Nachdem seit dem 18.11.2010 insgesamt 20 deutsche Städte mit dem Google-Dienst 'Street-View' aus der Nähe betrachtet werden können, gibt es weiterhin Kritiker. Obwohl Google viele Verhandlungen ausfechten musste und in diesem Zuge die Möglichkeit erarbeitete, dass Häuser verpixelt dargestellt werden, sind Fragen zum Datenschutz noch immer aktuell. Doch selbst, wenn nun die ersten Großstädte online erforschbar sind, ist es nicht zu spät, sich gegen die Spionage "zu verschanzen".
Drei Vorgänge zum nachträglichen Bearbeiten
Wer die Frist verpasst hat, in der Anträge zur Verpixelung gestellt werden sollten, hat die Möglichkeit dies nachzuholen. Dazu müssen folgende Vorgänge erledigt werden:
1: Das eigene Haus mit Street-View suchen und dann im Bildschirm unten links das sehr kleine Feld 'Ein Problem melden' anklicken.
2: In Folge des Klicks erscheint eine Eingabemaske, in der eine Begründung für das Verpixeln und eine gültige E-Mail-Adresse eingegeben werden sollen.
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3: Google wird nun die Anfrage überprüfen und in nicht all zu ferner Zukunft das Gebäude verpixeln. Google weist jedoch darauf hin, dass dies eine unbestimmte Zeit dauern könne.
Weiterhin Anträge für unveröffentlichte Gebäude möglich
Neben der nachträglichen Bearbeitung besteht fortwährend die Option, Anträge auf Verpixelung an Google zu stellen, um Gebäude in noch unveröffentlichten Städte-Ansichten zu verdecken. Interessenten können über eine Google-Website alle Informationen zum vorbeugenden Vorgang in Erfahrung bringen.
Fazit
Inzwischen haben mehrere Hunderttausend Bürger Deutschlands eine Verpixelung erfolgreich beantragt, sodass vermutet werden kann, dass weitere verschwommene Häuser in den Dienst aufgenommen werden müssen. Kritiker feiern diese Lücke in den 3D-Stadt-Ansichten als Erfolg, während Google darauf bedacht ist, den lukrativen Markt Deutschland nicht aus Datenschutzrechtlichen Aspekten zum Teil aufgeben zu müssen.
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