Worum geht's?
Häuser verkaufen, Wohnungen vermieten oder Gewerbeimmobilien an den Mann bringen – damit verdienen Immobilienmakler ihr Geld. Bewerben Sie Ihre Dienstleistung auf einer Internetseite, unterliegen Sie der Impressumspflicht. Was Sie dabei beachten müssen und welche Angaben auf gar keinen Fall fehlen dürfen, lesen Sie in unserem Artikel.
1. Impressumspflicht gilt auch für Makler
Immobilienmakler haben eine Gewinnerzielungsabsicht. Aus diesem Grund handeln sie gewerbsmäßig. Durch diese Gewerbsmäßigkeit entsteht die Pflicht, auf der Website ein Internet-Impressum zu führen. In diesem müssen Sie die üblichen Pflichtangaben für ein Impressum machen. Immobilienmakler müssen zusätzlich aber nach § 5 Abs. 1 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) noch weitere Angaben tätigen.
Das Impressum muss laut DDG (ehemals TMG) „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ auf Ihrer Internetseite sein. Das bedeutet, dass Besucher Ihrer Website von jeder Unterseite aus auf Ihr Impressum zugreifen können müssen. Im Idealfall bieten sich ein eigener Menüpunkt mit der Bezeichnung “Impressum” oder “Anbieterkennzeichnung” oder eine Verlinkung im Footer Ihrer Webseite an. Die Verlinkung ist statisch und auf jeder Unterseite gleichbleibend.
2. Welche Pflichtangaben dürfen im Impressum für Immobilienmakler nicht fehlen?
- Name des Unternehmers oder des Unternehmens
- Anschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
- Kontaktmöglichkeiten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Registergericht und Registernummer (für im Handelsregister eingetragene Unternehmen)
- Vermerk zur Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO – gilt für Einzelunternehmer)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-ID
- Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (im Idealfall mit Anschrift und Link zur Website)
- Kammer, welcher Sie angehören
- Berufsbezeichnung sowie der Staat, in dem Sie diese verliehen bekommen haben
- Berufsrechtliche Regelungen inkl. Link, wie diese einsehbar sind
- ggf. Informationen zum Verfahren der Online-Streitbeilegung nach dem VSBG
- Berufshaftpflichtversicherung mit Name und Anschrift der Versicherung (nur für Wohnimmobilienverwaltern)
Interessant: Da Sie als Immobilienmakler eine Gewerbeerlaubnis benötigen, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde im Impressum nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG (ehemals TMG) angegeben. Strittig ist hierbei allerdings, ob auch die postalische Anschrift und der Link zur Behörde nötig sind. Im Zweifelsfall sollten Sie daher beides angeben, um auf Nummer Sicher zu gehen.
Sind auf Ihrer Seite journalistische und redaktionelle Inhalte zu finden? In dem Fall müssen Sie einen Verantwortlichen für diese Inhalte im Impressum angeben. Sind mehrere Personen verantwortlich, müssen Sie benennen, wer für welchen Inhalt zuständig ist.
Die Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) betrifft Sie, wenn Sie Verträge mit Verbrauchern abschließen und AGB verwenden und/oder eine Website betreiben. Eine Ausnahme von einem Teil der Informationspflicht gilt für Unternehmer, die am 31. Dezember des Vorjahres zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.
MEHR LESEN?
In unserem Artikel “Streitschlichtung: Welche Informationspflichten Sie als Online-Händler und Unternehmer auf Ihren Webseiten umsetzen sollten” lesen Sie mehr zu den Pflichten nach dem VSBG.
3. Muss auch die Zulassungsbehörde im Impressum angegeben werden?
Das Landgericht Düsseldorf entschied am 8. August 2013 in einem Urteil (Az. 14c O 92/13 U), dass Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zwingend gemacht werden müssen. Wenn Sie als Immobilienmakler allerdings Ihre Zulassung durch eine andere Behörde erhalten haben, sind Sie nicht dazu verpflichtet, diese zusätzlich anzugeben.
In der Regel sind Zulassungsbehörde und Aufsichtsbehörde identisch. In dem vorliegenden Fall war es aufgrund eines Umzugs des Beklagten nicht so. Laut § 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG (ehemals TMG) muss die Behörde, die die Erlaubnis nach § 34c GewO erteilt hat, nicht angegeben werden, sofern die zuständige Aufsichtsbehörde genannt wird. Einen Hinweis über die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) sollten Sie allerdings auflisten.
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4. Muster-Impressum für Immobilienmakler
Welche Inhalte das Online-Impressum für Immobilienmakler beinhalten muss, hängt damit zusammen, ob es sich bei Ihnen um einen Einzelunternehmer oder eine Immobilienfirma handelt. Die folgenden zwei Beispiele liefern Ihnen einen Überblick darüber, wie ein Impressum aufgebaut werden kann:
Beispiel-Impressum für einen selbstständigen Immobilienmakler (Einzelunternehmer)
| Impressum
Bernd Hausner Kontakt: E-Mail: bernd@hausner.de Telefon: 01234/56789 www.berndhausner-makler.de Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO Zuständige Aufsichtsbehörde: ABC Maklerhausen, Beispielstraße 1, 12345 Maklerhausen, www.abc-maklerhausen.de Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 1234567 Mitglied der Industrie- und Handelskammer Maklerhausen, Musterstraße 4, 12345 Maklerhausen, www.ihk-maklerhausen.de Berufsbezeichnung: Immobilienmakler nach § 34c Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland Berufsrechtliche Regelungen:
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Zum Einsehen der berufsrechtlichen Regelungen laut GewO und MaBV, besuchen Sie die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH unter www.gesetze-im-internet.de. Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 18 Abs. 2 MStV: Bernd Hausner Immobilienallee 2 |
Beispiel-Impressum für ein Maklerunternehmen
| Impressum
Hausner Immobilien GmbH Kontakt: E-Mail: kontakt@hausner-immobilien.de Telefon: 01234/56789 www.hausner-immobilien.de Registergericht: Amtsgericht Maklerhausen Registernummer: HRA 01987 Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 1234568 Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO Zuständige Aufsichtsbehörde: ABC Maklerhausen, Beispielstraße 1, 12345 Maklerhausen, www.abc-maklerhausen.de Zuständige Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Maklerhausen, Musterstraße 4, 12345 Maklerhausen, www.ihk-maklerhausen.de Berufsbezeichnung: Immobilienmakler nach § 34c Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland Berufsrechtliche Regelungen:
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Zum Einsehen der berufsrechtlichen Regelungen laut GewO und MaBV, besuchen Sie die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH unter www.gesetze-im-internet.de. Inhaltlich Verantwortliche gem. § 18 Abs. 2 MStV: Rita Gruber c/o Hausner Immobilien GmbH |
5. Achtung Abmahnung: Fehlende Pflichtangaben können teuer werden
Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum kann Ihnen teuer zustehen kommen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Zusätzlich sind Sie auch der Gefahr von Abmahnungen durch Wettbewerber ausgesetzt. Der Streitwert kann bis zu 5.000 Euro betragen. Die Abmahnkosten für den Anwalt können daher bis zu 500 Euro hoch sein. Zusätzlich kann von Ihnen eine Unterlassungserklärung gefordert werden.
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