Erst BGH, dann EuGH und nun wieder BGH: Der Rechtsstreit um den Tee „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ vom Hersteller „Teekanne“ ist entschieden. Die Verpackung täuscht die Kunden über die Zusammensetzung des Tees.
Verbraucherschützer beanstanden Verpackung eines Himbeer-Vanille Tees
Es begann im Jahr 2012: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (kurz „vzbv“) verklagte den Hersteller Teekanne wegen der Produktverpackung für den Tee „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“. Grund hierfür war, dass auf der Vorderseite Himbeeren und Vanilleblüten zu sehen waren, die Zutatenliste aber nur „natürliche Aromen“ mit „Himbeer-Vanille-Geschmack“ auswies. Der Tee enthielt weder Bestandteile von Himbeeren bzw. Vanille, noch Aromen. Die Verbraucherschützer beanstandeten eine Irreführung des Kunden.
Bundesgerichtshof fragt beim Europäischen Gerichtshof nach
Der Fall landete beim Bundesgerichtshof. Letzterer war sich bei seiner Entscheidung nicht ganz sicher und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor. Nach Ansicht der europäischen Richter kann eine Produktverpackung die Kunden unter bestimmten Voraussetzungen täuschen. Grundsätzlich reicht es aus, wenn die Zutatenliste die Inhaltsstoffe richtig ausweist.
Anders sieht es aber aus, wenn die Etikettierung des Produkts selbst falsche, widersprüchliche, mehrdeutige oder unverständliche Elemente enthält. Maßgeblich ist der Gesamteindruck der Verpackung. Der EuGH verwies den Rechtsstreit zurück an den Bundesgerichtshof, der sich die Etikettierung noch einmal abschließend ansehen musste.
Bilder von Himbeeren und Vanilleblüten täuschen Kunden über Inhaltsstoffe
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 2. Dezember 2015, Az. I ZR 45/13) entschied, dass die Aufmachung der Teeverpackung die Kunden täuscht. Der Gesamteindruck der Etikettierung erzeugt bei den Käufern eine falsche Vorstellung von den im Tee enthaltenen Zutaten. Diese Fehlvorstellung erzeugte die Verpackung durch den hervorgehobenen Aufdruck „HIMBEER-VANILLE-ABENTEUER“ und die Bilder von Himbeeren und Vanilleblüten. Daran änderte auch die aufgedruckte Zutatenliste nichts. Die auf der Vorderseite dargestellten Angaben standen für die Kunden im Vordergrund.
Fazit:
Teekanne muss sich für den Tee ein neues Layout überlegen. Die Etikettierung von Nahrungsmitteln täuscht Kunden immer dann, wenn sie bei ihnen einen unzutreffenden Eindruck von den enthaltenen Zutaten erzeugt. Der Gesamteindruck der Verpackung ist entscheidend.




