Das Internetrecht ist sehr schnelllebig und umfasst zahlreiche komplexe Rechtgebiete.
Auf unseren Ratgeberseiten informieren wir Sie verständlich, aktuelle und rechtssicher über die Hintergründe des Medienrechts.
Webseitenbetreiber müssen grundsätzlich bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum Anbieter der Seiten online stellen (Impressumspflicht). Im Rahmen dieser Pflicht zur Anbieterkennzeichnung treten jedoch zahlreiche Fragen auf, Verstöße gegen die Impressumspflicht werden massenhaft abgemahnt.
Die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben für Anbieter von Tele- und Mediendiensten ist nicht nur wegen der erheblichen Bußgelder von zunehmender Bedeutung. § 43 Bundesdatenschutzgesetz etwa sieht Geldbußen bis zu 250.000 Euro vor.
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