Wenn die Makakendame Naruto im indonesischen Busch Internetempfang hat, grinst sie jetzt wahrscheinlich bis über beide Ohren. Denn obwohl der Rechtsstreit um ihr Selbstporträt bereits beigelegt schien, wird sich ein Gericht nun erneut damit befassen. Der Richter fürchtet nämlich, dass die Tierschützer von PETA nur deswegen für eine Einstellung des Verfahrens plädieren, weil sie ein richtungsweisendes Urteil vermeiden wollen.
Primatenweibchen drückt auf den Auslöser
Sechs Jahre ist es bereits her, dass sich Tierfotograf David Slater mit seiner Kameraausrüstung mitten in das Lebensgebiet der wilden Makakenäffchen begab. Von den Tausenden Fotos, die dabei entstanden, ist eines um die Welt gegangen. Aufgenommen wurde es von einem der Tiere selbst, als der Brite seine Kamera einmal aus der Hand legte. Und weil der ehrliche Fotograf erzählte, dass er das technisch einwandfreie Bild nicht selbst geschossen hat, kämpft er seitdem um das Urheberrecht: zunächst gegen Wikimedia Commons und seit 2015 gegen die Tierschutzorganisation PETA. Die nämlich hatte sich zum Vertreter Narutos ernannt und forderte in ihrem Namen Erlöse aus Slaters Buchverkäufen.
Richter lehnen Einigung ab
Die jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen trieben den Fotografen fast in den Ruin. Im vergangenen Herbst dann trafen beide Parteien eine Vereinbarung: Slater würde 25 Prozent seiner künftigen Einnahmen aus dem Foto für den Schutz des indonesischen Urwalds spenden. Damit hätte der Fall beendet sein können. Doch nun, mehr als ein halbes Jahr später, lehnt das Gericht in San Francisco den Antrag auf Abweisung der Klage ab.
Wollte PETA mit Vergleich nur tricksen?
Dass die Richter unbedingt zu einem Urteil kommen wollen, hat zwei Gründe. So weisen sie zum einen darauf hin, dass die Frage nach der Vertretung von Tierrechten in Justizsachen kein Einzelfall ist. Sie müsse deshalb eindeutig geklärt werden. Darüber hinaus hält das Gericht für möglich, dass PETA mit der Abweisung der Klage taktische Ziele verfolgt. Dafür spreche ein Hinweis der Tierschützer in der gemeinsamen Erklärung: Naruto selbst, heißt es da, sei nicht als Partei an der Einigung beteiligt gewesen. Dass aber irgendwann noch einmal jemand im Namen der Affendame klagt, will das Gericht den Steuerzahlern ersparen.
Fazit:
Der Fall Naruto gegen David Slater ist noch nicht zu Ende. Seit Jahren bringt der Streit um das Urheberrecht der tierischen Fotografin Menschen in aller Welt zum Schmunzeln. Den Richtern in Kalifornien dagegen ist es ernst: Sie wollen ein eindeutiges Urteil finden, damit das Affen-Selfie nicht noch weiter die Justiz beschäftigt.





