Jede Webseite braucht ein Impressum. Gut, nicht jede Seite. Aber geschätzt 90 % aller Webseiten und Blogs unterliegen der Impressumspflicht nach TMG, auch Anbieterkennzeichnung genannt. Impressumsverstöße sind seit Jahren einer der Abmahnklassiker im Netz. Dabei ist es gar nicht so schwer, ein vollständiges Impressum zu erstellen und korrekt auf der eigenen Seite einzubinden. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Fehler und Abmahnfallen und sorgen dafür, dass Sie diese Sorge loswerden.
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Inhaltsverzeichnis Impressumspflicht:
- Was ist ein Impressum?
- Können Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt werden?
- Wer benötigt ein Impressum?
- Impressum auch für private Webseiten?
- Welche Pflichtangaben gehören in ein Impressum?
- Wo muss das Impressum auf der Seite eingebunden werden?
- Wie erstelle ich schnell und einfach ein korrektes Impressum?
- Die häufigsten Fragen und Antworten
--> Der folgende Beitrag hilft Seitenbetreibern, rechtliche Risiken und Abmahnungen im Zusammenhang mit einem falschen Impressum zu vermeiden und erklärt die Impressumspflicht. Sie können mit unseren kostenlosen Impressums-Generator auch sofort Ihr individuelles Impressum erstellen.
1. Was ist ein Impressum?
Ein Impressum beinhaltet eine ladungsfähige Anschrift des Inhabers einer Website, damit rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können. Die Pflicht zur sogenannten "Anbieterkennzeichnung" (Impressumspflicht) ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV.
Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben.
Der Begriff „Impressum“ stammt ursprünglich aus dem Presserecht, hat sich aber auch für Webseiten eingebürgert, die nicht dem Bereich der Presse zuzuordnen sind, etwa für Online-Shops, Unternehmenswebseiten oder halbprivate Webseiten.
2. Können Verstöße gegen die Impressumspflicht abgemahnt werden?
Verstöße gegen die Impressumspflicht wurden in den letzten Jahren tausendfach abgemahnt. Die Rechtsprechung ist hierbei jedoch nicht einheitlich. Teilweise vertreten die Gerichte die Auffassung, dass bei fehlendem oder unvollständigem Impressum ein Rechtsverstoß vorliegt, so etwa das Landgericht Düsseldorf oder das OLG Hamm. Andere Gerichte differenzieren hier und gehen davon aus, dass bestimmte Verstöße gegen die Impressumsvorschriften nicht abmahnfähig sind, beispielsweise das Hanseatische OLG und auch das OLG Koblenz.
Jeder Webseitenbetreiber sollte sich aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung Gedanken darüber machen, ob er ein Impressum benötigt und welche Angaben enthalten sein müssen.
3. Wer benötigt ein Impressum?
Ein Impressum ist nach § 5 Telemediengesetz (TMG) vorgeschrieben für "geschäftsmäßige Online-Dienste". Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren (Online-Shops) oder Dienstleistungen (Web-Hoster, Softwarevermietung) anbieten. Somit besitzen sie eine Impressumspflicht.
Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer (regelmäßig) journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen. Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft eine Impressumspflicht nach TMG für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den sogenannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte im Internet belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist und somit die Impressumspflicht gilt? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.
Jede Webseite, die nicht rein privat ist, benötigt ein Impressum. Hier können Sie kostenlos mit wenigen Klicks ein abmahnsicheres Impressum erstellen.
4. Impressum auch für private Webseiten?
Rein private Webseiten sind zunächst von der Impressumspflicht ausgenommen. § 5 TMG spricht von geschäftsmäßigen Online-Diensten, die eine Anbieterkennzeichnung benötigen. Auch § 55 RStV geht davon aus, dass bei Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, kein Impressum notwendig ist. Hier gibt es aber zwei Punkte zu beachten:
Zum einen ist die Rechtsprechung sehr streng bei der Einordnung einer Website in Bezug auf unternehmerisches bzw. geschäftsmäßiges Handeln. Schon ein Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliate-Programm kann dazu führen, dass eine Website nicht mehr als rein privat gilt. Wer also Werbebanner oder Partnerprogramme auf seiner Seite laufen lässt, sollte ein Impressum aufnehmen. Dies gilt auch, wenn mit der Werbung keine oder minimale Umsätze generiert werden.
Rechtlich noch nicht geklärt ist auch der Bereich der journalistischen Artikel oder redaktionellen Inhalte im Internet. Auch Blogger und Forenbetreiber sollten deshalb über ein Impressum verfügen.
