AI-Act: Mitgliedsstaaten der EU verabschieden Regelwerk für künstliche Intelligenz

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Worum geht's?

Europa will die Risiken von KI-Systemen für Mensch und Gesellschaft begrenzen. Deswegen hat man im weltweit ersten Gesetz dieser Art rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Obwohl der AI-Act nun in Deutschland zu geltendem Recht wird, sind noch viele Fragen offen. Sie betreffen auch sogenannte Allzweck-KI, die beispielsweise in Agenturen und Online-Shops zum Einsatz kommt.

 

„Nein“ zu Social Scoring und Emotionserkennung

Mit dem AI-Act werden Anwendungen, die künstliche Intelligenz nutzen, in vier verschiedene Klassen eingeteilt: in solche mit nicht akzeptablem, hohem, begrenztem und niedrigem Risiko. Inakzeptabel und deshalb verboten sind Systeme, über die das Verhalten von Menschen manipuliert werden kann. Unzulässig sind außerdem Programme zur Emotionskontrolle und das sogenannte Social Scoring, mit dem Regierungen oder Unternehmen menschliches Verhalten bewerten. Der AI-Act unterbindet außerdem die Nutzung von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Allerdings gelten Ausnahmen für Polizei und Sicherheitsbehörden, wenn dadurch schwere Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus verhindert werden sollen.

Höheres Risiko – strengere Vorschriften

Zulässig, aber mit hohen Auflagen versehen sind Hochrisikosysteme, die beispielsweise in der kritischen Infrastruktur, in der Strafverfolgung, im Bankenwesen oder in Bildungseinrichtungen zum Einsatz kommen. Dabei geht es vor allem darum, dass der Schutz der Grundrechte gewahrt bleibt. Anwendungen mit begrenztem und niedrigem Risiko haben weniger Auflagen zu erfüllen. Auch für sie gilt allerdings eine Informations- und Transparenzpflicht.

In der Praxis bedeutet das beispielsweise, dass mit KI erzeugte Texte, Bilder, Videos oder Tonaufnahmen als solche gekennzeichnet sein müssen.

Fazit

Nach der Zustimmung des EU-Parlaments im März und der jetzt erfolgten Verabschiedung durch die Mitgliedsstaaten kann der AI Act nach der Veröffentlichung im Amtsblatt endlich in Kraft treten. Allerdings müssen die EU-Länder noch viele Details ausarbeiten, die das Regelwerk offen gelassen hat. Dazu gehört auch die Frage der Sanktionen. Fest steht aber bereits, dass sich die Höhe von Bußgeldern nach dem Jahresumsatz der Verwender richten soll. 

 

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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