Die chinesische Firma Shanghai Zhi Zhen Network Technology, bekannt unter Xiao-i, ist auf künstliche Intelligenz spezialisiert. Sie reichte jetzt Klage gegen Apple ein. Der Vorwurf: Apple verletze mit seinem auf iPhones vorinstallierten Sprachassistenzsystem Siri ein Patent von Xiao-i. Jetzt muss ein Gericht in Shanghai entscheiden. Was fordert das chinesische Unternehmen von Apple?
Das macht die Firma Xiao-i
Die chinesische Firma Xiao-i hat sich auf Techniken zur Verarbeitung natürlicher Sprache spezialisiert. Dabei entwickelte sie anfangs Chat Bots für MSN und ähnliche Dienste. Später weitete sie ihr Angebot auf iOS und Android aus. Es schuf einen Bot, der mit dem Sprachassistenten Siri vergleichbar ist.
Was fordert die chinesische Firma von Apple?
Die chinesische Firma fordert von Apple Schadensersatz in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro. Daneben will sie Apple verbieten, Produkte mit Siri weiter verkaufen zu dürfen. Damit würde Apple China als Absatzmarkt, der wichtigste außerhalb der USA, verlieren. Und: Xiao-i strebt mit der Klage an, dass Apple seine iPhones nicht weiter in China herstellen darf. Bisher nimmt Apple in China einen Großteil der iPhone-Endmontage vor. Das berichtet das Wall Street Journal.
So lange geht der Rechtsstreit schon
Die Klage ist nicht der erste Rechtsstreit zwischen Apple und Xiao-i. Bereits in 2012 warf das chinesische Unternehmen Apple vor, sein Patent für die Sprachsoftware zu verletzen. Es habe dies schon 2004 beim chinesischen Patentamt angemeldet. 2014 versuchte Apple, das Patent für ungültig erklären zu lassen. Im Juni dieses Jahres entschied dann der Oberste Gerichtshof Chinas: Das Patent von Xiao-i ist gültig. Damit hob es eine Entscheidung des Beijing High Courts auf. Xiao-i nahm jetzt das aktuelle Urteil zum Anlass, Apple erneut zu verklagen.
Fazit
Apple hat sich zur neuen Klage bisher nicht geäußert. Der Konzern kämpft in China immer wieder mit Streitigkeiten im Patent- und Markenrecht. Erst 2016 entschied ein chinesisches Gericht, dass ein Lederwarenhersteller die Marke „IPHONE“ verwenden darf, um zum Beispiel iPhone-Hüllen herzustellen.
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