Impressum für Immobilienmakler

Impressum: Müssen Immobilienmakler im Impressum die Zulassungsbehörde angeben?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Immobilienmakler und Maklerunternehmen unterliegen der Impressumspflicht.
  • Neben den üblichen Pflichtangaben dürfen auch Angaben zur Aufsichtsbehörde, zur Berufskammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtlichen Regelungen nicht fehlen.
  • Achtung! Ein unvollständiges Impressum kann abgemahnt werden.

Worum geht's?

Häuser verkaufen, Wohnungen vermieten oder Gewerbeimmobilien an den Mann bringen – damit verdienen Immobilienmakler ihr Geld. Bewerben Sie Ihre Dienstleistung auf einer Internetseite, unterliegen Sie der Impressumspflicht. Was Sie dabei beachten müssen und welche Angaben auf gar keinen Fall fehlen dürfen, lesen Sie in unserem Artikel.

 

1. Impressumspflicht gilt auch für Makler

Immobilienmakler haben eine Gewinnerzielungsabsicht. Aus diesem Grund handeln sie gewerbsmäßig. Durch diese Gewerbsmäßigkeit entsteht die Pflicht, auf der Website ein Internet-Impressum zu führen. In diesem müssen Sie die üblichen Pflichtangaben für ein Impressum machen. Immobilienmakler müssen zusätzlich aber nach § 5 Abs. 1 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) noch weitere Angaben tätigen.

Das Impressum muss laut DDG (ehemals TMG) „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ auf Ihrer Internetseite sein. Das bedeutet, dass Besucher Ihrer Website von jeder Unterseite aus auf Ihr Impressum zugreifen können müssen. Im Idealfall bietet sich dafür der Footer Ihrer Webseite an. Dieser ist statisch und auf jeder Unterseite gleichbleibend.

2. Welche Pflichtangaben dürfen im Impressum für Immobilienmakler nicht fehlen?

Checkliste
Folgende Pflichtangaben dürfen in Ihrem Immobilienmakler-Impressum nicht fehlen:
  • Name des Unternehmers oder des Unternehmens
  • Anschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
  • Kontaktmöglichkeiten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Registergericht und Registernummer (für im Handelsregister eingetragene Unternehmen)
  • Vermerk zur Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO – gilt für Einzelunternehmer)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-ID
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (im Idealfall mit Anschrift und Link zur Website)
  • Kammer, welcher Sie angehören
  • Berufsbezeichnung sowie der Staat, in dem Sie diese verliehen bekommen haben
  • Berufsrechtliche Regelungen inkl. Link, wie diese einsehbar sind
  • Informationen zum Verfahren der Online-Streitbeilegung
  • Berufshaftpflichtversicherung mit Name und Anschrift der Versicherung (nur für Wohnimmobilienverwaltern)

Interessant: Die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum muss nach § 5 Abs. 1 DDG (ehemals TMG) angegeben werden. Strittig ist hierbei allerdings, ob auch die postalische Anschrift und der Link zur Behörde nötig sind. Im Zweifelsfall sollten Sie daher beides angeben, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Sind auf Ihrer Seite journalistische und redaktionelle Inhalte zu finden? In dem Fall müssen Sie einen Verantwortlichen für diese Inhalte im Impressum angeben. Sind mehrere Personen verantwortlich müssen Sie benennen, wer für welchen Inhalt zuständig ist.

3. Muss auch die Zulassungsbehörde im Impressum angegeben werden?

Das Landgericht Düsseldorf entschied am 8. August 2013 in einem Urteil (Az. 14c O 92/13 U), dass Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zwingend gemacht werden müssen. Wenn Sie als Immobilienmakler allerdings Ihre Zulassung durch eine andere Behörde erhalten haben, sind Sie nicht dazu verpflichtet, diese zusätzlich anzugeben.

In der Regel sind Zulassungsbehörde und Aufsichtsbehörde identisch. In dem vorliegenden Fall war es aufgrund eines Umzugs des Beklagten nicht so. Laut § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG (ehemals TMG) muss die Behörde, die die Erlaubnis nach § 34c GewO erteilt hat, nicht angegeben werden, sofern die zuständige Aufsichtsbehörde genannt wird. Einen Hinweis über die Erlaubnis nach § 34c GewO sollten Sie allerdings auflisten.

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4. Muster-Impressum für Immobilienmakler

Welche Inhalte das Online-Impressum für Immobilienmakler beinhalten muss, hängt damit zusammen, ob es sich bei Ihnen um einen Einzelunternehmer oder eine Immobilienfirma handelt. Die folgenden zwei Beispiele liefern Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Impressum aufgebaut werden kann:

Beispiel-Impressum für einen selbstständigen Immobilienmakler (Einzelunternehmer)

 Impressum

 

Bernd Hausner
Immobilienallee 2
12345 Maklerhausen

Kontakt:

E-Mail:  bernd@hausner.de

Telefon: 01234/56789
Fax: 0123/45678

www.berndhausner-makler.de

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO

Zuständige Aufsichtsbehörde: ABC Maklerhausen, Beispielstraße 1, 12345 Maklerhausen, www.abc-maklerhausen.de

Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 1234567

Mitglied der Industrie- und Handelskammer Maklerhausen, Musterstraße 4, 12345 Maklerhausen, www.ihk-maklerhausen.de 

Berufsbezeichnung: Immobilienmakler nach § 34c Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:

  • 34c GewO

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Zum Einsehen der berufsrechtlichen Regelungen laut GewO und MaBV, besuchen Sie die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH unter www.gesetze-im-internet.de.

Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 MStV:

Bernd Hausner

Immobilienallee 2
12345 Maklerhausen

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr

 

Beispiel-Impressum für ein Maklerunternehmen

 Impressum

 

Hausner Immobilien GmbH
Immobilienallee 3
12345 Maklerhausen

Kontakt:

E-Mail:  kontakt@hausner-immobilien.de

Telefon: 01234/56789
Fax: 0123/45678

www.hausner-immobilien.de

Registergericht: Amtsgericht Maklerhausen

Registernummer: HRA 01987

Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 1234568 

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO

Zuständige Aufsichtsbehörde: ABC Maklerhausen, Beispielstraße 1, 12345 Maklerhausen, www.abc-maklerhausen.de

Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Maklerhausen, Musterstraße 4, 12345 Maklerhausen, www.ihk-maklerhausen.de 

Berufsbezeichnung: Immobilienmakler nach § 34c Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen:

  • 34c GewO

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Zum Einsehen der berufsrechtlichen Regelungen laut GewO und MaBV, besuchen Sie die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH unter www.gesetze-im-internet.de.

Inhaltlich Verantwortliche gem. § 18 Abs. 2 MStV:

Rita Gruber

c/o Hausner Immobilien GmbH
Immobilienallee 3
12345 Maklerhausen

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr

5. Achtung Abmahnung: Fehlende Pflichtangaben können teuer werden

Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum kann Ihnen teuer zustehen kommen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Zusätzlich sind Sie auch der Gefahr von Abmahnungen durch Wettbewerber ausgesetzt. Der Streitwert kann bis zu 5.000 Euro betragen. Die Abmahnkosten für den Anwalt können daher bis zu 500 Euro hoch sein. Zusätzlich kann von Ihnen eine Unterlassungserklärung gefordert werden.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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