Impressum für Webseitenbetreiber

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Ein korrektes Impressum ist für Webseitenbetreiber nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), sondern auch ein Ausdruck von Transparenz und Professionalität. Ganz gleich, ob es sich um eine Unternehmenswebsite, einen Online-Shop, ein Coaching-Angebot oder eine Vereinsplattform handelt – wer in Deutschland geschäftsmäßig Online-Dienste anbietet, muss ein Impressum bereitstellen.

Was gehört in ein vollständiges Impressum für Webseitenbetreiber?

Je nach Art und Tätigkeit von Webseitenbetreibern sind im Impressum verschiedene Pflichtangaben erforderlich. Die wichtigsten Punkte, die nicht fehlen dürfen:

  • Name und Anschrift des Diensteanbieters (z. B. vollständiger Unternehmensname, Rechtsform, Vertretungsberechtigter)
  • Kontaktmöglichkeiten, z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse
  • Registereintrag, falls vorhanden (z. B. Handelsregister, Vereinsregister)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-ID
  • ggf. Berufsrechtliche Regelungen bei einem zulassungspflichtigen Gewerbe (z. B. bei Coaches, Therapeuten, Ärzten, Rechtsanwälten etc.)
    • Angaben über die zugehörige Kammer
    • gesetzliche Berufsbezeichnung
    • Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
    • Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen
    • Zugang zu den berufsrechtlichen Regelungen
  • ggf. Aufsichtsbehörde bei bestimmten Berufsausübungen (z. B. Wach- und Schließunternehmen, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler etc.)
  • bei Online-Shops: Hinweis auf außergerichtliche Streitbeilegung (Teilnahme oder Nichtteilnahme)

 

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Ein unvollständiges Impressum kann schnell zu einer teuren Abmahnung führen – insbesondere für Webseitenbetreiber, die eine gewisse Außenwirkung und öffentliche Sichtbarkeit haben.

Typische Fehler im Impressum von Webseitenbetreibern

Viele Anbieter unterschätzen die rechtlichen Anforderungen an ein Impressum oder übernehmen unvollständige Mustertexte. Häufige Fehler sind:

  • Fehlende oder falsche Angaben zur Rechtsform
  • Keine ladungsfähige Anschrift angegeben
  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer fehlt
  • Keine Information über die zuständige Aufsichtsbehörde (z. B. bei Therapeuten, Coaches, Ärzten)
  • Bei Online-Shops: fehlender Hinweis über Streitbeilegungsverfahren

Impressumspflicht auch auf Social Media für Webseitenbetreiber

Nicht nur die Website von Webseitenbetreibern benötigt ein Impressum – auch geschäftliche Social-Media-Profile von Webseitenbetreibern wie auf Instagram, Facebook oder LinkedIn unterliegen der Impressumspflicht. Ein fehlendes Impressum für Webseitenbetreiber auf diesen Plattformen ist ebenfalls abmahnfähig.

WICHTIG!

Das Impressum der Webseitenbetreiber muss von jeder Seite mit maximal zwei Klicks erreichbar sein – sowohl auf Ihrer Website als auch im Social Web.

Impressumsgenerator vs. individuelle Prüfung für Webseitenbetreiber

Viele greifen auf kostenlose Impressumsgeneratoren oder Impressum-Muster zurück – doch diese decken oft nicht die individuellen Besonderheiten von Webseitenbetreibern ab. Beispielsweise können für bestimmte Berufsgruppen wie Therapeuten, Coaches oder Gesundheitsberufe berufsrechtliche Angaben erforderlich sein, die in Standard-Vorlagen fehlen.

Mit dem eRecht24 Impressum-Generator können Sie ein kostenloses Impressum für Ihren Webseitenauftritt erstellen. Als eRecht24 Premiummitglied können Sie erstellte Impressen - auch für Social-Media-Kanäle - jederzeit anpassen. Der Premium Impressum-Generator kann außerdem Impressen auf Englisch erstellen. Werden Sie jetzt eRecht24 Premiummitglied und sichern Sie Ihre Website rechtlich ab!

 

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Eine individuelle rechtliche Prüfung stellt sicher, dass Ihr Impressum vollständig, aktuell und rechtssicher ist.