Zusammen gefasst: Die Impressumspflicht nach TMG gilt nicht für Seiten, die sich ausschließlich auf rein private und familiäre Inhalte beschränken (mein Kind, meine Katze, mein Haus). Alle anderen Seitenbetreiber sollten - um rechtliche Risiken zu vermeiden - ein vollständiges Impressum erstellen und auf ihrer Webseite einbinden.
5. Welche Pflichtangaben gehören in ein Impressum?
Was gehört denn nun inhaltlich genau auf die Impressums-Seite? Absolute Pflichtangaben sind dabei:
Seitenbetreiber/ Verantwortlicher
- Name und Vorname des Seitenbetreibers
- Anschrift des Seitenbetreibers
Kontaktdaten des Seitenbetreibers
- E-Mail-Adresse
- Telefon-Nummer
- ggf. Fax-Nummer
Bei Unternehmen kommen dann weitere Pflichtangaben dazu
- Die Rechtsform (GmbH, GbR...)
- Wer vertritt das Unternehmen?
- Registereintrag, wenn vorhanden
- USt-ID wenn vorhanden
Weitere spezielle Pflichtangaben
Dann gibt es noch eine Gruppe von Pflichtangaben, die nur für bestimmte Bereiche oder Tätigkeiten gelten:
- Berufsspezifische Angaben etwa für Anwälte, Steuerberater
- Angaben von Haftpflichtversicherung oder berufsrechtlichen Normen
- Angabe und Verlinkung der Aufsichtsbehörde
- Ein Link auf die Streitschlichtungsplattform der EU
Praxis-Tipp:
Ein vollständiges Impressum "von Hand" zu erstellen kann sehr kompliziert sein. Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie unseren professionellen Impressums-Generator.
6. Wo muss das Impressum auf der Seite eingebunden werden?
Das Gesetz spricht davon, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu halten sind. Um Sicher zu gehen, sollten die Angaben deshalb in einem eigenen Menüpunkt in der Navigation, der von jeder Unterseite aus zu erreichen ist, eingebunden werden. Der Menüpunkt sollte mit „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ benannt werden.
Die Impressums-Angaben sollte nicht in einen Pop-Up-Fenster erscheinen, da diese Funktion von vielen Nutzern unterdrückt wird. Dies hätte zur Konsequenz, dass die Angaben nicht einsehbar sind und somit als nicht existierend gewertet werden.
7. Wie erstelle ich schnell & einfach ein Impressum?
Machen Sie es sich einfach und nutzen unsere professionellen Tools.
Wir haben den eRecht24 Impressum Generator entwickelt, mit dem Sie kostenlos, schnell und einfach ein abmahnsicheres Impressum für Ihre Webseite erstellen können:
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8. FAQ






Meine Frage: wir haben seit letzter Woche einen eigenen Video-Konferenzserver (in Testphase), welcher auch schon von einigen Kollegen aus dem HomeOffice verwendet wird.
Dieser ist auch öffentlich über die URL https://Treff-Firmenname-Bsp.de erreichbar. Der Server ist aber so konfiguriert, dass nur berechtigte Personen (wird von der EDV angelegt) Konferenzräume anlegen können.
Meine Frage: Da diese Webseite von jedem aus dem Internet aufgerufen werden kann, ist es dann notwendig, unser Firmen-Impressum zu hinterlegen?
Vielen Dank Herr Siebert für Ihre Arbeit!
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV
oder
Telemediengesetz (TMG)§ 5 Allgemeine Informationspflichten mit angeben werden?
Wäre schön, wenn jemand draufschauen könnte und mir Tipps, Verbesserungsvorschläge etc geben kann.
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https://www.asset-trade.de
ich hätte 2 Fragen zur Impressumspflicht:
1. Darf man Adresse der Diakonie im Impressum angeben (Obdachlosenhilfe)?
2. Darf man die alte Meldeadresse im Impressum angeben, wenn die Post von dieser eingescannt wird und man nach wenigen Tagen per E-Mail benachrichtigt wird, so dass man jederzeit Briefe lesen/beantworten kann?
Danke im Voraus
und was ist wen jemand ein Paket oder essen an die Adresse schickt die in Impressum stehen. kann man da rechtliche schritte einleiten ?
meine Schüler*innen(15-16 Jahre) möchten ihre Arbeitsergebnisse zu einer Lektüre gerne als Website präsentieren.
Was muss im Impressum stehen? Schüler*innen-Name mit Adresse der S oder die private Anschrift der S?
Freue mich über eine Antwort!
