Die Ausbildung zum Anwalt
Da die moderne Welt von heute und im Besonderen Deutschland über ein sehr komplexes Rechtssystem verfügen, müssen werdende Juristen einen langen Weg der fundierten juristischen Ausbildung zurücklegen. Am Ende seiner Ausbildung hat jeder Jurist, der als Rechtsanwalt zugelassen wurde, als Volljurist die Befähigung zum Richteramt.
Bevor jedoch jemand die Zulassung als Rechtsanwalt erhält, muss das Studium der Rechtswissenschaft mit dem ersten juristischen Staatsexamen erfolgreich absolviert worden sein. Im Anschluss daran erfolgt fas Referendariat, in welchem die theoretischen Erkenntnisse des Studiums ausgebaut und durch eine praktische Ausbildung unterstützt werden. Aus diesem Grunde sind jene Rechtsreferendare in unterschiedlichen Stationen wie beispielsweise bei Gerichten, in Behörden, Anwaltskanzleien, bei der Staatsanwalt und in Unternehmen beschäftigt. Nach dem Referendariat wartet das zweite juristische Staatsexamen und die daran geknüpfte Befähigung zum Richteramt auf.
Die Haftung eines Anwalts
Für eine außergerichtliche Beratung und auch für die Prozessvertretung vor Gericht gilt die gesetzlich vorgeschriebene Anwaltshaftung.
Deswegen muss jeder Anwalt über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, da ein Anwalt sonst nicht zugelassen wird und somit als Rechtsanwalt nicht arbeiten darf. Dabei beläuft sich die Mindesthaftungssumme der anwaltlichen Haftpflichtversicherung auf 250.000,00 € pro Schadensfall.
Jener Punkt ist zusätzlich ein entscheidender Vorteil einer anwaltlichen Beratung gegenüber anderen Arten der „Beratung“ wie beispielsweise in Foren im Internet, bei Vereinen oder durch ein „anwaltlich geprüftes Muster“ mancher Firma. Wenn bei diesen Formen der Hilfestellung etwas schief geht, haben Sie keinen, der für den entstandenen Schaden aufkommt. Die finanziellen Gefahren liegen dann ganz bei Ihnen. Dagegen bietet eine anwaltliche Beratung die Gewährleistung, dass Sie bei Fehlern des Anwalts durch die Berufshaftpflichtversicherung zumindest immer für eine Viertel Million Euro abgesichert sind.
Da viele Nachfragen diesbezüglich von Mandanten kamen, soll der Hinweis gegeben sein, dass die Haftung eines Anwalts immer und grundsätzlich mit der Übernahme eines Mandats gegeben ist, selbst wenn zwischen Mandant und Anwalt noch keine Vereinbarung über eine Haftung getroffen worden ist.
Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
Zur Verschwiegenheit ist der Anwalt im Mandatsverhältnis gesetzlich verpflicht. Diese gesetzlich geregelte strenge Vertraulichkeit der Informationen, welche der Mandant seinem Anwalt übermittelt, ist also immer gegeben und als anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung etwa in § 43a Abs.2 S. 2 BRAO und § 2 Abs. 2 BORA festgelegt:
§ 43a Abs. 2 BRAO Grundpflichten des Rechtsanwalts
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Ein Anwalt muss also alles, was ihm bei der Ausübung seines Berufes zu Wissen geworden ist - und da können Sie sich sicher sein - für sich behalten. Im Normalfall darf ein Anwalt durch die Verschwiegenheitspflicht nicht einmal ohne Zustimmung des Mandanten Dritten gegenüber Angaben machen, ob eine bestimmte Person sein Mandant ist.
Wie kann der geeignete Anwalt gefunden werden?
Es ist an mehrere Bedingungen gebunden, ob ein Anwalt der passende Rechtsvertreter für Sie und ihre rechtlichen Belange ist. Geeignet ist prinzipiell ein Anwalt, der auf das Rechtsgebiet, in dem Sie eine Beratung anstreben, spezialisiert ist. Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt wird wohl eher selten gleichzeitig ein Spezialist im Gebiet Arbeitsrecht sein.
Ebenso von Bedeutung ist der Kommunikationsweg, also die Frage, ob Sie den Kontakt zum Rechtsanwalt vor Ort suchen oder ob Sie mit diesem lieber per Telefon, Mail oder Fax kommunizieren wollen. Es besteht jedoch gerade bei Beratungsmandanten nicht immer die Notwendigkeit für ein Face-to-Face-Gespräch, während andere Mandanten genaue jene Beratungen mit Augenkontakt bevorzugen. Vor allem in der IT-Branche und deren rechtlichen Belange freuen sich viele Mandanten über eine schnelle und kostengünstige Klärung von Fragen via E-Mail oder Telefon, ohne extra dafür in die Kanzlei fahren zu müssen.
