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Fotolia: Abmahnung trotz Urhebernennung im Impressum

(30 Bewertungen, 3.10 von 5)

Worum geht's?

Die korrekte Kennzeichnung von Fotos ist leider ein Dauerbrenner. Bei den aktuellen Abmahnungen geht es um Bilder von fotolia. Fotolia schreibt, es genügt wenn der Fotograf im Impressum benannt wird. Einige Fotografen, die Ihre Bilder über Fotolia anbieten sehen das aber anders und lassen Fotolia-Kunden kostenpflichtig abmahnen.

Abmahnung trotz Fotolia-Lizenz und Quellenangabe? 

Einige Fotografen, die ihre Bilder über fotolia.de anbieten sind der Auffassung, die Kennzeichnung mit dem Namen des Fotografen muss direkt am Bild erfolgen. Dazu mahnt die Kanzlei Pixel.Law aktuell im Namen von Fotografen ab, die diese Kennzeichnung nicht direkt an den Bildern vornehmen. Die geforderte Kosten für Abmahnung und Lizenzschaden betragen ca. 1250 Euro.

Wichtig:

Die aktuelle Abmahnung hat nichts mit der Kennzeichnung „© fotolia“ zu tun. Hier geht es um die Benennung des Urhebers, also des Fotografen.

Wer hat Recht?

Das ist schwer zu sagen. Das deutsche Urheberrecht geht davon aus, dass die Kennzeichnung "in unmittelbarem Zusammenhang zum Werk" erfolgen muss. Was das genau für die Kennzeichnung auf Webseiten bedeutet ist aber bisher nicht verbindlich durch die Gerichte entschieden.

Andererseits wissen die Fotografen, dass Fotolia vereinbart, dass die Urheberkennzeichnung auf den Impressums-Seiten der Nutzer genügt. Hieraus könnte man im Falle einer Abmahnung eventuell einen Missbrauchsvorwurf konstruieren. Meiner Einschätzung nach ist aber völlig offen, wie die Gerichte hier entscheiden werden.

Was können Sie als Webseitenbetreiber tun?

1. Sie kalkulieren das Risiko einer Abmahnung ein, verfolgen die Entwicklung der Rechtsprechung dazu und tun erst einmal nichts.

2. Sie nehmen den Aufwand und die Kosten einer Anpassung Ihrer Website, des Shops und des CMS in Kauf, um diese Angaben direkt am Bild dazustellen.