Welche Risiken drohen bei einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum für Webseitenbetreiber?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist kein Kavaliersdelikt – vor allem für Webseitenbetreiber, die geschäftlich im Internet aktiv sind. Schon kleine Formfehler, wie eine fehlende Telefonnummer oder ein unvollständiger Vertretungsvermerk, können eine teure Abmahnung für Webseitenbetreiber nach sich ziehen. Besonders häufig werden Verstöße von Mitbewerbern oder Abmahnvereinen im Webseitenbereich aufgedeckt.

Die Folge: Unterlassungserklärungen, hohe Abmahnkosten und im Wiederholungsfall sogar gerichtliche Verfahren für Webseitenbetreiber. Zusätzlich drohen dem Webseitenbetreiber Bußgelder von bis zu 50.000 Euro durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Für Webseitenbetreiber kann dies nicht nur finanzielle Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen von Nutzern nachhaltig schädigen.

 

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Schritte für Schritt: So erstellen Sie ein rechtssicheres Impressum für Webseitenbetreiber

Ein Impressum für Webseitenbetreiber muss korrekt, vollständig und aktuell sein. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung für Webseitenbetreiber stellen Sie sicher, dass Sie die wichtigsten Anforderungen erfüllen:

1. Basisdaten der Webseitenbetreiber sammeln

Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und ggf. Faxnummer vom Webseitenbetreiber erfassen.

2. Rechtsform und Vertretungsberechtigte angeben

Ob GmbH, UG, Verein oder Einzelunternehmer – geben Sie die rechtliche Struktur und den gesetzlichen Vertreter korrekt an.

3. Registernummern und Aufsichtsbehörden prüfen

Falls vorhanden: Handelsregister-, Vereinsregister- oder Kammerzugehörigkeit mit Nummer und Ort einfügen.

Für Webseitenbetreiber gilt: Die Registernummer muss nur angegeben werden, wenn das Unternehmen in einem öffentlichen Register eingetragen ist – etwa dem Handelsregister (bei GmbH, UG, AG) oder dem Vereinsregister. In diesem Fall sind zusätzlich das Registergericht und die Registernummer zwingend im Impressum zu nennen.

Die Angabe einer Aufsichtsbehörde ist nur erforderlich, wenn die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung oder Aufsicht unterliegt – etwa bei Finanz-, Rechts-, Medizin- oder Versicherungsdienstleistungen. Für typische Webseiten von Freiberuflern, Agenturen oder Einzelunternehmern ohne erlaubnispflichtige Tätigkeit ist diese Angabe meist nicht notwendig. Beide Angaben müssen leicht verständlich und vollständig aufgeführt sein, wenn sie relevant sind.

4. USt-ID/Wirtschafts-ID ergänzen

Wenn eine Umsatzsteuer-ID nach §27a UStG vorliegt, muss diese im Impressum aufgeführt werden. Haben Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, müssen Sie die Wirtschafts-ID im Impressum nennen. Beide Nummern müssen nicht genannt werden. Es genügt die Angabe einer ID. Haben Sie als Webseitenbetreiber keine der beiden Nummern, muss auch nichts im Impressum angegeben werden.

5. Berufsrechtliche Angaben für Webseitenbetreiber hinzufügen (falls relevant)

Für bestimmte Berufsgruppen wie Therapeuten, Coaches, Ärzte, Handwerker etc. sind berufsrechtliche Informationen verpflichtend. Dazu gehören die folgenden Angaben:

  • Angaben über die zugehörige Kammer
  • gesetzliche Berufsbezeichnung
  • Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde
  • Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen
  • Zugang zu den berufsrechtlichen Regelungen

Gehören Sie als Webseitenbetreiber zu einer dieser Berufsgruppen, für die berufsrechtliche Angaben erforderlich sind, müssen diese auch zwingend im Impressum genannt werden.

6. OS-Plattform und Streitbeilegung für Webseitenbetreiber

Online-Shops und Dienstleister dürfen im Impressum den Hinweis auf die Teilnahme oder Nichtteilnahme am Schlichtungsverfahren nicht vergessen. Die Angabe ist erforderlich, sobald Verbraucher mit Ihnen Verträge abschließen können und Sie eine Website unterhalten oder AGB verwenden. Eine Ausnahme greift für Unternehmer, die im Vorjahr zehn oder weniger Personen beschäftigt haben.

AUFGEPASST!

Die EU-Streitbeilegungsplattform (OS) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt. Links auf die OS-Plattform, die nicht mehr existieren, können als Irreführung des Verbrauchers bewertet werden und sollten schnellstmöglich angepasst werden.

