Das AG Bonn hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Kunde eines Mobilfunkanbieters eine extrem hohe Rechnung für Internetnutzung mit seinem Smartphone zahlen muss oder ob der Anbieter den Nutzer rechtzeitig hätte schützen müssen.
Muss Nutzer überhöhte Rechnung zahlen?
Der klagende Mobilfunkanbieter hatte mit dem Nutzer einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen, bei welchem das Internet nach der tatsächlichen Nutzung abgerechnet wird. Dabei wurde der Mobilfunknutzer nicht darüber aufgeklärt, dass durch die Nutzung des Internets erhebliche Kosten entstehen können und das Smartphone ich auch automatisch ins Internet einwählen kann, um beispielsweise Updates vorzunehmen.
Das Smartphone des beklagten Nutzers hat sich anschließend in mehreren Nächten dauerhaft ins Internet eingewählt. Eine Warnung oder Sperrung des Anschlusses durch Unterbrechung der Datenverbindung durch die Klägerin erfolgte nicht. Dadurch entstand für den Mobilfunknutzer eine Rechnung in Höhe von über 1500 € für einen Monat.
Der Kunde zahlte diese Rechnung nicht, weil der Mobilfunkanbieter seiner Aufklärungspflicht ihm gegenüber nicht nachgekommen sei. Dieser hält dem entgegen, ihn treffe schon gar keine Warn- und Aufklärungspflicht und klagte daraufhin gegen den Nutzer.
Für Mobilfunkanbieter besteht Fürsorgepflicht
! Nach der Ansicht des AG Bonn (Urteil vom 21.11.2014, Az. 104 C 432/13) verletzte der Mobilfunkanbieter mit seinem Verhalten eine Nebenpflicht des Vertrags. Ihn treffe sehr wohl eine Warnpflicht, wenn bei seinen Kunden ein ungewöhnliches Nutzungsverhalten zu einer Kostenexplosion führe. Zwar sei im Wege der Privatautonomie jede Partei für sich selbst verantwortlich, allerdings ergebe sich aus dem Vertrag auch für den Mobilfunkanbieter für Nebenpflicht, Schäden von seinen Kunden abzuwenden.
Die Fürsorgepflicht des Anbieters ergebe sich hier insbesondere daraus, dass das Nutzungsverhalten des Kunden im krassen Missverhältnis zu seinem gewählten Tarif bestehe. Daher habe sie bei einem Betrag von 150 € einen Cut-Off schaffen müssen, um die Verbindung zu trennen und den Kunden so zu schützen.
Fazit:
Kunden sind extrem überhöhten Rechnungen von Mobilfunkanbietern nicht schutzlos ausgeliefert. So besteht für die Anbieter die Pflicht, Schäden von ihren Kunden abzuwenden und so auch gegebenenfalls die Verbindung zu trennen!
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