Eigentlich sollte der Ärger über undurchsichtige Abo-Bestellungen bei Drittanbietern längst der Vergangenheit angehören. Denn der Kauf von kostenpflichtigen Online-Produkten muss seit Februar eindeutig gekennzeichnet sein. Doch noch immer werden Kunden Leistungen abgebucht, die sie nie haben wollten. Experten der Stiftung Warentest warnen: Mobilfunk-Anbieter nutzen gesetzliche Grauzonen aus, um weiterhin an den Geschäften mitzuverdienen.
Unklare Buchungen auf der Rechnung
Oft ist der schnelle Kauf per Smartphone eine äußerst praktische Lösung: Die Busfahrkarte, das Handy-Game oder der Zeitungsartikel werden mit einem Klick bezahlt und am Ende des Monats mit der Mobilfunkrechnung abgebucht. Immer wieder fanden Kunden allerdings in den vergangenen Jahren auch Abos oder Einmalleistungen, die sie nie wissentlich gekauft hatten. Beispielsweise weil sie aus Neugier auf ein nicht eindeutig beschriftetes Werbebanner geklickt hatten. Um Verbraucher besser zu schützen, schreibt die Bundesnetzagentur seit 1. Februar mehr Transparenz beim Kaufabschluss vor.
Verbraucherschutz unzureichend
Beim Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements muss beispielsweise das sogenannte „Redirect“-Verfahren genutzt werden. Dabei landet der interessierte Kunde auf einer Internetseite des Mobilfunkanbieters, die Einzelheiten zum Kauf aufführt. Zum Abschließen muss aktiv der Button „Zahlungspflichtig bestellen“ geklickt werden. Auch für Einzelkäufe gibt es verschiedene Sicherungsmaßnahmen. Doch nach Ansicht der Fachleute von Stiftung Warentest reichen die Maßnahmen nicht aus. Das Geschäft mit den Drittanbietern sei für Mobilfunkfirmen offenbar lukrativ. Deshalb nutzten sie Grauzonen der neuen Vorschriften aus.
Keine Belege für die Käufe
Entsprechende Erfahrungen haben die Finanzexperten bei verschiedenen Netzanbietern gemacht. Sie berichten von Kunden, denen Spiele, Abos und „Mehrwertdienste“ in Rechnung gestellt wurden. Wert: zwischen 16,- und 130,- Euro. Beschwerden der Nutzer waren im Sand verlaufen. Auf die Nachfragen der Stiftung Warentest äußerten sich die Anbieter ungenau oder sogar widersprüchlich. Teilweise gab es nicht einmal Informationen oder Belege für die angebliche Buchung der Leistungen. In allen Fällen nahmen die Firmen ihre Forderungen nach dem Einschreiten der Finanz-Experten zurück.
Fazit
Neben den Mobilfunk-Anbietern sieht die Stiftung Warentest vor allem die Bundesnetzagentur in der Pflicht. Die allerdings hat bisher weder auf die Beschwerden der Verbraucher noch auf eine Nachfrage der Tester reagiert. Die Verbraucherschützer suchen nun weitere Betroffene, die ebenfalls Erfahrungen mit zweifelhaften Mobilfunk-Abrechnungen gemacht haben. Mehr Informationen unter https://www.test.de/Handy-Abofallen
Anzeige




