Mit großen Marken trifft der weltgrößte Versandhändler gerne besondere Vereinbarungen. So wird beispielsweise der Vertrieb der Produkte über Marketplace-Händler untersagt oder an Bedingungen geknüpft. Ob das wettbewerbsrechtlich überhaupt noch zulässig ist, wird nun durch das Bundeskartellamt geprüft. Im Blick haben die Wettbewerbshüter dabei vor allem Absprachen mit dem IT-Riesen Apple.
Keine Chance für Dritthändler
Seit Anfang 2019 dürfen iPhones und iMacs auf Amazon nur noch von autorisierten Händlern verkauft werden. Und vom Bezos-Konzern selbst, der mittlerweile ebenfalls diesen Status erworben hat. Drittanbieter, die Apples Anforderungen nicht erfüllen, gehen leer aus. Solche „Brandgating“-Absprachen könnten durchaus ihre Berechtigung haben, meint der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt. Sie dienen beispielsweise dazu, das Geschäft mit gefälschten Produkten zu unterbinden. Gleichzeitig bestehe aber die Gefahr, dass ein echter Wettbewerb ausgeschaltet würde. Auf die Verhältnismäßigkeit kommt es also an. Und auch darauf, ob die Hersteller alle anderen Möglichkeiten zum Schutz ihrer Marken ausgeschöpft haben.
Problem Produktpiraterie
Beide Konzerne erklärten gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ihre Kooperationsbereitschaft mit der Wettbewerbsbehörde. Die Berechtigungen von Dritthändlern würden nie ohne guten Grund geändert, hieß es bei Amazon. Gleichzeitig investiere man „enorme Ressourcen“, um den Marketplace vor „unrechtmäßigen Waren“ zu schützen. Ein Apple-Sprecher teilte mit, die Kooperation mit Amazon diene dem Schutz der Kunden. Sie sollten sicher sein, bei ihrer Bestellung ein echtes Apple-Produkt zu erwerben. Die Absprachen verletzten aber keinerlei Gesetze, weshalb man die Untersuchung der Behörde selbstverständlich unterstützen werde.
Fazit
Beim Bundeskartellamt läuft derzeit schon ein weiteres Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstöße gegen Amazon. Es geht dabei um den Einfluss auf die Preisgestaltung von Dritthändlern im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Amazon hatte im Frühjahr damit gedroht, medizinische Artikel zu „Wucherpreisen“ von der Plattform zu löschen. Kartellamts-Präsident Mundt hatte in diesem Zusammenhang betont, dass der Online-Riese auch in Pandemiezeiten „kein Preiskontrolleur“ sein dürfe.




