Beim Erstellen einer eigenen rechtssicheren Webseite, der Präsentation in sozialen Medien wie Facebook oder des rechtssicheren Marketings per E-Mail oder Newsletter sind gerade Gründer mit vielen rechtlichen Fragen konfrontiert. Oft werden diese Punkte aber aus Zeit- oder Geldmangel nicht angegangen. Die Folge sind oft Abmahnungen, noch bevor das eigene Unternehmen richtig durchstarten kann.
Wir erklären in einer umfangreichen Übersicht die 10 häufigsten Fehler und Abmahnfallen im Zusammenhang mit Existenzgründern im Netz und zeigen Ihnen, wie Sie diese Fehler vermeiden.
Die rechtssichere Website für Startups und Unternehmer
Die eigene Website ist für Gründer - und eigentlich für alle Unternehmer - ein Muss. Bei der Darstellung des Unternehmens und dem Abschluss von Verträgen im Netz gibt es jedoch zahlreiche rechtliche Fallstricke, die zu beachten sind.
1. Die richtige Domain
Schon bei der Wahl der Domain heisst es: Augen auf! Bei der Domainregistrierung müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben beachtet werden, insbesondere Auseinandersetzungen im Bereich Markenrecht können schnell sehr teuer werden.
Die häufigsten Abmahnfallen bei der Domainregistrierung:
Domians, die gegen fremde Markenrechte verstoßen
Domains, die unzulässige Gattungsbegriffe enthalten
Domains, die gegen Namensrechte verstoßen
2. Das korrekte Impressum
Ein fehlerhaftes Impressum ist einer der Abmahnklassiker schlechthin. Anders als bei privaten Webseiten gibt es für Webseiten von Unternehmen zahlreiche gesetzliche Vorgaben, was die inhaltlichen Angaben und die Platzierung des Impressums angeht. Was konkret in ein Impressum gehört, hängt insbesondere von der Unternehmensform und Ihrem Geschäftsmodell ab.
Weiterführende Informationen zum Thema Impressum
Impressumspflicht bei Webseiten
Mit unserem kostenfreien Impressums-Generator können Sie ein auf Ihr Unternehmens angepasstes und rechtssicheres Impressum erstellen und direkt in Ihre Website einbinden.
3. Die Datenschutzerklärung
Wenn Sie personenbezogene Daten der Kunden erheben, etwa über Kontakt- oder Bestellformulare, müssen Sie den Nutzern im Rahmen einer Datenschutzerklärung darstellen, welche Daten erhoben werden, zu welchen Zwecken diese erhoben werden und ob und an wen diese Daten ggf. übertragen werden.
Weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz
Eine kostenlose Datenschutzerklärung können Sie über unseren Muster-Disclaimer erstellen. Enthalten Sie hier auch Klauseln zu Facebook, Google Analytics und twitter.
Wenn Sie als Dienstleister oder Shopbetreiber Verträge über Ihre Website abschließen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, da hier eine individuelle und deutlich umfangreichere Datenschutzerklärung, abgestimmt auf Ihr Geschäftsmodell, notwendig ist.
4. Google Analytics & Co: Vorsicht bei Tracking Tools
Auch Daten, die über Tracking-Tools wie GoogleAnalytics, etracker & Co erhoben werden, können nach Auffassung der Datenschutzbehörden zu den personenbezogenen Daten zählen.
Weitergehende Informationen zur rechtssicheren Nutzung von Tracking-Tools:
Tracking, Analysetools und Webcontrolling: Was ist datenschutzrechtlich erlaubt?
Google Analytics rechtssicher nutzen: Was Webseitenbetreiber jetzt tun müssen
5. Achtung Abmahnfalle: Die Inhalte der Website
Achten Sie bei den Inhalten der Website darauf, dass Sie Texte, Bilder, Videos und Musik entweder selbst erstellt haben oder hierüber entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen haben. Andernfalls drohen Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten.
WICHTIG: Rechtlich immer geschützt sind Bilder. Aber auch bei Texten dürfen Sie sich nicht einfach im Netz und bei der Konkurrenz bedienen!
Weiterführende Informationen zum Thema Urheberrecht und Content
Achtung Abmahnung: Bilder und Videos auf der eigenen Website rechtssicher nutzen
Facebook, Twitter, Youtube & Co.: Wann dürfen Sie fremde Logos auf der eigenen Website nutzen?
Dienstleister und Online-Shops: Verträge im Internet
Wenn Sie als Unternehmer mit Kunden direkt über Ihre Website Verträge abschließen wollen, sind die wichtigsten Punkte, zu denen Sie sich Gedanken machen sollten die Punkte Vertragsschluss, AGB und Fernabsatzrecht.