Der Anwalt und seine fachliche Spezialisierung
Der gewählte Anwalt sollte unbedingt auf das Fachgebiet, in welchem Sie beraten werden wollen, spezialisiert sein. Da Sachgebiete wie Verwaltungsrecht, Internetrecht oder Erbrecht für sich sehr komplexe Spezialgebiete darstellen, kann nur entsprechendes Fachwissen eines Anwalts hier fundiert für eine Beratung genutzt werden.
Selbst wenn theoretisch betrachtet jeder zugelassene Anwalt in allen Rechtsgebieten tätig sein kann, sollte beachtet werden, dass die betreffende Anwaltskanzlei auch in Ihrem Fragenkomplex schwerpunktmäßig arbeitet. Analog gesehen würden Sie wohl eher weniger eine Herzoperation von einem Zahnarzt durchführen lassen. Ein guter und vertrauenswürdiger Anwalt wird zudem auch dadurch erkennbar, wenn er klipp und klar sagt, in welchen Rechtsgebieten er nicht tätig ist und Sie in Folge dessen zu einem spezialisierten Anwaltskollegen schickt.
Das Spezialgebiet des Anwalts sollte nach Möglichkeit nicht nur auf der Website vermerkt sein, obwohl es bei Rechtsanwälten oftmals schwierig ist, zu durchschauen, ob der Schwerpunkt „Internetrecht“ deshalb angegeben wird, weil es ein aktuell angesagtes Thema ist oder ob der Rechtsvertreter tatsächlich ein Fachmann auf diesem Gebiet ist. Bedingt durch die strenge Verschwiegenheitspflicht ist es Anwälten nicht möglich, einfach bisherige Mandanten als Referenzen auf der Kanzlei-Website anzugeben. Vor allem, da die meisten Mandanten, unabhängig von Privatpersonen oder Unternehmen, hohen Wert auf die Vertraulichkeit legen und deshalb den Anwalt nur ungern und selten von der Verschwiegenheitspflicht entbinden. Schließlich will niemand seinen Namen als Referenz auf der Website eines Strafverteidigers sehen.
An dieser Stelle sind Empfehlungen von Freunden und Bekannten also hilfreich. Zusätzlich sind Fachanwaltstitel ein gutes Auswahlmittel für die Wahl des Anwalts. Außerdem kann über die Google-Suche ermittelt werden, ob ein Anwalt in ‚seinem’ Rechtsbereich regelmäßig etwas publiziert, Bücher veröffentlicht oder von Print- und Onlinemedien als Experte benannt und verlinkt wird.
Die Kosten des Anwalts
Die Kostenfrage ist bei der Wahl des geeigneten Anwalts ein wesentliches Kriterium. Vor allem muss dabei zwischen der gerichtlichen Vertretung und der außergerichtlichen Beratung durch den Anwalt unterschieden werden.
Die gerichtliche Tätigkeit
Im Wesentlichen sind die Anwaltskosten bei allen Rechtsanwälten für eine gerichtliche Vertretung gleich. Geregelt sind diese im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und sind bei zivilrechtlichen Streitigkeiten ausgerichtet auf den so genannten Streitwert. Eine Tabelle zum Streitwert finden Sie auf einer Übersicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).
Die Möglichkeit, mit dem Anwalt eine Gebührenvereinbarung zu schließen, gibt es jedoch auch hier. In diesem Fall kann der Anwalt dann auch höhere als die gesetzlichen Gebühren fordern. Wenn der Anwalt für einen Prozess nach den gesetzlichen Gebühren eine nur sehr geringe Vergütung erhalten würde, da der Streitwert so gering ist, ist dies meist der Fall. Es kann sich jedoch auch um einen sehr beschäftigten Fachmann handeln, der sich seine speziellen Fertigkeiten in gerichtlichen Verfahren besonders vergüten lässt.
Des Weiteren können Anwälte in Einzelfällen seit dem Jahr 2008 auch ein Erfolgshonorar vereinbaren. Diese Vereinbarungen treten in der Gestalt auf, dass der Mandant beim Verlieren eines Prozesses nur einen Teil der eigenen Anwaltskosten zahlt, im anderen Fall jedoch, bei Gewinn des Prozesses, der Anwalt einen Aufschlag zur gesetzlichen Vergütung verlangen kann.
