Der Zuckerberg-Konzern soll WhatsApp und Instagram abgeben und seine wettbewerbswidrigen Bedingungen für Software-Entwickler abschaffen. Mit diesem Ziel hat die amerikanische Wettbewerbsbehörde FTC Klage vor einem US-Gericht eingereicht. Unterstützt wird sie dabei von General-Staatsanwälten aus mehr als 40 Bundesstaaten. Der Vorwurf: Facebook habe sich mit illegalen Mitteln ein Monopol aufgebaut.
Mitbewerber aufgekauft
Dass das soziale Medium weltweit kaum ernst zu nehmende Konkurrenz hat, ist kein Zufall. Kritiker sagen das schon lange. Nun liefert eine 123 Seiten starke Klageschrift Belege. Da wäre zum einen die Übernahme der Mitbewerber WhatsApp und Instagram. Beide waren auf eine ähnliche Zielgruppe ausgerichtet, boten aber andere Schwerpunkte: WhatsApp als Messenger, Instagram als Foto-Plattform. In der Führungsetage von Facebook habe man die Bedrohung rasch erkannt, so die FTC. Um nicht mit den jungen, schnell wachsenden Unternehmen konkurrieren zu müssen, habe man sie 2012 und 2014 übernommen. Instagram für eine, WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar.
Vormachtstellung gesichert
Mit diesem Vorgehen habe Facebook Wettbewerb verhindert. Zum einen für Millionen von US-Bürgern, die auf die Nutzung sozialer Medien nicht verzichten wollen. Aber auch Werbetreibende kämen an dem Konzern nun nicht mehr vorbei. Und sollte noch einmal ein soziales Netzwerk an den Start gehen, hätte es gegen den riesigen Gegner kaum eine Chance. Das wettbewerbswidrige Verhalten habe sich ausgezahlt, sagen die Kläger: Im vergangenen Jahr habe Facebook bei einem Umsatz von 70 Milliarden US-Dollar rund 18,5 Milliarden Gewinn gemacht.
App-Anbieter ebenfalls betroffen
Auch auf der eigenen Plattform behindere man den Wettbewerb, heißt es in der Klage. So dürften Drittanbieter von Software nur dann die Schnittstellen nutzen, wenn sie strenge Bedingungen erfüllten. Nicht geduldet seien Programme, die mit dem Facebook-Angebot konkurrierten. Auch Verbindungen zu anderen sozialen Medien seien unerwünscht. 2013 beispielsweise hätten das Nutzer des Kurzvideo-Dienstes Vine zu spüren bekommen. Nur kurze Zeit war es ihnen möglich, über die App ihre Kontakte auf Facebook zu finden. Danach wurde die Verbindung geschlossen.
Fazit
Die Kläger beantragen den Erlass einer dauerhaften Verfügung. Damit soll Facebook gezwungen werden, Instagram und WhatsApp abzugeben. Außerdem soll dem Konzern verboten werden, mit wettbewerbswidrigen Rahmenbedingungen für Drittanbieter zu arbeiten. Und sollten Zuckerberg und Co. noch einmal darüber nachdenken, ein anderes Unternehmen zu kaufen, müssen sie nach dem Willen der Wettbewerbsbehörde eine Genehmigung einholen.
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