Aktuell arbeitet die Europäische Kommission (EU) daran, das Widerrufsrecht anzupassen. Der Grund: Viele Händler monieren, dass sie bei Retouren beschädigte Ware erhalten und Kunden trotzdem den Kaufpreis zurückerstatten müssen. Die EU will das Widerrufsrecht daher so gestalten, dass Shop-Betreiber besser geschützt sind. Das stößt Verbraucherschützern sauer auf. Was kritisieren sie? Und womit können Händler rechnen?

Das will die EU ändern
Die EU will Händlern beiseite stehen, so dass sie bei Rücksendungen beschädigte oder eindeutig genutzte Ware nicht annehmen müssen. Dafür plant sie im Wesentlichen zwei Maßnahmen: Zum einen sollen Shop-Betreiber Kunden erst den Kaufpreis zurückerstatten müssen, wenn sie die Ware zurück im Lager erhalten haben. Das soll sicherstellen, dass sie die von den Kunden retournierte Ware in Ruhe auf eventuelle Schäden oder Abnutzungserscheinungen überprüfen können.
Zum anderen sollen Händler in Zukunft Retouren nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch zurückweisen können, wenn die Ware tatsächlich Mängel zeigt. Bisher steht ihnen das Recht zwar bereits zu. In der Praxis können sie dies jedoch nur schwer geltend machen, da sie selbst beweisen müssen, dass Verbraucher die Ware mehr verwendet haben, als es für eine einfache Überprüfung erlaubt ist.
So bewerten Verbraucherschützer die Pläne der EU
Die Verbraucherschützer der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland sehen die Pläne der EU zum Widerrufsrecht kritisch. Sie befürchten eine Aufweichung des Rechts. Sie bezeichneten den Vorschlag der EU als nicht fair und nicht ausgewogen. Denn: Es gebe keine verlässlichen Zahlen, die zeigen, dass Kunden das Widerrufsrecht erheblich missbrauchen. Deshalb gebe es auch keinen Anlass zu glauben, die aktuellen Regelungen würden Händler benachteiligen.
Darüber beschweren sich Händler
Viele Händler erleben eine böse Überraschung, wenn sie Retourpakete bei sich im Lager zurückerhalten. Kleidung wirkt nicht nur anprobiert, sondern getragen. Auf Produkten sind eindeutig Flecken zu erkennen. Shop-Betreiber können derartige Ware dann nur noch zu einem geringeren Verkaufspreis oder gar nicht mehr weiterverkaufen. Das kostet sie derzeit richtig Geld.
Fazit
Das neue Widerrufsrecht ist Teil des „New Deals for Consumers“. Neben einer Überarbeitung des Widerrufrechts sind von der EU auch höhere Strafen für Unternehmen bei unlauteren Geschäftspraktiken, mehr Transparenz bei Online-Käufen und die Möglichkeit von Sammelklagen geplant.






Wenn ich die Lieferung auspacke, dann so das keine Beschädigungen entsteht. Auch das Verpacken und verkleben erfolgt immer einwandfrei. Meine evtl. Rücklieferungen sind immer verkaufsfähig.
Der Händler hat immer das Nachsehen, extra Kosten und muß seine wertvolle Zeit auch noch mit allenmöglichem Bürokratiezeug und ständig neuen Hinweistexten verplempern. Der Verbraucher dagegen wird regelrecht hofiert, hat prinzipiell immer Recht und darf sich alles erlauben.