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Franz Rickinger
Guten Tag, grüß Gott,1) Wieso fotografiert man so nen Fotolia-Bild nicht einfach vom Bildschirm ab, tut's in eine leere, geeignete Textverarbeitun gsseite, schreibt den Namen des Fotografen in der Mitte unter das Bild - siehe e-Recht24-Hinweise/Webinar - dazu, fotografiert das Ganze dann mit dem Fotographenname n vom Bildschirm (zB Snap11 odgl) wieder ab und steckt das dann in seine Webpage als "kaum mehr versehentlich trennbare Einheit" hinein?2) ZB Snap11, kann man so einstellen, daß die Internet-Adresse von welcher man was abfotografiert automatisch dann unten dem Bild in der Mitte stets angegeben wird (Ist bei meiner homepage so, wenn ich von www.forgottenbooks.com, oder US-Archive...irgendwelche Zitate benutze . a) Insofern könnte jeder Fotograph seine "Bilder, die er über Fotolia angeboten haben will - auf seiner eigenen Homepage haben und Fotofolia bietet nur kostenfreie Links dorthin an. Fotografiert man es dann zB mit "Snap 11" ab, so wäre der Fotograph insofern automatisch benannt, als seine homepage, die er bei fotolia angab, angegeben wird. Placiert ein Fotograph seinen Namen in jenen homepage-Namen mit hinein, wäre sein Name insofern automatisch beim Bild mit dabei.Wäre das zu viel verlangt?b) Bei lizenzfreien Pressefotos ist der Fotographenname n bisweilen automatisch von Anfang an vom Fotograph angefügt und man braucht das Bild nur unverändert herunterzuladen .Wer das Bild dann verändert und den Fotographenname n "wegschneidet", der sollte wirklich zu Recht abmahnbar sein bzw dann auch abgemahnt werden.c) Ehrlicherweise haben eben die Fotographen da auch eine "Sorgfaltspflich t". Schließlich wird für sie kostenlos Werbung gemacht, wenn ihr Name unter deren Bildern ist. Deshalb sollen Sie den Namen eben selber darunter setzen müssen, es sei denn sie verzichten auf die Nennung an dieser Stelle.Bild in passende Textverarbeitun gsdatei einfügen, Namen darunter schreiben, per Snap 11 oä dann das "Bild samt Namen" vom Bildschirm abfotographiere n, jenen "Screenshot" abspeichern und das dann "kostenfrei" anbieten.Man braucht für eine Webpage eh keine "hochauflösenden" Fotos.(Irfan-View bietet "save for WEB" und da kann man die Qualität und die Dateigröße auch geeignet reduzieren, was in etwa auf dasselbe hinausläuft wie "erstmal vom, eigene Bildschirm abfotografieren , das abspeichern und das dann erst anbieten).d) Die Fotographen haben da auch eine "Sorgfaltspflich t". Schließlich wird für sie kostenlos Werbung gemacht, wenn ihr Name unter deren Bildern ist. Deshalb sollen Sie den Namen auch selber darunter setzen müssen und nur das Bild samt dem fix eingefügten Namen anbieten dürfen; es sei denn sie verzichten auf die Nennung an dieser Stelle generell.Wer den Autoschlüssel im offenen Autos stecken läßt haftet da auch für den Diebstahl und die Folgen mit; genaus ist's wer seine Waffen, verschreibungsp flichtige Medikamente, usw herumliegen läßt, usw usf3) Die EU hat da viel gefordert und liefert einseitig; Rechtssicherhei t wurde letztlich nicht geschaffen; man wollte mit jener "Datengrundschut zveordnung" & co anscheinend nur möglichst alle "Laien" aus dem Internet hinausekeln oder auch verprellen - es sei denn wenn sie dort brav einkaufen und den irren Konsum fördern.Das Internet ist eine herorragende Methode für "Gegendarstellun gen" und sowas wie "Veröffentlichu ng im Eigenverlag", was es anno 1924 auch schon gab (Ich habe so nen Buch, das von ca 1924 ist und im "Eigenverlag" verlegt wurde; das gab's also damals bereits und nicht erst seit dem "Internet") und dazu braucht man bisweilen auch Bilder und va wollen das EU-Behörden, deutsche Behörden & co eher weniger haben, sodaß sie ein Motiv für die Hinauseklerei haben/hätten.Es wäre Wahnsinn, wenn man da extra nach Indien odgl fliegen müßte um seine Bilder selber zu machen.Für das Benutzendürfen mancher Bilder zahlt man auch gerne einen passenden, fairen Preis, warum auch nicht; aber dann sollte zusammen mit dem angeboteten Bild der Preis - wie in jedem "anständigen" Internet-Shop dabei stehen und dann sollte man es wie in nem "Internet-Shop" auch kaufen können - inklusive auf dem üblichen "second hand" - Markt.Wer aber Urlaubsfotos frei ins Internet stellen will, sollte von Firmen, die letztlich ja doch nur Geld machen wollen, nicht dazu mißbraucht werden dürfen, jenen, die eh nichts anders nutzen wollen als Solchiges, eine Falle zu stellen.Außerdem sollte dann niemand das Recht haben, solcher Bilder zu verkaufen, es sei denn der "Fotograph", der dann aber keine Abmahnmöglichkeite n hat es sei denn jemand - außer Ihm, zB als Teil eines eigenen Buches - finge an seine Bilder zu verkaufen.Das sollte endlich klar geregelt sein, dennmorgen könnten Abmahnfirmen und Bildanbieter nämlich - international vernetzt - gleich von Anfang an zusammenarbeite n; jeder 100'erste (oä) "Herunterlader" wird automatisch abgemahnt, wäre die Folge und das Ganze eine "nahezu idiotensicher zu bedienende Gelddruckmaschi ne".Wer eine Datengrundschut zverordnung macht, sollte auch sowas klar genug regeln können. Aber diese ewige Parteilichkeit zugunsten der "Geldmacher" ( und bisweilen dann sogar Steuerzahler) ist einfach nur widerlich.einen guten Tag und AdiosFranz Rickinger, Mensch
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Christine
Wenn Du das mit jedem Foto von ca. 100 machst, wieviel Studenten sollen das für wie viel Geld machen? Das ist so unsinnig was Sie sagen.
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Carsten
Die Frage von Jacques interessiert mich auch. Der Urheber ist ja immer noch der "Fotograf", aber was ist den erworbenen Lizenzen zur Nutzung von Fotolia? Bei den FAQs bzgl. der Einstellung von Fotolia gibt es keine Infos.
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Jacques
Vergessen dazu zu schreiben die Bilder von Fotolia gehen über nach Adobe.
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Jacques
Ab 05.11.2019 hört Fotolia auf, wenn ich Bilder von Fotolia benutze auf der Website und sogar bei diese Bilder der "Fotograf@fotoli a.com" geschrieben habe - wie handhabe ich das nach der 05.11.2019?
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Lennart
Immer noch nichts neues dazu?
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Wolfram
Ok, ich beantworte es mir selbst: https://www.anwalt.de/rechtstipps/fotorecht-wann-liegt-eine-redaktionelle-nutzung-vor_097542.htmlWenn die Website Geld verdienen oder zu Geschäftsabschlüssen dienen soll, ist von einer kommerziellen Nutzung auszugehen. Kommerziell schlägt dan redaktionell.
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Wolfram
S.Werner sagte :
Dabei ist lt. istockphoto.com bei Nutzung von Bilder in kommerziellen Zwecken (z.B.Webseite) die Angabe des Urhebers nicht erforderlich.Dies ist nur bei Inhalte für redaktionelle Zwecke erforderlich.
Aber wer sagt, dass eine kommerzielle Website nicht auch redaktionelle Inhalte haben kann? Was ist dann?

