Markenrecherche im Internet

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Worum geht's?

Die Markenrecherche ist Grundlage einer erfolgreichen Markenanmeldung und Markenentwicklung. Aber welche Bedeutung haben Marken überhaupt? Was ist bei Markenrecherchen zu beachten, um Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen? Und welche Kosten entstehen hierfür?

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Marken sind ein wesentliches Wirtschaftsgut erfolgreicher Unternehmen. Sie sind Herkunftshinweis, Qualitätsgarantie und Medium für den Imagetransfer eines Produktes. Erfolgreiche Marken müssen strategisch entwickelt werden. So gibt es Limonadengetränke in großer Vielfalt. Aber nur wenige wie "Bionade", "Capri Sonne" oder "Coca Cola" kennt jeder.

Doch wie entsteht eine erfolgreiche Marke? Das Werbebudget allein entscheidet nicht darüber, wie der Niedergang bekannter Marken wie "Märklin" oder "Yahoo" und der Aufstieg junger Marken wie "Skype" oder "Xing" zeigt. Mit einer erfolgreichen Marke sind Alleinstellungsmerkmale des Produktes verbunden und die Marke besitzt selbst eine Alleinstellung.

Welche Gründe gibt es für die Markenrecherche?

Marketinggründe

Voraussetzung einer Alleinstellung der Marke ist eine besondere Originalität, Einprägsamkeit und das Fehlen ähnlicher Marken. Bereits aus Marketinggesichtspunkten ist deshalb die Recherche nach bestehenden identischen und ähnlichen Kennzeichen der nächste Schritt einer erfolgreichen Markenentwicklung, wenn die zukünftige Marke gefunden wurde.

Rechtliche Gründe

Doch vor allem aus rechtlicher Sicht ist eine umfassende Recherche der bestehenden Kennzeichenlage unerlässlich. Die Anmeldung einer identischen oder ähnlichen Marke zu einem bestehenden Kennzeichen kann zu einer Kollision führen. So kann die jüngere Marke „solboy“ die Rechte der älteren Marke „solebox“ verletzen, wenn sie für identische Waren beansprucht wird.

Das Markenamt führt keine Kollisionprüfung bei der Anmeldung durch. Der Inhaber der älteren Rechte kann gegen die Anmeldung beim Markenamt Widerspruch einlegen, vor Gericht Löschungsklage erheben und die Nutzung der Marke gerichtlich verbieten lassen. Dadurch wären nicht nur die Kosten der Anmeldung zwischen 500 € und 1.800 € je nach Anzahl der angemeldeten Waren und Dienstleistungen verloren, sondern auch die bereits getätigten Investitionen in die Marke wie Briefköpfe, Internetseite, Einrichtungsdekorationen des Geschäfts, Werbeanzeigen oder Radio- und TV-Spots. Hinzu kommen etwaige Gerichts- und Anwaltskosten.

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Allein für die außergerichtliche Aufforderung zum Unterlassen der Markennutzung (die sogenannte Abmahnung) fallen regelmäßig Kosten von 1.500 € an.

Wie erfolgt die Bewertung des Kollisionsrisikos?

Eine Kollision liegt bei Bestehen älterer identischer Marken nicht zwingend vor. Denn der Schutz einer Marke umfasst zunächst nur die bei der Anmeldung angegebenen und im Markenregister eingetragenen Waren und Dienstleistungen. Durch zunehmende Bekanntheit einer Marke dehnt sich deren Schutzbereich jedoch immer weiter auch auf entfernt ähnliche Waren und Dienstleistungen aus. Bei bekannten Marken wie „Tempo“, „McDonalds“ oder „Porsche“ kommt es auf die eingetragenen Waren und Dienstleistungen nicht mehr an. Allein das Ausnutzen oder Beeinträchtigen der Wertschätzung ist eine Markenrechtsverletzung.

Unterhalb der bekannten Marken liegt eine Kollision immer dann vor, wenn eine Verwechslungsgefahr zwischen den unter beiden Marken angebotenen Produkten besteht. Dabei ist ein erster Anlockeffekt oder das gedankliche Inverbindungbringen des einen Produktes mit dem anderen ausreichend. Von einer Verwechslungsgefahr ist um so eher auszugehen, je ähnlicher sich die beiden Kennzeichen sind und je ähnlicher die für die jeweiligen Marken beanspruchten Waren und Dienstleistungen sind.

Eine geringe Zeichenähnlichkeit kann durch hohe Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit kompensiert werden und umgekehrt. Beispiele für festgestellte Verwechslungsgefahr sind "NOMAFOAM" zu "ARMAFOAM" für identische Waren, "FERRERO" für Süßwaren für "FERRO" zu Salzgebäck sowie "SEAT" für Fahrzeuge zu "Magic Seat" für Fahrzeugsitze; keine Verwechslungsgefahr dagegen zwischen "ELOXANTIN" zu "EXANTIN" jeweils für Pharmaprodukte jedoch mit unterschiedlicher Anwendungsbestimmung.

Um bei der Kollisionsbewertung eine zuverlässige Prognose treffen zu können, ist eine fundierte Kenntnis der umfangreichen Einzelfallrechtsprechung mit ihren Feinheiten zwingend notwendig. Aus diesem Grunde sollte für das Prüfen der Kollisionslage stets ein erfahrener Markenanwalt hinzugezogen werden.

