Ein korrektes Impressum ist für Webseitenbetreiber nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), sondern auch ein Ausdruck von Transparenz und Professionalität. Ganz gleich, ob es sich um eine Unternehmenswebsite, einen Online-Shop, ein Coaching-Angebot oder eine Vereinsplattform handelt – wer in Deutschland geschäftsmäßig Online-Dienste anbietet, muss ein Impressum bereitstellen.
Was gehört in ein vollständiges Impressum für Webseitenbetreiber?
Je nach Art und Tätigkeit von Webseitenbetreibern sind im Impressum verschiedene Pflichtangaben erforderlich. Die wichtigsten Punkte, die nicht fehlen dürfen:
- Name und Anschrift des Diensteanbieters (z. B. vollständiger Unternehmensname, Rechtsform, Vertretungsberechtigter)
- Kontaktmöglichkeiten, z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Registereintrag, falls vorhanden (z. B. Handelsregister, Vereinsregister)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-ID
- ggf. Berufsrechtliche Regelungen bei einem zulassungspflichtigen Gewerbe (z. B. bei Coaches, Therapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten etc.)
- Angaben über die zugehörige Kammer
- gesetzliche Berufsbezeichnung
- Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
- Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen
- Zugang zu den berufsrechtlichen Regelungen
- ggf. Aufsichtsbehörde bei bestimmten Berufsausübungen (z. B. Wach- und Schließunternehmen, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler etc.)
- bei Online-Shops: Hinweis auf außergerichtliche Streitbeilegung (Teilnahme oder Nichtteilnahme)
Ein unvollständiges Impressum kann schnell zu einer teuren Abmahnung führen – insbesondere für Webseitenbetreiber, die eine gewisse Außenwirkung und öffentliche Sichtbarkeit haben.
Typische Fehler im Impressum von Webseitenbetreibern
Viele Anbieter unterschätzen die rechtlichen Anforderungen an ein Impressum oder übernehmen unvollständige Mustertexte. Häufige Fehler sind:
- Fehlende oder falsche Angaben zur Rechtsform
- Keine ladungsfähige Anschrift angegeben
- E-Mail-Adresse oder Telefonnummer fehlt
- Keine Information über die zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. bei Therapeuten, Coaches, Ärzten)
- Bei Online-Shops: fehlender Hinweis über Streitbeilegungsverfahren
Impressumspflicht auch auf Social Media für Webseitenbetreiber
Nicht nur die Website von Webseitenbetreibern benötigt ein Impressum – auch geschäftliche Social-Media-Profile von Webseitenbetreibern wie auf Instagram, Facebook oder LinkedIn unterliegen der Impressumspflicht. Ein fehlendes Impressum für Webseitenbetreiber auf diesen Plattformen ist ebenfalls abmahnfähig.
WICHTIG!
Das Impressum der Webseitenbetreiber muss von jeder Seite mit maximal zwei Klicks erreichbar sein – sowohl auf Ihrer Website als auch im Social Web.
Impressumsgenerator vs. individuelle Prüfung für Webseitenbetreiber
Viele greifen auf kostenlose Impressumsgeneratoren oder Impressum-Muster zurück – doch diese decken oft nicht die individuellen Besonderheiten von Webseitenbetreibern ab. Beispielsweise können für bestimmte Berufsgruppen wie Therapeuten, Coaches oder Gesundheitsberufe berufsrechtliche Angaben erforderlich sein, die in Standard-Vorlagen fehlen.
Mit dem eRecht24 Impressum-Generator können Sie ein kostenloses Impressum für Ihren Webseitenauftritt erstellen. Als eRecht24 Premiummitglied können Sie erstellte Impressen - auch für Social-Media-Kanäle - jederzeit anpassen. Der Premium Impressum-Generator kann außerdem Impressen auf Englisch erstellen. Werden Sie jetzt eRecht24 Premiummitglied und sichern Sie Ihre Website rechtlich ab!
Eine individuelle rechtliche Prüfung stellt sicher, dass Ihr Impressum vollständig, aktuell und rechtssicher ist.
Welche Risiken drohen bei einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum für Webseitenbetreiber?
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist kein Kavaliersdelikt – vor allem für Webseitenbetreiber, die geschäftlich im Internet aktiv sind. Schon kleine Formfehler, wie eine fehlende Telefonnummer oder ein unvollständiger Vertretungsvermerk, können eine teure Abmahnung für Webseitenbetreiber nach sich ziehen. Besonders häufig werden Verstöße von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen im Webseitenbereich aufgedeckt.
Die Folge: Unterlassungserklärungen, hohe Abmahnkosten und im Wiederholungsfall sogar gerichtliche Verfahren für Webseitenbetreiber. Zusätzlich drohen dem Webseitenbetreiber Bußgelder von bis zu 50.000 Euro durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Für Webseitenbetreiber kann dies nicht nur finanzielle Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen von Nutzern nachhaltig schädigen.
Schritte für Schritt: So erstellen Sie ein rechtssicheres Impressum für Webseitenbetreiber
Ein Impressum für Webseitenbetreiber muss korrekt, vollständig und aktuell sein. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung für Webseitenbetreiber stellen Sie sicher, dass Sie die wichtigsten Anforderungen erfüllen:
1. Basisdaten der Webseitenbetreiber sammeln
Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und ggf. Faxnummer vom Webseitenbetreiber erfassen.