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S.Werner
Angabe der Urheber bei iStockphotos:is tockphoto.com unterscheidet schon ab der Standardlizenz zwischen der Nutzung von kommerziellen und redaktionellen Zwecken.Dabei ist lt. istockphoto.com bei Nutzung von Bilder in kommerziellen Zwecken (z.B.Webseite) die Angabe des Urhebers nicht erforderlich.Dies ist nur bei Inhalte für redaktionelle Zwecke erforderlich.(Kapitel 7. Geistige Eigentumsrechte )iStock übernimmt die folgenden Gewährleistung en:(siehe Kapitel 9. Gewährleistung )iStock bestätigt damit nochmals, dass bei sachgemäßer Nutzung der Bilder keine Urheberrechte verletzt werden.Vermutlich hat iStock das mit den Urhebern geklärt, eine Erklärung dafür steht aber nicht zur Verfügung.https://www.istockphoto.com/de/legal/license-agreement
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Rechtsanwalt Sören Siebert
[quote name="M. Goldbeck"]Wenn ein Fotograf seine Bilder über Adobe Stock vertreibt, dann ist er doch auch mit der Vereinbarung einverstanden, oder sehe ich das falsch?/quote]So kann man argumentieren. Das betrifft die Möglichkeit des Abgemahnten gegenüber dem Abmahner. Diese Frage wurde aber in diesem Fall nicht gerichtlich geklärt. Die 2. Frage ist, hat man als Abgemahnter Ansprüche gegenüber fotolia/adobe, da man sich als Nutzer ja an deren Vorgaben gehalten hat. Hier hat fotolia in Nr.7 eine Haftunsgfreiste llung definiert:de.fotolia.com/Info/Agreements/StandardLicense
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