Musikausschnitte aus der Insta-Bibliothek für die Reels verwenden oder kurze Ausschnitte aus YouTube-Videos und Filmen - Alles durch die 15-Sekunden-Regel erlaubt, oder etwa nicht? Bei der 15-Sekunden-Regel sollten Sie - egal ob gewerblich oder privat - eher vorsichtig sein. Denn für die Nutzung von Musik- oder Filmausschnitten brauchen Sie die Erlaubnis des Urhebers, also eine Lizenz. Andernfalls begehen Sie eine kostspielige Urheberrechtsverletzung. Wann Filme keinen urheberrechtlichen Schutz genießen und ob Sie einen Film im Verein vorführen dürfen, lesen Sie in unserem Artikel.
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Sören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.