Ich hätte eine Frage: Ich selbst bin Freelancer und erstelle Webseiten für lokale Geschäfte (Friseure, Installateure etc. - Inhalt sind Leistungen/Kontakt/Öffnungszeiten). Ist es okay, wenn ich selbst im Impressum stehe und nicht die Inhaber der Geschäfte, da ich für die Inhalte verantwortlich bin?. Ist es somit okay, wenn auf allen Seiten auf mein Impressum verwiesen wird? Dies hätte den Vorteil, dass ich auf allen Seiten auf mein Impressum weiterleiten kann (da ich sowieso die Verantwortung/Haftung für die Inhalte übernehme).
– Niemals sind Sie als Admin oder Content-Editor für den „Inhalt“ der Site verantwortlich (und das ist oft gut so). Sie sind nur des Betreibers „menschliche Schreibmaschine“ ;-) Verantwortlich ist immer der Auftraggeber, sprich: Seitenbetreiber. Dieser müsste auch theoretisch eine Endabnahme vor Freigabe jeder einzelnen Seite durchführen (Vier-Augen-Prinzip, macht bei kleineren Änderungen oft niemand).
– Wie wollen Sie die Daten aller Seitenbetreiber und aller DE nnn Umsatzsteuer-Identifikationsnummern oder Vereinsregisternummern samt Amtsgerichten der Kunden auf Ihrer eigenen Site unterbringen – dort müssen ja bereits Ihre eigenen Daten stehen.
– Wenn Sie Konzerninhaber wären und alle diese Geschäfte Ihnen gehören würden, könnten Sie sicherlich von jeder Ihrer z.B. Produkt-Microsites auf das Impressum der eine Muttersite verlinken. Risiko hierbei ist, das diese Muttersite immer 100% online sein muss, sonst könnte beim Tag X einer Prüfung das Impressum als nicht vorhanden gewertet werden.
So meine Meinung.
Danke
Oder zumindest nicht sehr positiv, um es mal netter zu formulieren.
Ansonsten müsstest du eigentlich keine Angst haben.
Wenn das Forum nur mit Passwort zu betreten und lesen ist.
Wenn keine Werbung jeglicher Art auf der Seite vorkommt egal im welchen Bereich des Forums.
Wenn das Forum für ein Spiel ist wo eine Gruppe von Leuten genannt Gilde/Clan die sich in der Regel oft auch privat kennen dieses Forum nur nutzen um sich in dem Spiel zu helfn und Tips zu geben sich zu gewissen Zeiten verabreden um sich im Spiel zu treffen usw?
Und reicht die Angabe von Post- und Mailadresse oder muss ich zwingend auch eine Telefonnummer angeben?
Danke!
gibt es denn eine Möglichkeit, die Angaben zur Adresse aus dem Impressum rauszulassen? Ich möchte eigentlich nicht, dass jeder der meine Homepage besucht sofort weiß wo ich wohne. Privatsphäre und so. Gibt es da Möglichkeiten (abgesehen von der Anmietung eines Postfachs). Vielen Dank schonmal für die Antwort!
bei .de muss ein Postfach sein!
Deine Absicht ist EINDEUTIG GEWERBLICH, somit benötigst du ein Impressum dort.
ich habe eine wichtige Frage. Bei uns steht mit der Firma ein Umzug bevor. Unsere Website https://www.shirtfabrik24.de mit Impressum sowie viele weitere Online-Seller-Accounts mit Impressum etc. müssen dann geändert werden.
Frage: ab wann dürfen wir frühestens das Impressum auf die neue Adresse ändern? Wann muss dies spätestens erfolgt sein?
GfWB – Gesellschaft für Wohnbau mbH
Immenhofer Strasse 83
70180 Stuttgart
Email: Hausverwaltung
Kapitalgesellschaft: Sitz Stuttgart
Registergericht Stuttgart HRB 727865
Geschäftsführer: Jens Huber
Umsatzsteueridentifikationsnr: DE 8150 21440
Wie kann man sich und die Kinder da schützen?
Wie man die kinder schützen kann? Ganz simpel: Indem man auch Kinder als vollwertige Menschen mit eigenen Rechten behandelt, ihre Privatsphäre bewahrt vor der Veröffentlichung im Internet und ihnen ermöglicht, mit Erreichen der Volljährigkeit selbst eine Entscheidung zu treffen.
Finger, Tastaturen und Cams weg von Kindern!
Irre was man auf so einer Seite wie dieser Lesen kann, mir war nicht bewusst wie weit Deutschland am Ende ist, heftig!
Möglichkeit 2. Sich von einer Künstleragentur vertreten lassen.
Möglichkeit 3. Einen Raum anmieten der als Adresse geeignet ist (Irgend ein Büro mit 1 m²+) wo sie die Post hinschicken lassen und abholen können.
Viel mehr geht leider nach meiner recherchiere nicht. Ich steh vor einem ähnlichen Problem
Ab hier wirds abstrakt und alles ist mit Vorsicht zu genießen :
Möglichkeit 4 Eine Petition für mehr Datenschutz für Hobbisten im Internet starten .
