Anzeige
1. Sichern Sie Ihren guten Namen professionell ab
Die eigene Marke ist für Unternehmer wichtig, wenn Sie:
- Ihren Namen, Logos oder Produktbezeichnungen sichern wollen
- sich vor Nachahmern und teuren Rechtstreitigkeiten schützen wollen
- professionell im Wettbewerb auftreten wollen
- den Wert Ihres Unternehmens erhöhen wollen
Melden Sie jetzt Ihre Marke an! Setzen Sie sich hier für ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch mit uns in Verbindung!
2. Was Sie bei der Markenanmeldung beachten sollten
Was bringt mir eine eigene Marke?
Für Unternehmer und Selbständige ist es wichtig, den eigenen Namen, das Logo sowie Unternehmens- oder Produktbezeichnung wirkungsvoll zu schützen. Sonst riskieren Sie, dass Sie viel Zeit und Geld in den Aufbau Ihres guten Namens investieren, diesen Namen aber nicht effektiv gegen Konkurrenten schützen können.
Was sollten Sie vor einer Markenanmeldung tun?
Wichtig ist, dass Sie die Anmeldung einer Marke nur nach vorheriger Recherche durchführen sollten. Das Markenamt prüft bei einer Anmeldung nicht, ob Ihre Bezeichnung andere identische oder ähnliche Marken verletzt. Gute Namen sind aber knapp, deshalb sind bei einer Anmeldung ohne Recherche Rechtstreitigkeiten oft vorprogrammiert.
So schützen Sie Ihre Marke: Von der Produktbezeichnungen bis zur Anmeldung
Melden Sie Ihre Marke jetzt zum günstigen Festpreis an
Die Angst vor hohen Kosten schreckt viele Freiberufler und Unternehmen vor einer oft sinnvollen Markenanmeldung zurück. Wir legen auf Transparenz großen Wert und bieten eine Markenanmeldung und eine Markenrecherche von einer spezialisierten Kanzlei zum transparenten Festpreis an.
Informieren Sie sich einfach auf der folgenden Seite über die verschiedenen Leistungspakete. Gehen Sie auf Nummer sicher und überlassen Sie die Markenanmeldung einen spezialisierten Fachmann.
Jetzt Markenanmeldung zum Festpreis sichern
Markenrecht und Markenanmeldung: Das sollten Sie wissen
3. Was ist eine Marke?
Als Marke bezeichnet das MarkenG ein Schutzrecht, durch das Bezeichnungen, Namen, Logos oder Sounds rechtlich geschützt werden können. Die Bezeichnung ist dann vor Nachahmung und vor der Verwendung durch die Konkurrenz geschützt.
Markenschutz entsteht allerdings nicht wie urheberrechtlicher Schutz „einfach so“ per Gesetz. Eine Marke muss immer beim Markenamt (in Deutschland das DPMA) angemeldet werden.
Allein die Anmeldung genügt aber nicht. Das Markenamt prüft die Daten und wenn die Anmeldung rechtlich in Ordnung ist wird die Marke veröffentlicht. Erst dann hat man eine „eingetragene“ Marke und einen entsprechenden Schutz.
4. Was für Marken gibt es?
Geschützt werden können als Marke so genannte Zeichen. In Betracht kommen hier:
- Wörter und Personennamen: Porsche, Boss,
- Abbildungen: der springende Puma,
- Buchstaben: n-tv, cnn,
- Zahlen: 4711,
- Hörzeichen: Intel-Jingle, Telekom-Jingle,
- dreidimensionale Gestaltungen: Mercedes-Stern
Daneben sind auch Kombinationen aus Worten und Abbildungen als so genannte Wort-Bildmarke schutzfähig. Hier wird ein bestimmter Schriftzug in einer konkreten grafischen Darstellung geschützt.
Beispiele für solche Wort-Bildmarken sind etwa der eBay-Schriftzug oder das Bayer-Kreuz.
5. Warum sollten Sie eine Marke anmelden?
Wichtig als erstes: Markenschutz entsteht nach § 4 MarkenG durch die Anmeldung einer Marke. Wenn Sie eine Marke für sich nutzen wollen müssen Sie diese eintragen lassen, sonst gibt es keinen Schutz.
Eine Markenanmeldung hat mehrere Vorteile:
- Eine Marke schützt vor Nachahmung
- Höherer Wiedererkennbarkeit Ihrer Waren und Leistungen
- Marken sind ein eigenständiger wirtschaftlicher Wert
6. Markenrecherche
Vor Anmeldung einer Marke sollte unbedingt recherchiert werden, ob eine Bezeichnung überhaupt als Marke eingetragen werden kann (so genannte absolute Schutzhindernisse) und ob Bezeichnung gegen bereits bestehende Schutzrechte verstößt (so genannte relative Schutzhindernisse).
Absolute Schutzhindernisse
Wenn ein sogenanntes „absolutes Schutzhinderniss“ vorliegt, lehnt das DPMA die Eintragung der Marke ab. Zu den absoluten Schutzhindernissen ein Beispiel:
Stellen Sie sich vor, Sie wären Automobilhersteller. Dann wäre es doch Klasse, wenn Sie die Bezeichnung „Auto“ markenrechtlich schützen könnten. Nur Sie dürfen dann nämlich ihr Auto „Auto“ nennen. Alle anderen Hersteller dürften das dann nicht mehr. Dass das nicht geht liegt auf der Hand.
Deshalb gibt es viele so genannte beschreibende Bezeichnungen, die nicht als Marke eingetragen werden können. Zumindest nicht in dem Waren und Dienstleistungsklassen, bei denen es um Autos geht. In der Klasse „Lebensmittel“ hätten Sie da sicher schon mehr Erfolg.