Vertragsschluss im Internet Sie können problemlos über die eigene Website verbindliche Verträge abschließen. Wichtig ist dabei, dass Sie beim Vertragsschluss aber bestimmte Vorgaben beachten müssen, um rechtssichere Verträge abzuschließen und diesen Vertragsschluss später ggf. auch beweisen und dokumentieren können.
6. AGB für Shops und Dienstleister
Die Möglichkeiten, wegen unzulässiger AGB-Klauseln oder selbst ersteller und kopierter AGB abgemahnt zu werden, sind nahezu grenzenlos. Wichtig ist zudem: Sie müssen Ihre AGB auch wirksam und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einbinden. Es genügt nicht, AGB einfach irgendwo auf die Website einzustellen oder zu verlinken.
Weiterführende Informationen zum Thema AGB
AGB: Benötigen Webdesigner, Portalbetreiber und Webagenturen Allgemeine Geschäftsbedingungen?
7. Widerrufsrecht und Fernabsatzrecht
Wenn Sie als Diensteister oder Shopbetreiber Verträge mit Nutzern über das Internet abschließen, sind die zahllosen Vorgaben des Fernabsatzrechts zu beachten.
Die häufigsten Abmahnfallen sind hier eine fehlende oder veraltete Widerrufsbelehrung sowie insbesondere bei Onlineshops die unzureichende Umsetzung der vor- und nachvertraglichen Informationspflichten des Fernabsatzrechts.
Weiterführende Informationen zum Thema Widerrufsrecht
Das aktuelle Widerrufsrecht: Was Online-Shopbetreiber und eBay-Händler wissen müssen
eRecht24- E-Book "Neues Widerrufsrecht 2012: Onlineshops, eBay & Co rechtssicher gestalten"
Neue Buttonlösung: Was Shopbetreiber, eBay-Händler und Dienstleister jetzt wissen müssen
Marketing und Social Media
Der Bereich der Werbung ist durch das Wettbewerbsrecht in Deutschland strakt reglementiert. Abmahnungen und Gerichtsverfahren wegen (angeblich) unzulässiger Werbemaßnahmen sind unter Wettbewerbern an der Tagesordnung.
Auch soziale Netzwerke werden von Startups verstärkt genutzt, um das eigene Unternehmen bekannt zu machen und den Kontakt mit den Kunden zu pflegen. Auch heir gibt es aber rechtliche Vorgaben zu beachten.
8. Ihr Unternehmen auf Facebook
Aufgrund der Masse an Nutzern ist im Social Media Marketing vor allem Facebook interessant. Für Sie als Unternehmer sind hier insbesondere die Punkte rechtssichere Facebook Fanpage und die Möglichkeiten des Marketing auf Facebook wichtig.
Weiterführende Informationen zum Thema Facebook
Facebook-Marketing: So nutzen Sie Facebook-Pages rechtssicher für Ihr Unternehmen
Auch bei Facebook ist ein Impressum Pflicht: Kostenloser Generator für Ihr Facebook Impressum
9. Google AdSense und AdWords
Auch bei klassicher Werbung wie etwa das Schalten von Anzeigen bei Google lauern zahlreiche Fallen. Insbesondere Markenrechtsverletzungen bei Google AdWords werden häufig abgemahnt.
Weiterführende Informationen zum Thema Markenrechtsverletzungen bei Google-AdWords: So vermeiden sie Abmahnungen
10. E-Mail-Marketing
Werbung per Newsletter und E-Mail ist weiterhin die am meist genutzte Form, um auf das eigene Unternehmen aufmerksam zu machen. Wichtig sind hier folgende Punkte:
- Strenges Double opt in bei der Anmeldung
- Vorsicht beim Kauf von E-Mail-Adressen
- Achten Sie auch bei Newslettern auf urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Bilder, Texte oder Grafiken
- Bei Werbung im Newsletter: Wettbewerbsrecht beachten
Weiterführende Informationen
Rechtssicheres E-Mail Marketing
Empfehlung für Existenzgründer
Weitere Informationen für Webseitenbetreiber
- Die Impressumspflicht, die Datenschutzerklärung und das neue Widerrufsrecht
- Vorfälligkeitsentschädigung - Kündigen eines Kreditvertrages
- Markenrecherche und Markenanmeldung
- Verkaufsplattformen Ratgeber - AGB Onlineshop, eBay AGB, Amazon AGB, AGB für Dawanda & Co.