Möglichkeit 5 Einfach das Impressum weglassen (Ist halt nicht minder gefährlich aber ne Abwägung der Gefahr was schlimmer ist finanzieller Schaden gegen das Wohl der Kinder)
Ja, vielleicht bei Straftaten im Web, die Justiz kriegt es auch ohne Impressum raus. Nur ist dann auch wieder die Frage warum Impressumpflicht?
Man braucht Impressum eigentlich nicht, das ist nur Bürokratie um solchen blöden Abmahnanwälten, Arbeit zu beschaffen.
Ich bedanke mich vorraus für die antwort.
Ich habe eine Geschäftswebsite und mehrere Domains, deren Namen ich für eventuelle Geschäftsideen gebucht habe, aber nicht nutze. Sie haben/hatten bisher nur eine Umleitung zu meiner Hauptseite.
Meine Hauptseite ist verschlüsselt mit Datenschutzerklärung, Impressum usw. versehen.
Aber die noch nicht genutzen Domains haben keine https-Verschlüsselung.
Und da hat zur Folge, dass wenn jemand sie aufruft, dessen IP-Adresse sichtbar wäre.
Nun habe ich bei Strato angerufen um alle nicht genutzen Domains stillzulegen, ohne Umleitung, was mit einer digitalen Visitenkarte geht. Aber auch hier ist ja die Visitenkarte(Text lautet:In Bearbeitung.)immer noch aufrufbar.
So stellt sich hier hier auch das Problem der sichtbaren User-ID und muss ich auch in einer nicht genutzen Webseite mit dig. Visitenkarte ein Impressum schreiben?
Selbst wenn ich eine Domain kündige, bleibt sie aufrufbar, solange man im Voraus bezahlt hat.
Muss ich nun für jede nicht genutze Domain und gekündigte Domain, deren Adresse aber noch aufrufbar sind eine https-Verschlüsselung kaufen? Oder ist der Provider nach der Kündigung für die Verschlüsselung verantwortlich?
Und kann ich für eine nicht genutzte Domain, also digate Visitenkarte, nur mit Baustellentext, ohne Impressum und https abgemahnt werden?
Ich danke für eine Antwort, herzlich
Brigitte
ich nutze meine Domain lediglich dafür, um eine entsprechende gewerbliche Mailadresse zu haben. Ansonsten befindet sich auf der Homepage nichts, lediglich ein blauer Hintergrund. Kein weiterer Text o.a..
Benötige ich dafür ein Impressum ?
Weiterhin enthält der Quellcode lediglich die Angabe, welche Farbe Seitenhintergrund haben soll. Es werden keine IP-Adressen o.a. mit z.B. Google-Analytics ausgewertet.
Brauche ich trotzdessen eine Datenschutzerklärung ?
Über eine kurze Info würde ich mich sehr freuen.
Andreas F.
>> einem 3 Zeiler auf der Seite angibt, braucht man dann trotzdem ein Impressum????
wenn man etwas verkaufen will, braucht man auf jeden Fall ein Impressum
Bei strenger Auslegung ist geschäftsmäßig jede auf Wiederholung ausgelegte Tätigkeit
Wenn der Wille der Wiederholung nicht gegeben ist, sollte man auf ein Impressum verzichten können.
ich betreibe eine "Visitenkarte", welche ich in meinen Social-Media-Profilen verlinke und die auf meine verschiedenen Social-Media-Profile verweist. Diese werden ausschließlich privat genutzt.
Denken Sie, dass ich dafür ein Impressum benötige?
Viele Grüße
eine spitzfindige Frage zu in Deutschland gehosteten Webseiten, die ausschließlich auf Englisch sind:
Auf jeder Seite gibt es Terms & Conditions und Disclaimer und auf diesen 2 Seiten gleich zu Beginn den Hinweis "Für Deutsche Besucher... Impressum/Datenschutz". Impressum und Datenschutz sind auch auf Deutsch vorhanden. Mit 2 Clicks ist der User also auf der deutschsprachigen Seite.
Auf allen Seiten steht aber halt Terms & Conditions und nicht Impressum bzw. Disclaimer und nicht Datenschutz.
Führt das wieder zu einem Problem?
Viele Grüße
ja wirklich sehr lustig. Also mal wieder totale Panikmache auf dieser Seite. Damit kann man gut Geld verdienen.
1.Das Internet ist frei. Ob man jetzt darüber kontrovers diskutieren will oder nicht.
2.Das Internet ist natürlich etwas freier, für z.b hübsche junge Kochbuchautorinnen für Kochbücher, natürlich aus der Schweiz. Frau Nadia Damaso braucht dazu auch kein Impressum. Verkaufen in Deutschland darf man trotzdem. Häh...Haftung?