Relative Schutzhindernisse
Die zuständigen Markenämter (in Deutschland das DPMA) prüfen bei einer Anmeldung nicht, ob eine Bezeichnung gegen bereits bestehende Markenrechte verstößt. Jeder Markenanmelder ist somit selbst verantwortlich dafür, dass seine Marke keine älteren Rechte verletzt. Dabei muss in verschiedene Richtungen recherchiert werden. Eine so genannte Identitätsrecherche lässt sich in vielen Fällen mit vertretbarem Aufwand noch selbst durchführen. Aber schon bei einer so genannten Ähnlichkeitsrecherche (Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr in sprachlicher oder grafischer Hinsicht) kommt man ohne spezialisierten Rechtsanwalt kaum weiter.
Oft ist es sinnvoll, eine solche Ähnlichkeitsrecherche in vielen Fällen nicht auf Deutschland beschränkt bleiben, sondern muss ggf. auf europa- oder weltweite Markenanmeldungen ausgedehnt werden.
Hinzu kommen neben der Recherche nach identischen und/ oder ähnlichen Marken auch weitere geschützte Bezeichnungen wie etwa Unternehmensnamen, die nicht als Marke eingetragen sind, aber trotzdem markenrechtlichen Schutz genießen können.
Die Gerichte legen insbesondere im Markenrecht sehr hohe Streitwerte zugrunde, in der Regel mindestens 50.000,00 Euro. Schon aus Kostengründen sollte VOR jeder Markenanmeldung eine professionelle Markenrecherche erfolgen.
7. DE-Marke, EU-Marke oder internationaler Markenschutz?
Sie sollten vor der Anmeldung bedenken, dass Markenanmeldungen in der Regel nur regionalen Schutz für ein Land bieten. Gerade bei Unternehmen aus dem Umfeld der neuen Medien, die europa- oder weltweit tätig sind, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob eine deutsche Markenanmeldung beim DPMA ausreichend ist oder ob aus Kosten- und Effizienzgründen nicht besser eine EU-Marke oder eine internationale Markenanmeldung gewählt wird.
Auch Logos können wie Texte und Wörter als Marke geschützt werden. Wenn es sich nur um das Logo handelt müssen Sie eine so genannte Bildmarke zum Schutz anmelden. Bloße Texte sind als so genannte Wortmarke geschützt. Bei der Kombination von Logo + Schriftzug handelt es sich um eine so genannte Wort/ Bildmarke.
8. Die Markenanmeldung beim Markenamt (DPMA)
Eine Markenanmeldung für DE-Marken müssen Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München in einem formalen Verfahren durchführen. Sie müssen die Marke darstellen. Zusätzlich müssen Sie die Marke in so genannte "Waren- und Dienstleistungsklassen" einordnen.
Formulare für die Markenanmeldung
Hier finden Sie wichtige Formulare für die Markenanmeldung:
- Antrag auf Eintragung einer Marke in das Register
- Ausfüllhinweise für eine Markenanmeldung
- Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV)
Das Formular für eine „normale“ Markenanmeldung ist schon 5 Seiten lag. Die „Ausfüllhinweise“ des DPMA für eine Markenanmeldung sind schon 12 Seiten lang. Auch die „Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes“ hat 12 Seiten, die allerdings schon deutlich enger bedruckt sind.
Was Sie an diesen 3 Formularen sehen können: Eine Markenanmeldung ist schon in der einfachsten Form sehr komplex. Selbst „normale“ Anwälte sind damit oft überfordert. Deswegen die Empfehlung, deine Markenrecherche und Markenanmeldung möglichst nur von einem Anwalt für Markenrecht vornehmen zu lassen.
9. Die Kosten einer Markenanmeldung
Bei den Kosten für eine Markenanmeldung muss man 2 Positionen unterscheiden:
1. Die amtlichen Kosten des Markenamtes
2. Die Kosten des Anwalts für Recherche und Anmeldung
Gebühren des DPMA für die Markenanmeldung
Die amtlichen Gebühren für die Anmeldung einer eingetragenen Marke in 3 Klassen betragen 300 Euro. Daneben gibt es noch verschienen Gebühren und Kosten, die im Einzelfall fällig werden können:
Posten | Gebühr |
---|---|
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 300,00 Euro |
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) |
290,00 Euro |
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100,00 Euro |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200,00 Euro |
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 750,00 Euro |
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260,00 Euro |
Anwaltskosten für Markenrecherche und Markenanmeldung
Wenn Sie einen Anwalt mit der Recherche und dem Schutz Ihrer Marke beauftragen stellt sich neben formalen Fragen wie der notwendigen Vollmacht und der Fragen wie Sie den richigen Anwalt finden vor allem die Fragen nach den Kosten einer Prüfung und Markenanmeldung. Bei den Anwaltskosten kommt es darauf an, was genau für eine Marke Sie eintragen wollen (Wortmarke, Bildmarke), ob Sie eine (dringend zu empfehlende) Recherche vor der Anmeldung durchführen lassen wollen und ob Sie die Marke für Deutschkland, EUweit oder internationale anmeldne wollen.
Ein Angebot für die Anmeldung einer DE-Marke mit Profi-Recherche (identische und ähnliche Marken inklusive Beratung) erhalten Sie bei unserer Partnerkanzlei Siebert Lexow.
10. Dauer der Markeneintragung
Eine Markeneintragung dauert ca. 6 Monate. Wenn es schnell gehen soll kann sogenannte beschleunigte Prüfung durchgeführt werden, § 38 MarkenG. Die eingetragene Marke ist dann nach ca. 2 Monaten verfügbar. Dafür werden dann aber gesonderte Gebühren in Höhe von 200,00 Euro berechnet.
Jetzt Markenanmeldung zum Festpreis sichern