Die außergerichtliche Tätigkeit
Ebenfalls über die gesetzlichen Gebühren des RVG kann die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes (z.B. die Vertragserstellung, Beratung, Forderungsabwehr oder Prüfung eines Onlineshops) abgerechnet werden.
Vereinbarungen über Stundensätze sind daneben nicht unüblich und möglich. Jene können sich bei knapp über 100 € je Stunde in einfachen Fällen über 200 - 300 € pro Stunde bis hin zu 700 € und mehr in der Stunde befinden. Gesetzliche Vorgabe sind hierzu nicht vorhanden. Je nach Höhe des Haftungsrisikos für den Anwalt, die Komplexität des Falls, Befragen eines ausgewiesenen Spezialisten und Größe der Kanzlei, ist der Stundensatz unterschiedlich.
Ein festes Pauschalhonorar bietet sich für die außergerichtliche Tätigkeit als dritte Möglichkeit an. In diesem Verfahren weiß der Mandant von Anfang an, mit welchen Kosten er rechnen muss. Erweist sich die Bearbeitung des Mandats komplexer als gedacht und reicht das Honorar nicht für die entstehenden Kosten, hat der Anwalt mit diesem Problem zu kämpfen.
Verschiedene Möglichkeiten der Rechtsberatung
Wie die Rechtsberatung erfolgt, ist absolut unterschiedlich und richtet sich sowohl nach dem Mandanten als auch nach dem Anwalt. Im digitalen Zeitalter ist Dank der Technik ein Gegenübersitzen des Anwalts bei einer Beratung nicht mehr unbedingt notwendig.
Anwälte in der Nähe
Sollte Ihnen der Augenkontakt bei Beratungsgesprächen wichtig sein, muss wohl oder übel ein Anwalt in der näheren Umgebung aufgesucht werden. Inzwischen gibt es jedoch komfortable Datenbanken und Online-Verzeichnisse, die je nach Wohnort und Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit geordnet Kanzleien in der Nähe anzeigen.
Vorteilhaft ist dabei, dass Besprechungen vor Ort erfolgen und Akten zusammen durchgesehen werden können. Ein Nachteil birgt jedoch, dass Termine vereinbart werden müssen und die Fahrtzeit zur Kanzlei in ungünstigen Fällen beträchtlich sein kann. So ist beispielsweise ein Spezialist für Patentrecht in ländlichen Gegenden nicht immer verfügbar.
Rechtsberatung über Telefon
Eine telefonische Beratung ist insbesondere bei Vorbereitungen eines Prozesses und zur Beantwortung einfacher Fragen bei Beratungsmandanten zu empfehlen. Dabei sind die telefonisch übermittelten Auskünfte des Anwalts eben so verbindlich wie eine mündliche Aussage vor Ort. Die telefonische Beratung ist jedoch nur bei der Beantwortung einfacher Fragen oder im Rahmen einer laufenden Betreuung durch eine Kanzlei Gewinn bringend, da dem Anwalt bei dieser Art der Beratung oftmals notwendige Unterlagen ganz oder partiell fehlen.
Die Kosten dabei entstehen durch ein Zeithonorar, über die gesetzliche Vergütung oder einen Festpreis. Es tritt auch der Fall einer kostenpflichtigen Anwaltshotline auf, bei der über die Hotlinetarife (meist ab 2 € pro Minute) abgerechnet wird.
Rechtsberatung über E-Mail
Nur bei einfachen Sachverhalten und Fragen ist eine reine E-Mail-Rechtberatung empfehlenswert. Dabei ist der Anwalt auf die Übermittlung von notwendigen Unterlagen und nötigen Informationen des Mandanten via E-Mail angewiesen.
Auch diese Form der Rechtberatung ist verbindlich, der Anwalt haftet somit für seine Aussagen. Deshalb kann der Rechtsvertreter auch eine Vergütung für eine E-Mail-Beratung verlangen.
In diesen Bereichen ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert
Widerrufsrecht, Datenschutzerklärung, Impressumspflicht im Zusammenhang mit Webseiten
Vorfälligkeitsentschädigung - im Rahmen der Kündigung eines Kreditvertrages
Abmahnung wegen Filesharing (z.B. durch Waldorf Frommer)
AGB und Datenschutzerklärung für den Online Shop, Markenanmeldung, eBay AGB, Amazon AGB, Dawanda AGB & rechtliches auf anderen Verkaufsplattformen
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