Kostenloser Generator für Ihre Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheit auf Webseiten

Erklärung zur Barrierefreiheit auf Websites: Was müssen öffentliche Stellen beachten?

Die Internetseiten und Apps der öffentlichen Stellen von Bund und Ländern sollen aufgrund europäischer Vorgaben barrierefrei sein, um Menschen mit Behinderungen und körperlichen Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Webangebote sollen so ausgerichtet sein, dass diese von allen Nutzern – unabhängig von gesundheitlichen Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten – genutzt werden können. Alle öffentlichen Stellen sind daher bereits seit dem 23. September 2020 in der Pflicht, ihren Webauftritt entsprechend zu gestalten und in einer sogenannten Barrierefreiheitserklärung über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

Wir erklären die rechtlichen Hintergründe und zeigen Ihnen, wie Sie schnell und einfach mit unserem Generator eine Barrierefreiheits-Erklärung erstellen.

Datenschutzhinweis: Ihre Daten werden ausschließlich zur Erzeugung Ihres Dokuments genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

Inhaltsverzeichnis:

  1. Rechtlicher Hintergrund
  2. Für welche Webseiten gilt die Richtlinie?
  3. Ab wann gelten die Bestimmungen?
  4. Was müssen öffentliche Stellen tun?
  5. Wie erstelle ich eine Barrierefreiheitserklärung?
  6. Wie und wo muss ich die Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?
  7. Was muss ich tun, nachdem ich die Barrierefreiheitserklärung erstellt habe?
  8. Die 5 wichtigsten Fragen für öffentliche Stellen
  9. Checkliste
  10. FAQs

Rechtlicher Hintergrund

Die EU hat 2016 die Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (2016/2102) verabschiedet, die die Mitgliedstaaten verpflichtet hat, Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit zu verabschieden. Bund und Länder in Deutschland haben die entsprechenden Gesetze erlassen. Auf Bundesebene wurden die Vorgaben der Richtlinie EU 2016/2102 durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung ( BITV 2.0) umgesetzt. Öffentliche Stellen müssen Webseiten, Apps und elektronische Verwaltungsabläufe barrierefrei und zugänglich gestalten. Zusätzlich muss eine sogenannte Barrierefreiheitserklärung erstellt und auf der Webseite eingebunden werden. 

Für welche Webseiten gilt die Richtlinie?

Alle Webseiten von öffentlichen Stellen müssen die Vorgaben der Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit erfüllen. Die Richtlinie gilt
  • für alle Webseiten, Apps und elektronische Verwaltungsabläufe aller öffentlichen Stellen des Bundes,
  • für alle Webseiten, Apps und elektronische Verwaltungsabläufe aller öffentlichen Stellen der Bundesländer,
  • für alle Webseiten, Apps und elektronische Verwaltungsabläufe der Kommunen,
  • für Unternehmen des Privatrechts,
wenn sie nach Artikel 2 Absatz 1 Nr. 4 EU-Vergaberechtsrichtlinie Einrichtungen und Dienstleistungen anbieten, die der Öffentlichkeit offenstehen bzw. bereitgestellt werden müssen. Das sind zum Beispiel Verkehrsunternehmen der Kommunen oder Krankenhäuser. 
Aber auch auf der Website oder in der App eingebundene pdf-Dokumente wie Briefe oder E-Mails sowie Bilder und Präsentationen sind von den Vorgaben erfasst. 

Ab wann gelten die Bestimmungen?

Die Richtlinie EU 2016/2102 wurde 2016 veröffentlicht und die nationalen Gesetzgeber waren verpflichtet, diese bis September 2018 umzusetzen. Für den Webauftritt öffentlicher Stellen (online ab September 2018) gilt diese Pflicht bereits seit September 2019. Seit September 2020 gilt diese Pflicht auch für ältere Webseiten. Für Apps von öffentlichen Stellen gelten die entsprechenden Pflichten seit Juni 2021.

Was müssen öffentliche Stellen tun?

1. Barrierefreiheit auf der Webseite umsetzen Die Betreiber von öffentlichen Websites und mobilen Anwendungen müssen prüfen, welche rechtlichen Vorgaben für Sie gelten und eine technische Analyse des Umsetzungsstandes – selbst oder mithilfe externer Dienstleister – durchführen lassen.

