Inhaltsverzeichnis:
- Wichtige als Disclaimer: Impressum und Datenschutz
- Interessante Artikel für alle Webseitenbetreiber
- Mehr rechtliche Fragen und Antworten im eRecht24 Forum zum Internetrech
- Themenspecial Abmahnung
Meist haben diese Disclaimer auf der jeweiligen Homepage folgenden Wortlaut:
"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten."
Hinweise zur Nutzung eines Disclaimers:
Über den Sinn eines derartigen Disclaimers kann man jedoch streiten. Das Landgericht Hamburg hat in diesem Urteil gerade festgestellt, dass ein pauschaler Haftungsausschluss für die Inhalte, auf die man verlinkt, nicht ausreichend ist.
Sie sollten es deshalb vermeiden, einen Haftungsausschluss auf Ihre Seiten zu setzen, der von Juristen fast ausnahmslos als unsinnig angesehen wird. Einige Rechtsanwälte gehen sogar davon aus, dass der Verfasser entsprechender Formulierungen bereits damit rechnet, auf juristisch fragwürdige Inhalt zu verlinken. Dann kehrt sich die beabsichtige Haftungsfreizeichnung des Seitenbetreibers unter Umständen ins Gegenteil. Auch als Webdesigner sollten Sie Ihren Kunden einen solchen fragwürdigen Disclaimer nicht anbieten.
Bei fehlerhaften Formulierungen können Disclaimer sogar unzulässige Haftungsklauseln darstellen und abgemahnt werden. Diese abmahnfähigen Formulierungen sind bei unseren zur Verfügung gestellten Disclaimer-Texten zwar nicht vorhanden. Da Disclaimer aber auch keinen wirklichen Schutz bieten, stellen wir diese Texte in den aktuellen Versionen unserer Generatoren und auf unserer Webseite nicht mehr zur Verfügung.
Viel wichtiger als Disclaimer: Ein korrektes Impressum und eine aktuelle und vollständige Datenschutzerklärung.
Hier können Sie Ihr kostenfreies Impressum erstellen:
Hier finden Sie unseren kostenfreien Generator für Ihre Datenschutzerklärung:
Übernahme des eRecht24 Muster-Disclaimer
Wir raten aufgrund der rechtlichen Entwicklung der letzten Jahre zwischenzeitlich von Disclaimern ab.
Beachten Sie bitte folgende Nutzungsbedingungen für Disclaimer:
- Dieser Haftungsausschluss ist ein allgemeines Muster. Wie stets bei derartigen allgemeinen Mustern wird es immer auch Bereiche geben, die von solchen Mustererklärungen nicht erfasst werden. Aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung zum Thema „Haftungsausschluss auf Webseiten“ können wir diesbezüglich keine Haftung übernehmen.
- Ein entsprechender Disclaimer allein kann die Haftung für bewusst gesetzte rechtswidrige Links oder Inhalte nicht ausschließen. Er kann jedoch neben der konkreten Gestaltung der jeweiligen Website ein Argument dafür sein, um auf die jeweilige Verantwortlichkeit nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen hinzuweisen.
- Wir raten deshalb zwischenzeitlich von der Verwendung eines Disclaimers ab.
Disclaimer
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Themenspecial Abmahnung
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung und Abmahnungen wegen Filesharing werden von spezialisierten Kanzleien zehntausendfach ausgesprochen. Wir zeigen Ihnen, was Sie wissen müssen und wie Sie richtig reagieren.
Informieren Sie sich auf unserem Portal rund um alle Fragen zu Abmahnungen https://www.abmahnung-internet.de/
Wir haben auch auf eRecht24 umfassende Informationen zum Thema Filesharing u.a. im Beitrag Filesharing-Abmahnungen, so reagieren Sie richtig zusammengestellt. Die häufigsten Abmahnungen wg. Tauschbörsennutzung sind Filesharing Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer. Lesen Sie in den jeweiligen Beiträgen, wie Sie bei einer Abmahnung der genannten Kanzlei richtig reagieren.