2. Rechtsform und Vertretungsberechtigte angeben
Ob GmbH, UG, Verein oder Einzelunternehmer – geben Sie die rechtliche Struktur und den gesetzlichen Vertreter korrekt an.
3. Registernummern und Aufsichtsbehörden prüfen
Falls vorhanden: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Kammerzugehörigkeit mit Nummer und Ort einfügen.
Für Webseitenbetreiber gilt: Die Registernummer muss nur angegeben werden, wenn das Unternehmen in einem öffentlichen Register eingetragen ist – etwa dem Handelsregister (bei GmbH, UG, AG) oder dem Vereinsregister. In diesem Fall sind zusätzlich das Registergericht und die Registernummer zwingend im Impressum zu nennen.
Die Angabe einer Aufsichtsbehörde ist nur erforderlich, wenn die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung oder Aufsicht unterliegt – etwa bei Finanz-, Rechts-, Medizin- oder Versicherungsdienstleistungen. Für typische Webseiten von Freiberuflern, Agenturen oder Einzelunternehmern ohne erlaubnispflichtige Tätigkeit ist diese Angabe meist nicht notwendig. Beide Angaben müssen leicht verständlich und vollständig aufgeführt sein, wenn sie relevant sind.
4. USt-ID/Wirtschafts-ID ergänzen
Wenn eine Umsatzsteuer-ID nach §27a UStG vorliegt, muss diese im Impressum aufgeführt werden. Haben Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, müssen Sie die Wirtschafts-ID im Impressum nennen. Beide Nummern müssen nicht genannt werden. Es genügt die Angabe einer ID. Haben Sie als Webseitenbetreiber keine der beiden Nummern, muss auch nichts im Impressum angegeben werden.
5. Berufsrechtliche Angaben für Webseitenbetreiber hinzufügen (falls relevant)
Für bestimmte Berufsgruppen wie Therapeuten, Coaches, Ärzte, Handwerker etc. sind berufsrechtliche Informationen verpflichtend. Dazu gehören die folgenden Angaben:
- Angaben über die zugehörige Kammer
- gesetzliche Berufsbezeichnung
- Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
- Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen
- Zugang zu den berufsrechtlichen Regelungen
Gehören Sie als Webseitenbetreiber zu einer dieser Berufsgruppen, für die berufsrechtliche Angaben erforderlich sind, müssen diese auch zwingend im Impressum genannt werden.
6. OS-Plattform und Streitbeilegung für Webseitenbetreiber
Online-Shops und Dienstleister dürfen im Impressum den Hinweis auf die Teilnahme oder Nichtteilnahme am Schlichtungsverfahren nicht vergessen. Die Angabe ist erforderlich, sobald Verbraucher mit Ihnen Verträge abschließen können und Sie eine Website unterhalten oder AGB verwenden. Eine Ausnahme greift für Unternehmer, die im Vorjahr zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.
AUFGEPASST!
Die EU-Streitbeilegungsplattform (OS) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Links auf die OS-Plattform, die nicht mehr existieren, können als Irreführung des Verbrauchers bewertet werden und sollten schnellstmöglich angepasst werden.
7. Impressum für Webseitenbetreiber auf allen Kanälen verlinken
Das Impressum für Webseitenbetreiber sollte auf der Website, in E-Mails und auf Social-Media-Profilen gut sichtbar und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.
Impressum & Datenschutz für Webseitenbetreiber: Zwei Seiten derselben Medaille
Während das Impressum für Webseitenbetreiber Auskunft über den Betreiber einer Website gibt, klärt die Datenschutzerklärung für Webseitenbetreiber über die Verwendung personenbezogener Daten auf. Beide Elemente sind für Webseitenbetreiber essenziell und müssen gemeinsam gepflegt und aktuell gehalten werden.
Impressum für weitere Zielgruppen
Unsere individuellen Impressumslösungen orientieren sich gezielt an den branchenspezifischen Anforderungen und rechtlichen Besonderheiten, die in Ihrem Tätigkeitsfeld relevant sind. Wir unterstützen Webseitenbetreiber insbesondere in folgenden Bereichen:
- Impressum für Agenturen
- Impressum für Einzelunternehmen
- Impressum für Kleinunternehmer
- Impressum für Immobilienmakler
- Impressum für Handwerker
- Impressum für Vereine
- Impressum für Online-Shops
Häufig gestellte Fragen zum Impressum für Webseitenbetreiber
Die Erstellung eines Impressums für Webseitenbetreiber wirft oft viele Fragen auf – speziell, wenn es um die besonderen Unternehmensformen oder Tätigkeiten geht. eRecht24 hat die relevantesten Antworten kurz und verständlich für Sie zusammengestellt.
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- Impressum für Zeitungen
Unsere Expertise für Webseitenbetreiber
Wir wissen, dass Webseitenbetreiber vielfältige rechtliche Pflichten erfüllen müssen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Unsere individuellen Impressumslösungen berücksichtigen genau diese spezifischen Anforderungen, von der Anbieterkennzeichnung über Datenschutz bis hin zu Haftungshinweisen. Entdecken Sie, in welchen Bereichen wir Webseitenbetreiber besonders umfassend unterstützen.





