Nintendo gibt Kunden die Möglichkeit, Spiele für die Switch rein digital zu kaufen. Dabei können Kunden die Spiele auch vorbestellen. Sie können diese dann zwar herunterladen, jedoch erst ab Erscheinungsdatum spielen. Wie bei digitalen Waren üblich, schließt Nintendo das Widerrufsrecht dabei aus. User können daher vorbestellte Spiele nicht wieder stornieren. Das stuften norwegische Verbraucherschützer und der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband als rechtswidrig ein. Ein Gericht hat jetzt entschieden: Nintendo darf das. Wie kamen die Richter zu dem Urteil?
Darum sieht sich Nintendo im Recht
Nintendo weiß: Die Verbraucherrechterichtlinie erlaubt es Verkäufern, das Widerrufsrecht bei digitalen Waren auszuschließen. Das macht Sinn. Denn: Das Widerrufsrecht soll Verbrauchern die Möglichkeit geben zu überprüfen, ob ihnen die bestellte Ware gefällt.
Bei digitaler Ware ist diese Prüfung jedoch gleichzeitig auch Konsum der Ware. Für die Praxis heißt das: Könnten Händler das Widerrufsrecht bei digitalen Waren nicht ausschließen, könnten Kunden Videospiele 2 Wochen lang spielen und dann – dank Widerrufsrecht – zurückgeben. Kunden müssen daher beim digitalen Spielekauf bei Nintendo auf ihr Widerrufsrecht verzichten.
Was werfen die Verbraucherschützer Nintendo vor?
Grundsätzlich haben Verbraucher in der EU das Recht, Vorbestellungen wieder zu stornieren. Nintendos Praxis erlaubt das jedoch nicht. Das Unternehmen geht davon aus, dass der Kaufvertrag erfüllt ist, sobald User ein Spiel heruntergeladen haben. Die Verbraucherschützer sehen das anders: Sie gehen nicht davon aus, dass der Kaufvertrag mit der Vorbestellung abgeschlossen ist. Denn: Der User kann mit dem Spiel bis zum Erscheinungsdatum noch nichts anfangen. Es handele sich daher um einen Widerspruch.
So sah das Frankfurter Gericht Nintendos Praxis
Das Gericht stufte die Praxis Nintendos als rechtlich zulässig ein. Die Richter bestätigten, dass Verbraucher dem Ausschluss des Widerrufsrechts zustimmen. Und: Der Kaufvertrag ist mit dem Abschluss der Vorbestellung erfüllt. Sie erhalten immerhin eine Preload-Version des Spiels.
Fazit
Sowohl die norwegischen Verbraucherschützer als auch der Verbraucherzentrale Bundesverband sind gegen das Urteil in Berufung gegangen. Bis zu einem neuen Prozess dürfte es jedoch mindestens ein Jahr dauern.
Anzeige