2. Barrierefreiheitserklärung erstellen und auf der Webseite einbinden Unabhängig vom Stand der Umsetzung müssen alle Webseiten seit September 2020 eine sogenannte Barrierefreiheitserklärung auf der Webseite einstellen. Diese Erklärung enthält gesetzlich vorgeschriebene Pflichtinformationen über den Stand der Umsetzung der Barrierefreiheit. Haben Sie diese noch nicht auf Ihrer Website oder in Ihrer App eingebunden, sollten Sie spätestens jetzt aktiv werden.

Tipp Icon

Tipp: Unabhängige Stellen für eine Prüfung durch Dritte finden Sie hier:

Wie erstelle ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Für die Erstellung der Barrierefreiheitserklärung können Sie unseren kostenlosen Generator benutzen. Wir haben diesen speziell für Sie auf die geltenden rechtlichen Vorgaben sowie die entscheidenden Fragestellungen angepasst, damit Sie sich nicht den Kopf zerbrechen müssen. Anhand unserer Erklärfelder können Sie sich dann die für Sie passende Barrierefreiheitserklärung erstellen.

Wie und wo muss ich die Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?

Die Barrierefreiheitserklärung soll leicht zu finden sein. Das heißt der Link sollte entweder auf der Startseite an einer Stelle zu finden sein, die hervorgehoben ist oder auf jeder Webseite, beispielsweise in einer statischen Kopf- oder Fußzeile, zu sehen sein. Hierfür kann eine standardisierte URL gewählt werden. Die Erklärung selbst muss im Einklang mit den Bestimmungen zur Barrierefreiheit sein und daher selbst in einem barrierefreien und gegebenenfalls in einem maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden.

Was muss ich tun, nachdem ich die Barrierefreiheitserklärung erstellt habe?

Barrierefreiheitserklärungen sollten in regelmäßigem Abstand, jedoch zumindest einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden. Prüfen Sie die Vereinbarkeit mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und der BITV 2.0.

Barrierefreiheitserklärung für öffentliche Stellen: Die 5 wichtigsten Fragen

1. Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Mit einer Barrierefreiheitserklärung zeigen Sie Ihren Nutzern: In welchen Bereichen ist Ihre Homepage oder App barrierefrei und wo gibt es noch Defizite? Auch für Websites im Intranet, für rein intern genutzte Apps und für Verwaltungsanwendungen wie die E-Akte gilt die Pflicht. Die Barrierefreiheitserklärung hat drei Bestandteile:

  1. Barrierefreiheitserklärung der Website/App
  2. Feedbackmechanismus
  3. Hinweis auf die Schlichtungsstelle

2. Wer muss die Barrierefreiheitserklärung aufsetzen?

Die Barrierefreiheitserklärung müssen Sie veröffentlichen, wenn Sie eine Behörde oder öffentliche Stelle des Bundes oder eines Bundeslandes sind. Unter öffentliche Stelle des Bundes fallen Sie zum Beispiel auch, wenn Sie

  • für den Bund Projekte durchführen oder Zuwendungen empfangen, die dieser zu mehr als 50 Prozent finanziert;
  • als juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts in einem Landkreis, einer Stadt oder einer Gemeinde tätig sind.

Voraussetzung: Ihre Aufgaben liegen im Allgemeininteresse und sind nicht-gewerblich, zum Beispiel bei Krankenkassen oder Schulen.

Praxistipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob auch Sie die Pflicht haben, eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen, fragen Sie einen auf Internetrecht spezialisierten Anwalt.

3. Was muss im Einzelnen in der Barrierefreiheitserklärung drinstehen?

Die Barrierefreiheitserklärung hat drei Teile. Diese dürfen Sie aber nicht auf Ihrer Homepage verstecken, wo sie nicht weiter auffallen. Denn wichtig ist nicht nur, dass Sie die Inhalte integrieren, sondern auch wie und wo.

Barrierefreiheitserklärung der Website/App

 Was muss rein?