Fazit: Lassen Sie sich nicht verarschen "....All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt...." Holen wir uns doch endlich unsere Selbstbestimmung zurück. Ich benutze nie ein Impressum. Verklagen sie mich doch....
Wir würden gerne eine Info-Website erstellen die sich mit der Planung privater Umzüge befässt. Da es hier nicht darum geht explizite Leistungen anzubieten, stellt sich mir die Frage ob ich nun der impressumspflicht unterleige oder nicht. Denn das geschäftliche Interesse besteht ja noch nicht und soll auch für andere Firmen eine Basis bieten.
Vielen Dank Teichert
Datenschutz ist nicht für Blogger, Kleiner Hobby Verkäufer und Freiberufler....
Ansosnten bleibt die Möglichkeit, sich bei irgendeinem Büro oder Blumenladen oder ... einen Untermietvertrag von 0,10 Euro pro Monat abzuschließen, dort das Namensschildchen an den Briefkasten zu machen und diese Adresse anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen Yvonne Mania
vielleicht können Sie mir da weiterhelfen.
Ich wohne momentan in Deutschland und überlege mir gerade, eine fremdsprachige - in meinem Fall vietnamesische- Webseite zu betreiben, die den Besuchern nur Infos rum um das Thema Studium in Deutschland zur Verfügung stellt.
unternehmerisch bzw. geschäftsmäßig die Webseite zu betreiben habe ich nicht vor.
Auch ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht in meinem Interesse.
Gilt die Impressumspflicht auch für Deutschen, die fremdsprachigen Webseiten betreiben, wobei es keine Impressumspflicht in den betroffenen Ländern gibt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit.
Ich betreibe ein Forum, bei dem sich die Mitglieder anmelden müssen, um Fragen oder Antworten posten zu können. Nicht registrierte User können lesen – in der Regel sind die Beiträge von „außen“ sichtbar. Mitgliedern ist es grundsätzlich möglich, für Ihre Firma zu werben (durch Beiträge, Fotos und Videos von Arbeiten, Links in der Signatur auf die eigene Webseite). Daneben gibt es natürlich auch anonyme Mitglieder, die ebenfalls Beiträge, Fotos und Videos von ihren Arbeiten einbinden. Diese können von anderen Mitgliedern über ein von außen nicht sichtbares Nachrichtensystem kontaktiert werden. Man kann also sagen, dass im Forum geworben wird und dass eine Kontaktaufnahme möglich ist. Benötigen also alle ein Impressum im Forum selbst?
also ich finde meine Frage nicht mehr und weiss gar nicht ob sie beantwortet wurde. Bitte helft mir mal. Meine Frage war: Gilt für Ärzte-Tierärzte eine Sonderregelung für das Impressum. Muss dort eine email-Adresse vorhanden sein? Oder eine Kontaktadresse?
Ich bitte um Beantwortung meiner Frage .Danke
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
Muss ich das Impressumshandy ständig mit mir führen (und dadurch auch immer erreichbar sein) oder kann ich es auch zu Hause lassen und auf der Mailboxansage darauf hinweisen, wann ich erreichbar bin.
(Unterwegs ist meine Erreichbarkeit durch Uni und Arbeit eh stark eingeschränkt, ich betreibe nur einen Hobbyblog)
Das deutsche Recht sagt wenn sich Seiten /Dienste auch an deutsche Kunden richten, müssen die wesentlichen rechtlichen Texte (Impressum, Datenschutz, AGB) auch in Deutsch angeboten werden.
Ich kann aber keine Aussagen zu allen englischsprachigen Rechtsordnungen machen, an die sich die Seite richten soll.
Aber unjuristisch gedacht, warum wollen Sie eine komplette Seite übersetzen und dabei wesentliche Seiten wie Impressum und Datenschutz nicht? Bei eRecht24 Premium bekommen Sie die Texte mit nur einem Knopfdruck auch auf Englisch.
https://www.e-recht24.de/mitglieder
Ich rätsele auch gerade. Meine ausschließlich englischsprachige Website unter eigener .com Domain ist bei einem deutschen Provider registriert und gehostet, meine Geschäftsadresse ist auch in Deutschland. Die Website habe ich über einen US-Anbieter selbst erstellt, dieser Anbieter bietet auch einen Shop an, über den meine Produkte vertrieben werden, der wiederum über ein Labor in UK die Bestellungen verarbeitet und verschickt. Im Shop gibt es automatisch englischsprachige AGB's.
Ich habe zurzeit ein deutschsprachiges Impressum auf der Website, aber reicht das?
