnen dabei Stromverträge oder Zeitschriften-Abos auf. Oftmals haben Unternehmen jedoch keine Erlaubnis, Verbraucher anzurufen. In 2019 sprach die Bundesnetzagentur daher Bußgelder in Höhe von 1,3 Millionen Euro aus. Wann ist Telefonwerbung unerlaubt? Und wie geht die Bundesnetzagentur dagegen vor?
Das sagt das Gesetz zu Telefonwerbung
Telefonwerbung ist in Deutschland nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Unternehmen dürfen Verbraucher nur zu Werbezwecken anrufen, wenn diese dem vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Bei einem Werbeanruf dürfen Unternehmen zudem ihre Rufnummer nicht unterdrücken. Halten sie sich nicht an diese Vorgaben, müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen.
Wie geht die Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Telefonwerbung vor?
Die Bundesnetzagentur kann unerlaubte Werbeanrufe als Ordnungswidrigkeit verfolgen und mit einem Bußgeld ahnden. Dabei kann die Behörde Bußgelder von bis zu 300.000 Euro aussprechen. Unterdrücken Unternehmen ihre Rufnummer bei einem Werbeanruf, kann die Bundesnetzagentur das mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestrafen.
So viele Beschwerden gab es in 2019
Insgesamt fiel die Zahl der Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe in 2019 von rund 62.000 auf knapp 58.000. Das ist jedoch der zweithöchste Stand jemals. Und: Die Bußgelder kamen auf ein Rekordhoch von 1,3 Millionen Euro. Im Jahr davor kam insgesamt ein Bußgeld von 1,1 Millionen Euro zusammen.
Die abgemahnten Unternehmen berufen sich bei ihren Werbeanrufen auf Einwilligungsdaten, die unzutreffend, veraltet oder gefälscht sind. Oftmals geben sie dabei an, dass der Angerufene an einem Online-Gewinnspiel teilgenommen und so sein Einverständnis für den Anruf erklärt habe.
Fazit
Die Rekord-Bußgelder in 2019 kommen vor allem durch die hohen Strafen für den Pay-TV-Anbieter „Sky“ und den Stromanbieter „Innogy“ zusammen. Sky soll eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro zahlen, weil es wiederholt Verbraucher ohne Einwilligung angerufen haben soll. Das Unternehmen hat jedoch Berufung gegen das Bußgeld eingelegt. Innogy soll 275.000 Euro zahlen. Es soll „in hartnäckiger und aggressiver Weise“ Stromverträge verkauft haben, schreibt die Bundesnetzagentur.
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