Sie müssen erklären, welche Bereiche Ihrer Website barrierefrei sind und welche nicht oder nicht vollständig. Es geht folglich um den Stand der Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben. Gibt es Mängel, müssen Sie Gründe dafür nennen.

Beispiel: Die Entwicklung ist so aufwändig, dass Sie dadurch unverhältnismäßige Kosten oder Aufwände haben. Achtung: Hierauf können Sie sich nur vorübergehend berufen.

Darüber hinaus können Sie weitere Angaben machen, zum Beispiel zu barrierefreien Alternativen.

 Wo muss sie hin?

Die Erklärung muss von der Startseite und von jeder Seite einer Website erreichbar sein.

Beispiel: Link im Header oder Footer

Bei Apps sollten Sie die Erklärung im App-Store sowie in der Navigation zur Verfügung stellen. 

 Wie muss sie aussehen?

Die Erklärung muss verständlich und detailliert sein. Außerdem muss sie maschinenlesbar sein - am besten im html-Format.

Achtung: Wenn Sie die Erklärung erstellen, müssen Sie die Barrierefreiheit Ihrer Homepage oder App tatsächlich bewerten. Und es kommt noch besser: Diese Bewertung müssen Sie jährlich wiederholen.

Beispiele: So muss Barrierefreiheit aussehen

Ausreichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund, große Schrift, bestimmte Informationen in Gebärdensprache.

Die Herausforderung dabei ist: Um die Anforderungen umzusetzen, gibt es zwar auch Programme, Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie für die Website ein gutes Content Management System (CMS) nutzen. Haben Sie dies nicht, müssen Sie No-Go‘s unbedingt vermeiden. Dazu gehört zum Beispiel das Hochladen von Informationen als Bild oder PDF statt im html-Format. PDF und Bild-Formate können von Screenreadern jedoch oftmals nur schwer gelesen werden, sodass die Informationen für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich sind.

Sie können Ihre Website selbst prüfen oder durch Externe prüfen und zertifizieren lassen. In der Barrierefreiheitserklärung müssen Sie hierzu Informationen veröffentlichen, am besten mit einem Link zum Bewertungsbericht.

Erklärung zum Feedbackmechanismus

Was muss rein?

Außerdem müssen Sie einen Feedback-Mechanismus integrieren. Dieser ist dafür da, dass die Nutzer Ihrer Homepage

  1. Ihnen mitteilen können, wenn sie Barrieren gefunden haben und
  2. Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen stellen können.

Wichtig: Die Anfragen Ihrer Nutzer müssen Sie innerhalb eines Monats beantworten.

Wo muss es hin?

Der Feedbackbereich soll

  1. direkt in der Barrierefreiheitserklärung und
  2. von jeder Seite Ihrer Website – also zum Beispiel vom Footer aus – oder innerhalb der Navigation einer mobilen Anwendung direkt erreichbar sein.
Wie muss es aussehen?

Der Mechanismus muss einfach benutzbar sein. Sie können entweder ein Formular integrieren oder die E-Mail-Adresse der Person nennen, die sich um das Feedback kümmert. Verlinken Sie diese Adresse mit einem Mail-To-Link. Außerdem müssen Sie genau erklären, wie der Mechanismus funktioniert.

Praxistipp: Integrieren Sie einen Button „Barriere melden“ im Footer der Homepage. Mit Klick auf den Button übermittelt das System die Adresse der zuletzt aktiven Seite. So können Sie schnell nachvollziehen, um welche Seite es geht.

Hinweis auf Schlichtungsverfahren

Was muss rein?

Zuletzt müssen sie darauf hinweisen, dass es ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) gibt. Ziel dieses Verfahrens ist, dass Menschen mit Behinderungen und öffentliche Stellen ihre Konflikte außergerichtlich lösen. Nutzer können es zum Beispiel anwenden, wenn Sie ihnen keine zufriedenstellende Antwort auf ein Feedback gegeben haben.

Wo muss es hin?

Die Hinweise müssen Sie direkt in die Barrierefreiheitserklärung aufnehmen.

Wie muss es aussehen?

