Worum geht's?
Wenn Sie als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine eigene Firmenwebsite betreiben, so muss diese auf jeden Fall ein Impressum enthalten. Wir zeigen Ihnen welche Angaben im Impressum einer GmbH vorgeschrieben sind und stellen Ihnen ein kostenloses Muster für Ihr Impressum zur Verfügung.
1. Warum braucht eine GmbH ein Impressum auf der Webseite?
Unabhängig davon, ob Ihre GmbH oder Ihre GmbH und Co. KG einen Online-Shop betreibt oder sich als Unternehmen präsentiert, Ihre Webseite unterliegt der Impressumspflicht. Wenn Sie also als Diensteanbieter geschäftsmäßig handeln, eine Homepage besitzen oder fremde digitale Dienste zur Nutzung bereithalten, müssen Sie auf dieser ein Impressum bereitstellen.
Geschäftsmäßig heißt übrigens nicht, dass bei Ihrem Unternehmen eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Auch eine gemeinnützige GmbH kann geschäftsmäßig handeln.
Oft muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Geschäftsmäßigkeit vorliegt oder nicht. Aus diesem Grund ist es im Zweifelsfall immer ratsam, ein Impressum auf Webseiten bereitzustellen.
2. Pflichtangaben im Impressum einer GmbH
Das Impressum (auch Anbieterkennzeichnung) einer Website, die von einer GmbH betrieben wird, sollte nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) folgende Pflichtangaben enthalten:
-
Namen des Unternehmens sowie den Rechtsformzusatz "GmbH"
-
Anschrift des Unternehmens mit Straße, Hausnummer, Ort sowie der Postleitzahl
-
Kontaktangaben wie Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse
-
Vertretungsberechtigte Personen (in der Regel der Geschäftsführer) mit ausgeschriebenem Vor- und Nachnamen
-
Angaben zum Registergericht und die Registernummer
-
Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
Interessant: Die finanzamtbezogene Steuernummer muss im Impressum nicht angegeben werden.
Bezüglich der Kontaktangaben im Impressum sind sich nicht alle Gerichte einig. Laut § 5 DDG (ehemals TMG) ist es verpflichtend, dass Sie Angaben im Impressum bereithalten müssen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen. Sofern Sie per Kontaktformular, Live-Chat, Videocall oder WhatsApp eine unmittelbare und schnelle Kommunikation mit Ihrem Kunden aufbauen können, kann dies ausreichend sein. Allerdings nur, sofern Sie tatsächlich keinen Telefonanschluss und keine E-Mail-Adresse für die GmbH besitzen.
In unseren Artikeln zur Telefonnummer im Impressum oder zur E-Mail-Adresse im Impressum finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema.
3. Wie muss ich das Impressum einer GmbH platzieren?
Grundsätzlich gilt, dass das Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss. Wichtig ist dabei, dass Sie dem Besucher Ihrer Seite das Impressum in weniger als 2 Klicks zur Verfügung stellen. Dazu bietet sich vor allem der Header oder Footer einer Internetseite an, da dieser statisch ist und auf jeder Seite gleichbleibend.
AUFGEPASST
Auch bei der Bezeichnung des Linktextes sollten Sie sich auf „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ beschränken. Unter Ihren AGB oder im Kontakt ist der Punkt der leichten Erkennbarkeit nicht gegeben.
4. Welche Angaben können zusätzlich notwendig sein?
Abhängig davon, was auf der GmbH-Website angeboten wird und von wem, sind ggf. zusätzliche Angaben in den Bereichen der zulassungsbedürftigen und kammergebundenen Berufe notwendig. Betreiben Sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe mit Gewerbeerlaubnis, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde mit Anschrift, Telefonnummer und Webadresse angeben.
Für kammergebundene Berufe müssen Sie die zuständige Kammer mit Anschrift, Telefonnummer und Webadresse angeben.
Hinweis: Betreiben Sie einen Online-Shop? Dann müssen Sie mit einem Link auf die EU-weite Streitschlichtungsbehörde verweisen. Dazu gehört auch die E-Mail-Adresse unter welcher Kunden Beschwerden einreichen können.
{/praxis-tipp}
Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten müssen Sie den Namen des Verantwortlichen (Vor- und Nachname ausgeschrieben) der GmBH sowie die vollständige Anschrift angeben.
Erstellen Sie jetzt ein rechtssicheres Impressum mit dem eRecht24 Impressum Generator
- Einfache Integration in Ihre Website
- Anwaltlich geprüfter Generator
- Für Sie kostenfrei in wenigen Schritten
5. Muster-Impressum einer GmbH
Im Folgenden stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung. So kann ein Impressum für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aussehen:
Impressum
Mustermann GmbH Deutschland www.mustermanngmbh.de Handelsregister: HR A 123456 Registergericht: Amtsgericht Musterstadt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 1234567 Vertretungsberechtiger Geschäftsführer: Peter Mustermann Kontakt: E-Mail: kontakt@mustermanngmbh.de Telefon: 01234/012345 Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 MStV: Petra Musterfrau (Anschrift und Kontakt s.o.) |
Weitere Informationen sowie Vorlagen und Muster für verschiedene Rechtsformen finden Sie in unserem Artikel „Beispiel: So kann das Impressum für Ihre Webseite aussehen“.
6. Fehlerhaftes Impressum = Abmahnung?
Haben Sie trotz Impressumspflicht kein Impressum auf Ihrer Seite im Internet aufgeführt oder ist dieses fehlerhaft, verstoßen Sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ist die Abmahnung berechtigt, kann der Streitwert vor Gericht mit bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden. Die Anwaltskosten können bis zu 500 Euro betragen. Zusätzlich wird meistens auch gefordert, dass Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben sollen. Bei einem erneuten Verstoß wird es dann noch teurer.
Aber auch behördlich angeordnete Sanktionen können die Folge sein. Das Bußgeld beträgt dabei bis zu 50.000 Euro.
- Zurück zur Übersicht: "Impressum"
- Impressum für Apps
- Impressum für eine Baustellenseite
- Impressum für Einzelunternehmen
- Impressum für Immobilienmakler
- Impressum für Handwerker
- Impressum für Kleinunternehmer
- Impressum für eine private Webseite
- Impressum für Vereine
- Impressum für Bücher und eBooks
- Impressum für Flyer
- Impressum für Zeitungen