Das Internetrecht ist sehr schnelllebig und umfasst zahlreiche komplexe Rechtgebiete.
Auf unseren Ratgeberseiten informieren wir Sie verständlich, aktuelle und rechtssicher über die Hintergründe des Medienrechts.
Um die Nutzerzahlen einer Website, die Bestellrate in Onlineshops oder den Erfolg einer Marketing-Kampagne auszuwerten, nutzen Webmaster und Agenturen Tracking-Tools und Analysedienste. Neben serverbasierten Tools zum automatisierten Tracking von Zugriffen gibt es auf dem Markt eine Vielzahl professioneller Dienste, die umfangreiche Auswertungen von Nutzerzugriffen ermöglichen. Nicht alles was dabei technisch möglich ist, ist aber rechtlich erlaubt.
Webseitenbetreiber müssen grundsätzlich bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben zum Anbieter der Seiten online stellen (Impressumspflicht). Im Rahmen dieser Pflicht zur Anbieterkennzeichnung treten jedoch zahlreiche Fragen auf, Verstöße gegen die Impressumspflicht werden massenhaft abgemahnt.
Das Einhalten datenschutzrechtliche Vorgaben im Internet ist nicht nur wegen der erheblichen Bußgelder von großer Bedeutung. § 43 Bundesdatenschutzgesetz etwa sieht Geldbußen bis zu 300.000 Euro vor. Vor allem die zahlreichen Datenskandale der vergangenen Jahre, der große Datenhunger von Unternehmen wie facebook oder Google sowie die mit dem Bereich des Tracking von Nutzerdaten zusammenhängenden Fragen haben dazu geführt, dass das Thema Datenschutz von Nutzern und Unternehmern zwischenzeitlich ernst genommen wird.
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