Es ist die höchste Strafe, die die französische Autorité de la concurrence jemals gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt hat. Der Grund: Über Preisvorgaben und die Kontrolle seiner Vertriebswege soll Apple massiv den Wettbewerb behindert haben. So sorgte man dafür, dass die eigenen Produkte zu konstant hohen Verkaufspreisen angeboten wurden. Der iPhone-Konzern hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
Konkurrenz ausgeschlossen
Neben dem Verkauf über Webseite und eigene Stores setzt Apple beim Vertrieb in Frankreich auf zwei Großhändler, Tech Data und Ingram Micro. Die wiederum versorgen den Einzelhandel, zu dem auch die von Apple zugelassenen Premium-Verkäufer gehören. Dabei soll der IT-Konzern beiden Großhändlern vorgegeben haben, wie die Artikel auf einzelne Anbieter verteilt werden müssten. Das Ergebnis: Marktanteile wurden praktisch vom Hersteller bestimmt; ein echter Wettbewerb war ausgeschlossen.
Premium Reseller unter Druck
Wer als zertifizierter Apple Premium Reseller auftreten wollte, wurde nach Angaben der Wettbewerbsbehörde streng kontrolliert. Das begann beim Verbot eigener Werbeaktionen und endete bei der Preisgestaltung. Die Geräte durften nicht günstiger abgegeben werden, als in offiziellen Apple-Stores und auf der Apple-Webseite. Die Händler akzeptierten zähneknirschend. Denn wer es nicht tat, erhielt von den Großhändlern keinen Nachschub mehr. Weil die Premium-Shops außerdem fast nur Apple-Produkte im Programm führen durften, war ein Aussteigen aus dem System riskant.
Höchste Strafe gegen ein Einzelunternehmen
Ins Rollen gebracht hat die Untersuchung der Autorité de la concurrence eine Beschwerde eines ehemaligen Apple Premium Reseller im Jahr 2012. Das Unternehmen namens eBizcuss hatte damals Insolvenz anmelden müssen. Vor Gericht warf der Unternehmer Apple vor, sein Geschäft durch eine restriktive Lieferpolitik behindert zu haben. Im Rahmen ihrer Untersuchung hat die französische Wettbewerbsbehörde nach eigenen Angaben am Hauptsitz von Apple und bei den Großhändlern Durchsuchungen durchgeführt und Material beschlagnahmt.
Fazit
Mit seinen restriktiven Vertriebsmaßnahmen und verbotenen Absprachen hat Apple gegen französisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Wettbewerbsbehörde stufte als besonders schwerwiegend ein, dass der Konzern die wirtschaftliche Abhängigkeit seiner Premium-Händler missbraucht habe. Neben der Rekordstrafe von mehr als einer Milliarde Euro verhängte die Autorité noch zwei weitere Sanktionen: Die beiden Großhändler Tech Data und Ingram Micro müssen 76,1 und 62,9 Millionen Euro bezahlen, weil sie die von Apple vorgegebenen Vertriebswege akzeptiert und umgesetzt haben.
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