Ich bin an eine Kooperation angeschlossen, die mir gegen Entgelt eine Shop-Seite zur Verfügung stellt. Bei der Denic sind in allen Bereichen deren Daten, auch im admin.
Wer muss im Impressum stehen? Wer ist verantwortlich? Ich habe keinen Zugang zur Verwaltung der Seite, kann also nichts ändern. Wäre dankbar für eine Antwort. Gruß an alle Michael
das geht wohl nicht zusammen: Wenn Sie eine Shop betreiben benötigen Sie ein vollständiges Impressum.
Sie sollten darüber nachdenken, eine Geschäftsadresse zu nutzen. Oder ggf. Dienste die ein anonymes Impressum anbieten. Was dann aber sicher mit retouren usw. nicht so einfach wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sören Siebert
habe ich mit einer Geschäftsadresse auch das "Problem" des Klarnamens im Impressum besiegt? Ich bin freiberuflicher Musiker und trete unter Pseudonym auf.
Mit freundlichen Grüßen, André
ich habe einen Reiseblog und parallel einen Onlineshop für Armbänder. Beides ist unter www.ameihamburg.de zu finden.
Nun habe ich allerdings stark ein Problem mit der Herausgabe meiner Adresse im Impressum. Folgendes: ich fahre oft in den Urlaub und teile meinen Followern auf Instagram und Facebook (wo jeweils ein Link zu meiner Website hinterlegt ist) mit, dass ich z.B. in 3 Tagen ein neues Reiseziel besuchen werde. Das generiert Interesse meiner Leser und natürlich Klicks. Nun steht auf meiner Website im Impressum ja meine persönliche Adresse. Das macht mir natürlich Sorge, dass während ich im Urlaub bin, jemand bei mir zu Hause einbricht und meine Abwesenheit für eventuelle Straftaten nutzt.
Wenn allerdings jemand in meinem Onlineshop meine Armbänder bestellt, stehen ja sowieso auf der Rechnung meine persönlichen Daten sowie Rücksendeadresse, Mailadresse, Telefonnummer und Steuernummer drauf.
Kann ich in diesem Fall, also hinsichtlich meiner eigenen Sicherheit und zum Zwecke des Schutzes meines Wohnraumes, auf eine Straßenangabe im Impressum verzichten? Beispielsweise nur Name + PLZ + Stadt im Impressum eintragen?
Der Widerruf gilt ja nur für die, die bei mir was bestellen und die Kunden bekommen meine Widerrufsdaten ja auch der Rechnung genannt. Für alle anderen, sprich die Leser meiner Reiseblogartikel, ist diese Info ja nicht zwingend nötig.
Hat da jemand Ahnung von, wie ich verfahren soll?
ich habe auf meiner Webseite einmal den Menüpunkt Impressum und den Menüpunkt Datenschutz. Das Impressum habe ich bei euch generiert und dieses beinhaltet auch die Datenschutzerklärung. Reicht es aus den Teil der Datenschutzerklärung unter dem Menüpunkt Datenschutz zu speichern oder benötige ich hierfür noch einmal etwas anderes?
Die kein Impressum bzw im Impressum keine vorgeschriebene Angaben über Betreiber, Besitzer und Kontaktdaten.
Und wie wird diese Seite rechtlich belangt.
für das befüllen eines "richtigen" Blogs mit eigener Domain fehlen mir Zeit etc. Daher überlege ich mir eine Seite bei tumblr einzurichten, auf der ich ab und an mal auf ein Youtube Video, einen interessanten Artikel oder eine spannende/praktische App bzw. Anwendung verlinken oder auch mal Bilder von einem Event veröffentlichen will. Dazu kommt dann noch, je nach Fall, ein kurzer Kommentar.
Muss ich für so eine Seite ein Impressum einrichten? Oder reicht evtl. sogar ein Disclaimer das ich das ganze rein privat mache und keine Gewinnabsicht durch Afiliatelinks o.ä. dahinter steht?
Wenn Ihr Künstlername tatsächlich der Name einer juristischen Person ist (also etwa "Künstlername GmbH"), dann genügt es wenn Sie diese angeben.
für meine Autorenseite benötige ich ein Impressum. Alles o.k. soweit, aber ich schreibe unter Pseudonym. Die Frage wäre: muss ich über das Impressum meine "wahre Identität" outen, oder kann ich mit dem Künstlernamen als juristische Person in Erscheinung treten?
Hallo,
ich habe, wie viele Andere mit SPAM auf die E-Mailadresse im Impressum zu kämpfen. Meine Idee war eine DE-Mail-Adresse zu verwenden. Diese müsste doch auch §5 TMG erfüllen, oder?
ich betreibe einen kleinen Chat. Die Website enthält nur den Chat sonst nichts. Also auch keine Werbung. Lediglich ein Link direkt auf der Anmeldeseite verweist auf die Software mit der der Chat betrieben wird. Dies ist ein OpenSource Produkt und verlangt, dass dies kenntlich gemacht wird.
