Markenrecht

Von der Markenrecherche über die Markenanmeldung bis hin zur Löschung der Marke: Das müssen Markeninhaber beachten

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens.
  • Schutzfähige Zeichen können Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen sowie Farben, Hologramme oder Klänge sein.
  • Die Markenrecherche und die dazugehörige Markenanmeldung sind komplex. Lassen Sie diese besser durch einen versierten Anwalt durchführen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Alles, was Sie zum Markenrecht wissen müssen

Das Markenrecht ist per Gesetz im MarkenG verankert und umfasst den rechtlichen Schutz von Marken sowie deren Nutzung. Es können verschiedene Markenformen als Kennzeichen oder Marke eingetragen werden. Haben Sie als Unternehmen eine Marke angemeldet, genießt diese Markenschutz. Sie haben exklusive Rechte, die Marke zu verwenden und zu vermarkten.

In der Praxis sorgt eine starke Marke für Wiedererkennung, Kundenloyalität, Vertrauen und führt schlussendlich zu einem Wettbewerbsvorteil Ihren Konkurrenten gegenüber. Mit der Marke können Sie die Bezeichnung von Produkten oder Dienstleistungen rechtlich schützen lassen. Lesen Sie hier mehr zu den Grundlagen des Markenrechts:

So machen Sie Ihre Marke wettbewerbsfähig

Ihre Marke können Sie beim deutschen Patent- und Markenamt anmelden. Die Markeneintragung ist allerdings nicht so einfach. Im Vorfeld sollte eine umfangreiche Markenrecherche durchgeführt werden, damit die Eintragung Ihrer Marke keine bereits bestehenden Marken- und Schutzrechte verletzt. Wie Sie eine Marke rechtssicher anmelden und verlängern, lesen Sie in unseren Artikeln:

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Wie weit reicht der Schutzumfang im Markenrecht?

Nachdem das deutsche Patent- und Markenamt Ihre Marke eingetragen hat, beginnt der Schutz Ihrer Marke. Als Markeninhaber haben Sie auch die Möglichkeit, einem anderen Unternehmer einen Lizenzvertrag anzubieten. Der Unternehmer darf dann die Marke verwenden, z. B. um Merchandise-Produkte herzustellen und zu verkaufen. Wie dies funktioniert, wie eine Marke überwacht oder übertragen werden kann und wo die Grenze Ihres Markenrechts erreicht ist, erfahren Sie in unseren Artikeln:

Vermeidung und mögliche rechtliche Konsequenzen einer Markenrechtsverletzung

Haben Sie keine oder keine gründliche Markenrecherche vor Ihrer Markenanmeldung durchgeführt, können durch die Eintragung der Marke im Markenregister Markenrechte von anderen Markeninhabern verletzt werden. Sie können auch unbewusst mit ungeschützten Logos oder Produktnamen gegen ein fremdes Nutzungsrecht verstoßen. Wann eine Markenverletzung laut Markengesetz (MarkenG) vorliegt, erfahren Sie im Folgenden:

Wie kann ich meine Marke löschen lassen?

Wenn Sie den Schutz der Marke nicht mehr brauchen oder durch die Anmeldung der Marke andere Rechte verletzt werden, kann es zur Löschung der Marke und zum Nichtigkeitsverfahren kommen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag:

Welche Sonderfälle hält das Markenrecht bereit?

Ausnahmen bestätigen die Regel. So ist es auch im Markenrecht. “Webinar” ist eine eingetragene Marke. Der Markeninhaber hat allerdings nichts gegen die Verwendung der Bezeichnung einzuwenden. Black Friday wurde zwar als Marke eingetragen, ist mittlerweile allerdings keine mehr. Und was gilt eigentlich für Werbeslogans? Mit unseren Ratgebern bringen wir Licht ins Dunkel.

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
Legal Writerin & SEO-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über drei Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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