7. Impressum für Webseitenbetreiber auf allen Kanälen verlinken

Das Impressum für Webseitenbetreiber sollte auf der Website, in E-Mails und auf Social-Media-Profilen gut sichtbar und mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.

 

➡️ Tipp: Mit dem eRecht24 Premium Impressum-Generator erhalten Webseitenbetreiber ein maßgeschneidertes, rechtlich geprüftes Impressum in wenigen Minuten.

 

Impressum & Datenschutz für Webseitenbetreiber: Zwei Seiten derselben Medaille

Während das Impressum für Webseitenbetreiber Auskunft über den Betreiber einer Website gibt, klärt die Datenschutzerklärung für Webseitenbetreiber über die Verwendung personenbezogener Daten auf. Beide Elemente sind für Webseitenbetreiber essenziell und müssen gemeinsam gepflegt und aktuell gehalten werden.

Impressum für weitere Zielgruppen

Unsere individuellen Impressumslösungen orientieren sich gezielt an den branchenspezifischen Anforderungen und rechtlichen Besonderheiten, die in Ihrem Tätigkeitsfeld relevant sind. Wir unterstützen Webseitenbetreiber insbesondere in folgenden Bereichen:

 

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Häufig gestellte Fragen zum Impressum für Webseitenbetreiber

Die Erstellung eines Impressums für Webseitenbetreiber wirft oft viele Fragen auf – speziell, wenn es um die besonderen Unternehmensformen oder Tätigkeiten geht. eRecht24 hat die relevantesten Antworten kurz und verständlich für Sie zusammengestellt.

1. Was genau ist das Impressum?

Das Impressum ist eine gesetzlich geforderte Informationsseite auf einer Website. Es gibt Auskunft darüber, wer hinter dem Online-Angebot steht – etwa mit Namen, Adresse und Kontaktdaten – damit Nutzer und Behörden bei Bedarf den Betreiber schnell identifizieren und erreichen können.

2. Wie sieht ein korrektes Impressum aus?

Ein vollständiges Impressum richtet sich nach der Rechtsform des Betreibers und enthält z. B. Namen oder Firmierung, Anschrift, Kontaktwege, ggf. Registereintrag, USt-ID sowie Aufsichtsbehörde oder Kammer. Bei redaktionellen Inhalten ist zusätzlich ein Verantwortlicher zu nennen. Die Angaben müssen gut auffindbar sein.

3. Ist eine Firma ohne Impressum seriös?

Ein fehlendes Impressum hinterlässt einen unseriösen Eindruck, da es gegen rechtliche Vorgaben verstößt. Es signalisiert fehlende Transparenz und kann zu rechtlichen Problemen wie Abmahnungen führen. Für Verbraucher und Geschäftspartner wirkt ein solches Unternehmen oft nicht vertrauenswürdig.

4. Ist ein Impressum gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, das Impressum ist nach § 5 DDG für alle geschäftsmäßigen Online-Dienste Pflicht. Auch Betreiber von Blogs, Onlineshops oder Social-Media-Auftritten müssen ein Impressum bereitstellen, wenn eine kommerzielle Absicht vorliegt. Fehlende oder falsche Angaben können rechtlich verfolgt werden.

5. Wo muss das Impressum platziert werden?

Das Impressum muss jederzeit leicht auffindbar sein – meist im Footer oder über einen gut sichtbaren Link namens „Impressum“. Es darf höchstens zwei Klicks von jeder Unterseite entfernt sein. Auch bei Social-Media-Auftritten ist ein deutlich verlinktes Impressum Pflicht.

6. Was passiert bei einem fehlerhaften Impressum?

Ein unvollständiges oder falsches Impressum kann rechtliche Folgen nach sich ziehen. Dazu zählen insbesondere Abmahnungen, Vertragsstrafen oder Bußgelder. Gerade im Wettbewerbsrecht werden solche Mängel häufig ausgenutzt – selbst kleinere Fehler können kostspielig werden.

 

Unsere Expertise für Webseitenbetreiber

Wir wissen, dass Webseitenbetreiber vielfältige rechtliche Pflichten erfüllen müssen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Unsere individuellen Impressumslösungen berücksichtigen genau diese spezifischen Anforderungen, von der Anbieterkennzeichnung über Datenschutz bis hin zu Haftungshinweisen. Entdecken Sie, in welchen Bereichen wir Webseitenbetreiber besonders umfassend unterstützen.

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

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