Eine öffentliche Registrierung ist nicht eingerichtet. Die Chatter können nur von mir selbst händisch angelegt werden aufgrund von Empfehlungen anderer Chatter oder weil ich die Leute selbst aus anderen Onlineplattformen kenne.
Brauche ich für diese Seite ein Impressum?
Vielen Dank.
Thomas
Vermutlich nicht, oder? Sonst wäre das vermutlich eine ziemliche Goldgrube.
Sollte aber eine aussereuropäische Firma wie LG z.B. eine Deutsche Website haben so muss sie auch Geschäftsräume in Europa oder gar Deutschland haben und diese als Deutsches Impressum anzugeben
Ja, müssen Sie:
https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/205.html
Das würde mich auch sehr interessieren!
So bietet eine Firma eine sogenannte WHOIS sichere Seite für Erotikdienstleistungen an, mit der Zusage:
KEINER kann den echten Inhaber feststellen!
Darüberhinaus bietet dieser Anbieter an:
eine "Pay for Coins" Zahlungsart zu implementieren, wo keiner feststellen kann wer letztendlich das Geld erhält.
Ebenfalls soll eine Umsatzsteuerpflicht Infolge des Sitzes der Firma auf Teneriffa für den Betreiber nicht möglich sein .
Ich denke das steht auf sehr wackeligen Füßen?
Ist es in dem Fall unmöglich, in Deutschland ein Buch/Blog zu veröffentlichen oder gibt es da einen "Trick"?
für Obdachlose, bzw. umherreisende in Deutschland gibt es die Möglichkeit bei Sozialen Trägern wie Caritas oder Diakonie eine Postadresse einrichten zu lassen. das wäre dann die Adresse die du im Impressum angeben kannst da diese als Ladungsfähig gilt.
1. die Seite(n) auf einem deutschen Server liegen,
2. ein Internetangebot o.Ä. in Deutschland einen Standort hat (bei einem Blog wohl kaum nachweisbar),
3. eine .de Domäne registriert wurde.
Wenn ich z:b. also in Rußland eine Blog auf deutsch erstelle, oder einfach in Rußland meine Seiten lagere, ohne dabei als Person mit deutscher Adresse in Erscheinung zu treten, wüßte ich nicht, wozu es ein Impressum braucht.
Es hängt alles an der Frage, wie sich der Einflußbereich des TMG definiert.
M.E. zeigt der Gesetzgeber hier wenig Medienkompetenz.
ich möchte im Impressum eine gemietete Geschäftsadresse ausweisen und nicht den tatsächlichen Sitz meines Unternehmens (da das mein Elternhaus ist). Post jeglicher Art, also auch Einschreiben, können an die Geschäftsadresse geschickt werden und werden dort (dank Vollmacht) auch angenommen.
Die Geschäftsadresse ist ausschließlich für Impressum und Post jeglicher Art gedacht.
Angemeldet bleibt das Gewerbe an meinem Wohnsitz. Das heißt Finanzamt und Co. schicken ihre Post direkt zu mir und nicht am meine Geschäftsadresse.
Nun würde ich gerne wissen, ob dies legal ist oder ob ich damit abmahnfähig werde.
Vielen Dank.
Anni
Du benutzt eine seperat angemietete Adresse als Geschäftsadresse?
Hier ist zur Vorsicht zu raten.
die Adresse deines Unternehmens ist die Adresse die im Impressum angegeben werden muss.
Mietest du nun Räume und benutzt sie Gewerblich ist das ok.
Aber!! hast du nur einen Briefkasten gemietet, so ist das definitiv nicht in Ordnung da dies nicht die Unternehmensadresse ist sprich der Ort an dem du das Business durchführst!!!
1. Wen genau betrifft die Impressumspflicht?
Seiten in deutscher Sprache? Diese können aber auch im Ausland erstellt werden, unterlägen anderer Gesetze und sind auch nicht einklagbar. Speziell bei Blogs ist das auch gar nicht nachvollziehbar.
Oder Seiten, die nicht auf deutsch sind, aber in Deutschland gehostet bzw. erstellt werden?
2. Wie steht es um den Schutz der Privatsphäre für private Seitenbetreiber? Die Angabe der eigenen Hausadresse ist m.E. riskant z.B. können eigene Abwesenheitszeiten dadurch sehr öffentlich werden. Gibt es hier Schutzmeachnismen? Sowas sollte das gesetz doch auch berücksichtigen.