Wer erstellt den Recherchebericht und zu welchen Kosten?

Grundlage für eine zuverlässige juristische Kollisionsprüfung ist jedoch eine ebenso zuverlässige Recherche der Kennzeichenlage in zuverlässigen Datenbeständen. Das Erstellen der Rechercheberichte ist keine juristische Tätigkeit, sondern Sachverhaltsermittlung. Markenanwälte bedienen sich hierzu spezialisierter Dienstleister. Die Recherche nach bestehenden Kennzeichen erstreckt sich auf visuelle, phonetische und sachliche Ähnlichkeit unter Berücksichtigung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen.

Für Rechercheberichte nach ähnlichen Marken mit Schutzwirkung in Deutschland, ist je nach Eingrenzung auf bestimmte Waren und Dienstleistungen mit Kosten zwischen 50 € und 350 € zu rechnen; für eine Recherche nach ähnlichen Bildmarken mit Kosten ab 300 €. Die große Preisspanne bei der Ähnlichkeitsrecherche ergibt sich aus der Art der Recherche: Eine rein computergestützte Ähnlichkeitsrecherche ist preiswerter als eine manuelle Recherche. Nach dem aktuellen Stand der Technik ist eine computergestützte Recherche mit manueller Bearbeitung am zuverlässigsten.

Beim Erstellen der Rechercheberichte ist zu berücksichtigen, dass in Deutschland nicht nur deutsche Marken Schutz genießen, sondern auch europäische Gemeinschaftsmarken und international registrierte Marken. Deren Registerbestände sind deshalb in die Recherche einzubeziehen. Bei Rechercheangeboten werden häufig Abkürzungen wie "Markenrecherche (DE+EU+IR)" verwendet.

Sind bei der Recherche auch anderen Kennzeichen (Firmen, Titel, Namen) zu berücksichtigen?

Oft wird vergessen, dass eine Marke auch mit anderen älteren Kennzeichen kollidieren kann. So genießt die geschäftliche Bezeichnung eines Unternehmens bezogen auf seine Branche und sein regionales Tätigkeitsgebiet einen dem Markenschutz vergleichbaren Schutz.

Das Gleiche gilt für Titel von Büchern, Software, Zeitschriften, Filmen, Veranstaltungen und ähnlichen titelfähigen Werken sowie für Künstlernamen oder Vereinsnamen. Da der Schutz dieser Kennzeichen erst durch deren tatsächliche Benutzung entsteht und bei Nichtbenutzung erlischt, gibt eine Recherche bei Google und Amazon eine erste Auskunft zu Kollisionsgefahren.

Wer Risiken für den Bestand seiner zukünftigen Marke ausschließen will, kommt um die zuverlässige Recherche nach solchen Kennzeichen vor der Markenanmeldung nicht herum. Für eine Recherche nach ähnlichen geschäftlichen Bezeichnungen in Deutschland ist mit Kosten von 180 € und nach ähnlichen Titeln in Deutschland von 160 € zu rechnen.

Welcher Rechercheaufwand ist sinnvoll?

Letztlich ist es eine betriebswirtschaftliche Abwägung, welcher Rechercheaufwand vor einer Markenanmeldung betrieben wird. Wer in der geschäftlichen Anfangsphase den möglichen Verlust seiner Marke ohne Gefahr für das eigene Geschäft verkraften kann, kann sich auf die Recherche nach ähnlichen Marken und identischen Firmenbezeichnungen beschränken. Für eine solche Anmeldung ist mit Gesamtkosten von 600 € für die deutsche Wortmarke zu rechnen. Die amtlichen Anmeldekosten von 290 € sind in dem Betrag enthalten.

Wer jedoch einen hohen Investitionsaufwand für die Markenentwicklung beabsichtigt oder dessen geschäftliche Existenz von der Marke abhängt, sollte die Risiken für den Bestand der Marke so niedrig wie möglich halten und eine umfassende Recherche nach allen identischen und ähnlichen Kennzeichen betreiben. Die umfassende Kennzeichenrecherche ist oft preiswerter als im Kollisionsfall Webseite, Briefköpfe und Firmenschild ändern zu müssen. Für eine professionelle Markenanmeldung ist daher mit Gesamtkosten von 1.800 € für eine deutsche Wortmarke zu rechnen.

Erst bei einer Duldung der jüngeren Marke durch den Inhaber älterer Kennzeichenrechte von mehr als 5 Jahren ist dessen gerichtlicher Löschungsanspruch verwirkt. Das Prozesskostenrisiko des gerichtlichen Löschungsverfahrens liegt allein für die 1. Instanz bei mindestens 8.000 €. Der vergleichsweise preiswerte Widerspruch vor dem Markenamt (120 € bei deutschen Marken und 350 € bei EU-Gemeinschaftsmarken) kann dagegen nur innerhalb von 3 Monaten ab Veröffentlichung der Marke eingelegt werden.

Fazit zum Thema Markenrecherche

Wer die Marke als vollwertiges Wirtschaftsgut entwickeln möchte, sollte zuvor eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche nach allen bestehenden Kennzeichen sowie eine fachlich versierte Kollisionsbewertung der Rechercheberichte in Auftrag geben. Nur so kann der dauerhafte Bestand der Marke sichergestellt werden. Nicht in jedem Falle ist ein solcher Aufwand jedoch betriebswirtschaftlich notwendig.

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.


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