Mit bis zu 27% überhöhten Kapazitätswerten bewarb ein eBay-Händler seine aus China importierten kompatiblen Ersatzakkus als Alternative zu teuren Marken-Akkus für Notebooks. Das LG Berlin sah darin kein Kavaliersdelikt und verurteilte den Händler auf Unterlassen der irreführenden Werbung.
Das rechtliche Problem
Das falsche Kapazitätsangaben verboten sind, ist selbstverständlich. In den meisten Fällen erfährt der Verbraucher jedoch nicht, dass das vermeintliche Schnäppchen keins war. So hat unter den Akku-Händlern ein Wettlauf um die höchsten Kapazitätsangaben eingesetzt. Neben der Beweisführung war zu klären, ob der Händler für die Angaben des Herstellers verantwortlich ist. Das hatte der eBay-Händler bestritten. Der verurteilte eBay-Händler mit über 170.000 fast ausschließlich positiven Bewertungen verteidigte sich mit dem Argument, er müsse sich auf die Herstellerangaben verlassen können und sei für falsche Kapazitäts-Angaben nicht verantwortlich.
Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Berlin (Gz.: 97 O 178/10) ging in der Entscheidung dagegen von einer proaktiven Prüfpflicht des Händlers aus, weil die Problematik niedrigerer Ist-Kapazitäten gegenüber den angegebenen in diesem speziellen Markt seit einiger Zeit bekannt sei und die Ist-Kapazitäten mit Messgeräten leicht festgestellt werden können. Das LG verurteilte den süddeutschen Online-Händler am 12.01.2011 auf Unterlassen der irreführenden Werbung unter Androhung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
Fazit:
Die Volksweisheit „Dummheit schützt vor Strafe nicht“, gilt auch für eBay-Händler. Sie sollten die Angaben der Hersteller deshalb stichprobenartig prüfen.
Autor: Rechtsanwalt Michael Plüschke
www.markenrecht.eu