Es gab früher die Möglichkeit, ein Postfach als Adresse zu hinterlegen. Dies ist durch Gerichtsurteile unterbunden worden, was heisst, das eine ladungsfähige Adresse hinterlegt sein muss sprich deine Adresse.
hat man keine Andere als die eigene Hausanschrift ist das natürlich doof wenn man z.B. Sachen auf einem Blog postet, die von anderen als Angriff gewertet werden, so das man Übergriffe befürchten muss.
Sollte man ein Geschäft oder eine Vereinsadresse haben so ist das natürlich wieder etwas anderes, da man nicht seine Privatadresse angeben muss.
ich habe auch die gleiche Frage... und ich finde keine Antwort.
dafür aber jede menge komischer angebote zu niedrigpreisen oder tiere (auch exoten) zu verschenken...
allerdings kommen sie alle aus irgendeinem land, wo man vorweg den preis für den transport zahlen soll...
auf geld gegen ware lassen sie sich nicht ein...
sehr betrugähnlich oder???
Diese Seiten bitte immer melden.
Auf der domain wollen wir nur noch ein Logobild (darin Text: Danke für Treue... o.ä.") auf der Startseite zeigen, bis die Domain gekündigt ist/stillgelegt wird und damit Besucher informiert sind, aber nicht auf eine Fehlerseite laufen. Benötigen wir für diese Lösung und übergangszeit auch ein Impressum??? Vielen vielen Dank für die hilfe.
ich betreibe ein kleines Webradio. Das ganze läuft über laut.fm, wo ich einen Radiostream zur Verfügung gestellt bekomme. Derzeit überarbeite ich meine Senderhomepage. Was muss ins Impressum? Bzw was muss ich bei meinem jetzigen Impressum ergänzen, ändern, hinzufügen etc? Hier mal der Link:
http://radio-barbarossa.com/impressum/
Wäre schön, wenn jemand draufschauen könnte und mir Tipps, Verbesserungsvorschläge etc geben kann.
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
Facebook selber ist ein US-Unternehmen und untersteht daher den Gesetzmässigkeiten der USA. Wer eine deutsche Seite bei Facebook erstellt steht unter der Gesetzeslage der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn ich also in Canada sitze und eine deutschsprachige Facebook Seite erstelle, brauche ich ein Impressum? Ich würde mir da keine großen Sorgen machen. Die müßten mich erstmal finden in Canada.
Ein anderes Beispiel ist die Veröffentlichung von Beiträgen auf Seiten ausländischer Anbieter (Blogs z.B.). Das Angebot selbst wird von einer ausländischen Firma erbracht, der Nutzer nutzt dies nur, um z.B. seine Meinung zu veröffentlichen. Wenn ich da ein Impressum bräuchte, bräuchte ich es wohl auch hier- unter jedem meiner Beiträge.
Es wirft eine Frage auf, die der Gesetzgeber wohl wegen Unkenntnis üer die Natur des Internets nicht geklärt hat: Ja wann genau gilt den das TMG?
vielleicht kann mir ja jemand helfen. Wenn ich auf Facebook eine Seite erstelle, auf der ich über aktuelle Geld zurück Aktionen berichte, brauche ich dann dafür auch ein Impressum ?
Das kann dir bestimmt ein Anwalt oder wer sich damit auskennt, beantworten.
Wenn ich meine Webseite in 3 Sprachen erstelle, muss auf auf meine Seite in 3 Sprachen impressum haben oder reicht wenn ich auf deutsch habe?
Danke
Die Domainabfrage/ whois wäre eine Möglichkeit.
Wobei diese auch anonymisiert werden können...
Speziell auch dann ,wenn man seine gesamte (kleine) Webseite so aufbaut, dass sie nur aus Bildern besteht die die Texte enthalten (Angebot, Preise, "Über" usw.), so dass ein Leser zwingend die Anzeige von Bildern erlauben muss, um die Seite überhaupt darstellen zu können.
Ich selbst habe als Kontakt z.B auch meine Email als Bild.
Als ladungsfähige Anschrift habe ich die Adresse meines Rechtsanwaltes angegeben. Da wissen die Abmahnanwälte gleich wo sie dann sind.
Abmahnung und Bußgeld sind zwei paar Schuhe. Abmahnungen bekommt man von der Konkurrenz, Bußgelder von den Ordnungsbehörden. Rechtsanwälte werden sich wohl kaum gegenseitig abmahnen, zumal nur dann ein direkter Wettbewerb besteht wenn die Anwälte in der selben Stadt wohnen, also direkt dieselbe Klientel bekommen könnten. Ein RA in Hamburg kann m.E. nicht mit einem RA in München in direktem Wettbewerb stehen.