Erklärung zur Barrierefreiheit auf Websites: Was müssen öffentliche Stellen jetzt beachten?
Die Internetseiten und Apps der öffentlichen Stellen von Bund und Ländern sollen barrierefrei werden. Webangebote sollen so ausgerichtet sein, dass diese von allen Nutzern – unabhängig von gesundheitlichen Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten – genutzt werden können. Alle öffentlichen Stellen müssen ab dem 23. September 2020 ihre Webauftritte entsprechend gestalten und in einer sogenannte Barrierefreiheitserklärung über die getroffenen Maßnahmen informieren.
Wir erklären die rechtlichen Hintergründe und zeigen Ihnen, wie Sie schnell und einfach mit unserem Generator eine Barrierefreiheits-Erklärung erstellen.
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Inhaltsverzeichnis:
- Rechtlicher Hintergrund
- Für welche Webseiten gilt die Richtlinie?
- Ab wann gilt die Richtlinie?
- Was müssen öffentliche Stellen jetzt tun?
- Wie erstelle ich eine Barrierefreiheitserklärung?
- Wie und wo muss ich die Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?
- Was muss ich tun, nachdem ich die Barrierefreiheitserklärung erstellt habe?
- Checkliste
- FAQs
Rechtlicher Hintergrund
Die EU hat 2016 eine Richtlinie (2016/2101) verabschiedet, die die Mitgliedstaaten verpflichtete, Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit zu verabschieden. Bund und Länder in Deutschland haben die entsprechenden Gesetze bereits erlassen, diese Gesetze gelten seit dem 23.September 2020. Öffentliche Stellen müssen Webseiten und Apps barrierefrei und zugänglich gestalten. Zusätzlich muss eine so genannte eine Barrierefreiheitserklärung erstellt und auf der Webseite eingebunden werden. Diese Barrierefreiheitserklärung muss dann regelmäßig aktualisiert werden.Für welche Webseiten gilt die Richtlinie?
Alle Webseiten von öffentlichen Stellen müssen diese Vorgaben an die Barrierefreiheit erfüllen. Die Richtlinie gilt- Für alle Webseiten und Webangebote aller öffentlichen Stellen des Bundes
- Für alle Webseiten und Webangebote aller öffentlichen Stellen der Bundesländer
- Für alle Webseiten und Webangebote der Kommunen
- Für Unternehmen des Privatrechts
Ab wann gilt die Richtlinie?
Für neue Webseiten (online ab September 2018) gilt diese Pflicht bereits seit September 2019. Ab September 2020 gilt diese Pflicht nun auch für ältere Webseiten. Für Apps von öffentlichen Stellen gelten die entsprechenden Pflichten dann ab Juni 2021.Was müssen öffentliche Stellen jetzt tun?
1. Barrierefreiheit auf der Webseite umsetzen Die Betreiber öffentlicher Webseiten müssen prüfen, welche rechtlichen Vorgaben für Sie gelten und eine technische Analyse des Umsetzungsstandes – selbst oder mithilfe externer Dienstleister – durchführen lassen.
2. Barrierefreiheitserklärung erstellen und auf der Webseite einbinden Unabhängig vom Stand der Umsetzung müssen alle Webseiten seit September 2020 eine so genannte Barrierefreiheitserklärung auf der Webseite einstellen. Diese Erklärung enthält gesetzlich vorgeschriebene Pflichtinformationen über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit.
Wie erstelle ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Für die Erstellung der Barrierefreiheitserklärung können Sie unseren kostenlosen Generator benutzen. Wir haben diesen speziell für Sie auf die geltenden rechtlichen Vorgaben sowie die entscheidenden Fragestellungen angepasst, damit Sie sich nicht den Kopf zerbrechen müssen. Anhand unserer Erklärfelder können Sie sich dann die für Sie passende Barrierefreiheitserklärung erstellen.Wie und wo muss ich die Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?
Die Barrierefreiheitserklärung soll leicht zu finden sein. Das heißt der Link sollte entweder auf der Startseite an einer Stelle zu finden sein, die hervorgehoben ist oder auf jeder Webseite, beispielsweise in einer statischen Kopf- oder Fußzeile, zu sehen sein. Hierfür kann eine standardisierte URL gewählt werden. Die Erklärung muss weiterhin in einem barrierefreien und gegebenenfalls in einem maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden.Was muss ich tun, nachdem ich die Barrierefreiheitserklärung erstellt habe?
Barrierefreiheitserklärungen sollen in regelmäßigem Abstand, jedoch zumindest einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden.
Checkliste
- Überprüfen Sie – entweder selbst oder mithilfe von Dritten – ob Ihre Webseite den Anforderungen der für Sie geltenden Vorschriften entspricht.
- Erstellen Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung kostenlos mit dem eRecht24 Generator.
- Veröffentlichen Sie die Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Webseite.