Sie müssen erläutern, wie ein solches Schlichtungsverfahren abläuft und auf die Schlichtungsstelle verlinken. Hier der Link: https://www.behindertenbeauftragte.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/SchlichtungsstelleBGG_node.html

4. Wann muss ich die Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen?

Haben Sie die Vorgaben zur Barrierefreiheit bisher noch nicht umgesetzt, wird es nun höchste Zeit. Denn die Vorgaben für neue Websites mussten schon 2019 umgesetzt sein, für ältere Websites von vor 2018 ist die Umsetzungsfrist bereits 2020 abgelaufen. Die Vorgaben für Apps mussten bis zum 23. Juni 2021 umgesetzt worden sein.

5. Wie kann ich möglichst schnell und einfach eine Barrierefreiheitserklärung aufsetzen?

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Homepage und an die Erklärung sind hoch. Auf der Homepage der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit und Informationstechnik können Sie eine Mustererklärung herunterladen. Diese hilft Ihnen aber wenig, wenn Sie die Anforderungen im Detail nicht kennen.

Praxistipp: Nutzen Sie unseren kostenlosen Barrierefreiheitserklärung-Generator und fragen Sie uns. Zum Generator gelangen Sie hier.

 

Checkliste

  • Überprüfen Sie – entweder selbst oder mithilfe von Dritten – ob Ihre Webseite den Anforderungen der für Sie geltenden Vorschriften entspricht.
  • Erstellen Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung kostenlos mit dem eRecht24 Generator.
  • Veröffentlichen Sie die Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Webseite.

FAQs

Wie weiß ich, ob ich eine betroffene öffentliche Stelle bin?

Betroffene Stellen sind
  • alle öffentlichen Stellen des Bundes
  • alle öffentlichen Stellen der Bundesländer
  • die Kommunen
  • Unternehmen des Privatrechts, wenn sie nach Artikel 2 Absatz 1 Nr. 4 EU-Vergaberechtsrichtlinie Einrichtungen und Dienstleistungen anbieten, die der Öffentlichkeit offenstehen bzw. bereitgestellt werden müssen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014L0024
Das können zum Beispiel staatliche Universitäten, Schulen, Krankenhäuser oder Behörden sein.

Wie kann ich prüfen, ob meine Webseite barrierefrei ist?

Das können Sie selbst oder mithilfe von Dritten tun. Da aber die technische Umsetzung einer barrierefreien Gestaltung schwierig ist und die rechtlichen Vorgaben hier sperrig sein können, wäre es am einfachsten, unabhängige Stellen aufzusuchen, welche wir im Artikel verlinkt haben.

Muss ich den Barrierefreiheitsgenerator zwingend nutzen?

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Generators, da dieser sich an der Mustererklärung der Europäischen Kommission orientiert. Der Durchführungsbeschluss der EU Kommission gibt vor, dass die Mustererklärung zu verwenden ist.

Darf ich Änderungen an der erstellten Barrierefreiheitserklärung vornehmen?

Generell raten wir davon ab die über die eRecht24-Generatoren erstellten Rechtstexte zu verändern, zu kürzen, zu ergänzen, da es sich dann nicht mehr um einen Rechtstexte von eRecht24 handelt und wir im schlimmsten Fall keine Haftung mehr übernehmen können.

Ich habe Probleme bei der Auswahl einzelner Felder im Generator. An wen kann ich mich hier richten?

Bezüglich technischer Fragen können wir Ihnen leider wenig weiterhelfen, da dies im Einzelfall sehr schwierig ist und wir darauf nicht spezialisiert sind. Was rechtliche Begriffe betrifft, können Sie sich aber an unsere Erstberatung wenden.

Wie binde ich die Barrierefreiheitserklärung am besten ein?

Die Erklärung muss in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format eingebunden werden. Empfehlenswert ist eine HTML-Seite „Erklärung zur Barrierefreiheit“ innerhalb des Webauftritts. Die Erklärung sollte von jeder Unterseite und der Startseite heraus abrufbar sein.

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich keine Barrierefreiheitsklärung erstelle?

Für die rechtliche Durchsetzung gibt es eine Rechtsaufsicht, eine Schlichtungsstelle und Klagewege. Weiterhin hat die Richtlinie die Einrichtung einer Überwachungsstelle zur Umsetzung der Barrierefreiheit vorgegeben.
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