Abmahnung trotz Fotolia-Lizenz und Quellenangabe?
Einige Fotografen, die ihre Bilder über fotolia.de anbieten sind der Auffassung, die Kennzeichnung mit dem Namen des Fotografen muss direkt am Bild erfolgen. Dazu mahnt die Kanzlei Pixel.Law aktuell im Namen von Fotografen ab, die diese Kennzeichnung nicht direkt an den Bildern vornehmen. Die geforderte Kosten für Abmahnung und Lizenzschaden betragen ca. 1250 Euro.
Wichtig:
Die aktuelle Abmahnung hat nichts mit der Kennzeichnung „© fotolia“ zu tun. Hier geht es um die Benennung des Urhebers, also des Fotografen.
Wer hat Recht?
Das ist schwer zu sagen. Das deutsche Urheberrecht geht davon aus, dass die Kennzeichnung "in unmittelbarem Zusammenhang zum Werk" erfolgen muss. Was das genau für die Kennzeichnung auf Webseiten bedeutet ist aber bisher nicht verbindlich durch die Gerichte entschieden.
Andererseits wissen die Fotografen, dass Fotolia vereinbart, dass die Urheberkennzeichnung auf den Impressums-Seiten der Nutzer genügt. Hieraus könnte man im Falle einer Abmahnung eventuell einen Missbrauchsvorwurf konstruieren. Meiner Einschätzung nach ist aber völlig offen, wie die Gerichte hier entscheiden werden.
Was können Sie als Webseitenbetreiber tun?
1. Sie kalkulieren das Risiko einer Abmahnung ein, verfolgen die Entwicklung der Rechtsprechung dazu und tun erst einmal nichts.
2. Sie nehmen den Aufwand und die Kosten einer Anpassung Ihrer Website, des Shops und des CMS in Kauf, um diese Angaben direkt am Bild dazustellen.
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